Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.11.1841
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- 1841-11-30
- Erscheinungsdatum
- 30.11.1841
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- Deutsch
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2683 104 2684 Grätz oder ist Hr. Joseph Kienreich selbst der verdienstvolle — Nachdrucke,: der Schillerschen Werke? Es kann nicht sein, obiger Anzeige fehlt der Vorname und es ist wohl ein anderer gemeint? Oder gehören die Crispine auch dort zu den Heiligen? 64. Umherziohondc Buchhändler und — Rcceptrnkrämer. Folgendes Eirkulair wurde kürzlich in Magdeburg ver breitet : Au gefälliger Berücksichtigung. Wenn Sie etwas von den ln beifolgendem Verzeichniß aufgeführien höchst werthvollen Büchern und Recepten zu erholten wünschen, so bitten wir in nachstehendes Bestellungs-Formular die Titel, oder auch nur Nummern zu schreiben, derjenigen Bücher die wir Ihnen senden sollen; — Ihren Nomen und Wohnort zu unterzeichne», und das Bestell ungSfor- mular,- soauSgefüllt am besten gleich— oder spätesten^ bis 12. November zu senden an unser» Reisenden Herrn I. W. LeuchS, welcher wohnt im Zimmer No. IZ dcS Gasthofcs zum Schwan in Mag deburg, worauf die Bücher in wenigen Wochen an Sic adgcliefert wer den sollen. Die polytechnische Handlung von C. LeuchS u. Co. in Nürnberg. Diesem Circular war das aus 82 Nummern bestehende Verzeichnis, Leuchs'schcc Vcrlagsartikel beigcfügt, über deren Werth Schreiber dieses sich jedes Unheils enthalten will, damit nicht auch ihn der Vorwurf treffe, aus der „ge schäftlichen" Stellung getreten zu sein. Die Frage aber ist nicht zu unterdrücken, was soll endlich aus unserm ganzen Geschäfte werden, und wird nicht der letzte Rest von Achtung vor unserm sonst ehrenvollen Berufe untergraben, wenn dem Vertriebe solcher Fabrikartikel, die man Bücher nennt, und zwar in solcher Weise, nicht bald Schranken gesetzt werden? Die Gesetzgebung muß uns unterstützen, und damir dies geschehe, ist es nöthig, daß der Börscnvercin desfallsige Schritte bei den Regierungen thue, und daß das Börsenblatt als dessen „amtliches Organ" fortan laut gegen alle solche Unordnungen protestire. Der Buchhandel steht, und mit Recht, unter besonderer Aufsicht und Controlle der Regie rungen und kein ordentliches Mitglied desselben wird sich sei nen Verpflichtungen entziehen, dafür dürfen wir aber auch den besonder,, Schutz des Staats in Anspruch nehmen und — er wird uns sicher werden, wenn wir nicht ermüden das Unsrige zu thun. Ein Freund des Sortimcntshaudcls. Wieder ein Beweis uncollegialischcn Benehmens eines Verlegers. Obgleich das Börsen-Blatt in letzter Zeit einige Rügen brachte, betreffend die Art und Weise, wie jetzt viele Verle ger ihren Verlag mit Umgehung der Interessen des Sor timents-Händlers an den Mann zu bringen pflegen, so scheint damit dem Uebel noch wenig abgcholfen zu sein, denn stets auf's Neue tauchen Nachahmer dieser beliebten Me thoden auf. So giebt Herr I. G. Tiedemann in Rostock ein Werk „Mecklenburg in Bildern" heraus, welches in Mecklenburg bedeutenden Anklang finden wird, und dadurch auch für thätigc mccklenb. Sortiments-Handlungen lucrativ werden müßte, doch Hr. T. entzieht ihnen den Gewinn, indem ec, mit Ausnahme von 3 Buchhändlern, Beamten und Kauf leuten den Vertrieb des Werkes übertrug. Wenn nun auch die großen Herstellungskosten des Unternehmens es Hrn. T. nicht möglich machen sollten, den üblichen Rabatt zu ge währen, so frägt es sich, ob dessen ungeachtet nicht die mei sten mecklenb. Handlungen demselben alle ihre Thätigkeit zugewandl hätten, und auch Res. würde dies unbedingt ge- tban haben, um so mehr, da ec cs für keine Empfehlung beim Publikum, dessen Zutrauen er sonst vollkommen besitzt, für sich hält, wenn in seinem Wirkungskreis ein ganz buch- händlerisches Geschäft von Nichtbuchhändlecn besorgt wird. Aus diesem Grunde erbat er sich sogar von Hrn. T. Sub- scciptions-Listcn, statt deren ihm jedoch die Antwort wurde, dieselben wären bereits sämmtlich vergeben. Ob wohl Hr. T. den Zweck des Börsen-Vereins, dessen Mitglied er seit dem 3. Mai d. I. ist (siehe B--Bl. Nr. 41.) kennt? Nach seiner Handlungsweise möchte man das Gegen- theil glauben. Auch eine Bemerkung für die Redaktion. Die Beziehungen des Buchhandels zu Staat und Kirche sind entschieden aus dem Börsenblatte verwiesen. Gut! Die Nachdrucksangclegenheitcn möchten aber ebenso daraus zu verweisen sein; sie gehören ins moralische, nicht ins g e s ch ä ftl i che Gebiet. Wir machen mit Nachdrücken sehr oft die herrlichsten „Geschäfte". Wir Buchhändler sind Kaufleute und —- Merkur ist auch unser Gott! ff ff ff Zurechtweisung. Die Rcdaction des Börsenblattes öffnet seit einiger Zeit ihre Spalten den verschiedensten Angriffen der Sortiments- Händler auf die colportircuden oder ihre Reisenden umher sendenden Verleger. Bedenkt sic denn nicht, daß auch diese Herren zu unserm Vereine gehören, und deren Meinung da her in demselben ebenfalls vertreten ist? Der kürzlich von verschiedenen Seiten in engere Grenzen gewiesenen Redaction dürfte auch von dieser Seite Schweigen aufzucrlegen sein *). Einer für Mehrere. *) Ich werde nächstens eine Abhandlung über doch nein, das könnte auch verletzen. Was nun aber thun? Am besten dürste cs wohl sein weiß Papier zu liefern. Die Farbe der Unschuld wird Niemand kränken und jeder wird sich ein Be liebiges darauf denken, auch ihm nach Umständen seine Farbe geben können. D. R- Antwort. Es hat sich abermals eiu Anonymus den Spaß gemacht, mich (diesmal durch den Briefauszug eines Leihbiblio thekars) compromittiren zu wollen. -—- Um unrichtigen Schlüssen vorzubeugen, bemerke ich, daß ich keinen andern Catalog mit herabgesetzten Preisen ausgebe, als — wie so viele andere Verleger, den meiner Verlags-Romane, die ich, jedoch nur, wenn sie zusammcngcnommen werden, zu einem ermäßigten Preise erlasse. — Was den zweiten Vorwurf betrifft, so ist derselbe bereits in Nr. 38. des vorjährigen Börsenblattes mit folgender Entgegnung beantwortet:
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