für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. HerauSgegeben von den Deputaten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. 51. F r e i t a g s, den 28. Mai. " 1841. Bekanntmach u ll g an sämmtliche Leipziger Buch- und Musikalienhandlungen. " Wie bereits seit mehren Jahren, finden wir cs auch in diesem Jahre dem Bedürfniß entsprechend, Eine außerordentliche Börsenversammlung auf Freitag den 28. Mai früh 9 Nhr anzubcraumen. Es werden die dabei interessirtcn Handlungen zur Benutzung dieser, für die letzte Abwickelung der Meß- geschäftc bestimmten Versammlung um so mehr aufmerksam gemacht, als bekanntlich nach Pfingsten wieder nur der gewöhnliche Börsentag abgehalten werden wird, und dabei die Vergünstigung der Mcßzahlung gänzlich aufhört. Leipzig, den 25. Mai 1841. Die Deputaten des Duchhandets zu Leipzig. Die Dreißiggroschcufrage. Nachdem die Verhandlungen der zweiten Generalver sammlung des Börsenvereins geschlossen worden waren, ging man der früheren Ankündigung gemäß zu der Besprechung der veränderten Verhältnisse des Münzfußes über, und der Aufforderung des Vorsitzenden, daß von Seiten eines nord deutschen Buchhändlers die Vorthcile und die Nothwendig- keit einer Abänderung und Vereinigung nachgewiesen wer den möchten, entsprach zuvörderst Herr Friedrich Fleischer, welcher in einem langen Vortrage seine Ansicht darlcgte. Es machte derselbe bemcrklich, daß die Anregung zu dieser Frage keineswegs vom Leipziger Buchhandel ausgegangen sei, son dern daß die Regierung, welche die Beibehaltung des jetzi gen Rechnungsfußes nur bis Ende dieses Jahres gestattet, durch diese Verfügung die Nothwendigkeit einer Verände rung begründet habe, welcher man sich nicht entziehen könne und welche die größten Unbequemlichkeiten und Verwirrun gen herbciführen werde, wenn nicht zu einer Einigung zwi schen den Betheiligten selbst zu gelangen sein sollte. Dieß 8r Jahrgang. bestritt Herr E. Vicweg, der weit größere Unbequemlichkeiten für den gcsammten deutschen Buchhandel befürchtete, wenn durch Annahme der Eintheilung des Thalers in 30 Groschen die gegenwärtige mühsam erstrebte Gleichförmigkeit der Be rechnung nach 24 Groschen aufgehoben würde. Nach sei ner Ansicht wäre es unbedingt vorzuziehen, das Bestehende festzuhalten und zum Beweis, daß dieß ungeachtet der Ver änderung des Landesmünzfußcs geschehen könne, bezog sich derselbe tycils auf Preußen, wo doch zeither schon dieSilbcr- groschcn eingeführt gewesen wären, thcils auf die südlichen Staaten, wo die Thalcrrechnung neben der Gulden- und Krcuzerrechnung bestanden hätte. Was Preußen anlangt, so bestätigte allerdings Herr Duncker, daß er neben der Rechnung nach Silbergroschen, die er in seinen Büchern angenommen habe, mit den Auswärti gen nach 24 Groschen rechne, machte jedoch zugleich bemerk- lich, daß sich aus die Fortdauer dieser Gestattung nicht rechnen lasse und daß eine große Unbequemlichkeit damit verknüpft