Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.05.1841
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1841-05-28
- Erscheinungsdatum
- 28.05.1841
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18410528
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-184105289
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18410528
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1841
- Monat1841-05
- Tag1841-05-28
- Monat1841-05
- Jahr1841
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
1107 51 1108 Es ergriff hiernächst Herr Hoff aus Mannheim das Wort und sprach den Wunsch aus, daß zuvörderst das Ver- hältniß der Scheidemünze zu 10 und 12 Pfennigen erläutert werden möchte, da durch dessen Verschiedenheit eine neue Ver wirrung in die Rechnungen gebracht würde, ging sodann aus eine ausführliche Entwickelung und Vergleichung des Duo- decimal- und Decimalsystcms über und wies einzeln die Schwierigkeit der Theilung des letzter» nach Drittheilen und Viertheilen nach, welche im Buchhandel so häufig in An wendung kommen. Am Schluß sprach derselbe seine Meinung dahin aus, daß die süddeutschen Buchhändler bei Annahme der Dreißig- groschcntheilung einen Verlust von 2.^ ff erleiden würden. Ihm cntgegnete Herr Frommann, daß er selbst im Bör senblatt sich gegen die ersten Anregungen dieser Frage und für die Vertagung derselben ausgesprochen habe. Seitdem aber die süddeutschen Buchhändler und namentlich die Stutt garter von der früher üblichen Berechnung des Thalers zu 1 fl- 48 Tr. zu deren öffentlich angckündigten Tarifirungvon .1 fl. 45 Tr. übergegangen wären, habe er die vollständige Ueberzeugung gewonnen, daß nun die ältere Berechnung zu 1 fl. 48 Tr. sich nirgends werde festhalten lassen, und daß den Stuttgartern nicht blos die übrigen Würtember- ger, sondern auch die Badncr und Bayerischen Buchhänd ler werden Nachfolgen müssen, während die Rhcinpreußcn ohnehin an die gesetzliche Werthbcstimmung gebunden wären- Nach jener Herabsetzung bleibe durchaus nichts übrig, als die Rechnung nach 30 Groschen anzunehmen, die allein der Be rechnung zu 1 fl. 45 Tr. angepaßt werden könne. Hiermit keineswegs einverstanden bestritt Herr Neffaus Stuttgart gänzlich die Möglichkeit, in Süddcutschland nach Thalern zu rechnen, da die gesetzliche Bestimmung, wornach der Vereinsthaler zu 3^ Gulden berechnet werden sollte, dem Volke sich nicht aufdringen lasse und in ganz Süddeutschland der Thaler bald mehr bald weniger gelte. In den Lassen werde derselbe allerdings zu 1 fl. 45 Tr. berechnet, allein nicht im gemeinen Leben, wo derselbe in demselben Augen blick gestiegen sei, wo der gesetzliche Werth desselben auf obige Summe fixirt worden wäre. Derselbe betrachtet sogar den Beschluß der Stuttgarter Buchhändler, mit dem er sich nie mals einverstanden habe, als unhaltbar und bemühte sich, im Wesentlichen der Ansicht des Herr Hoff zustimmcnd, darzu- thun, daß die süddeutschen Buchhändler nicht blos 2^, son dern 3^js und somit ein Vierthcil ihres ganzen Nettoeinkom mens durch Annahme der proponirten Rechnung verlieren würden. Es war unmöglich, Herrn Neff in seiner Rechnungsauf- stellung zu folgen, indessen bestätigte Herr Stahel, daß unge achtet der Münzconvcntion der Thaler in Süddeutschland nach wie vor zu 1 fl. 48 Tr. berechnet werde und mithin auf jeden Thaler 3 Tr. verloren gehen würden. Als hierauf eingewendct wird, daß ein solches ungesetzli ches Verfahren, wenn auch in der Uebergangsperiode zu dem neuen Münzfuß geduldet, unmöglich für die Zukunft be stehen könne, spricht Herr Neff sich dahin aus, daß es viel mehr durchaus unthunlich erscheine, dem Kaufmann einen ge setzlichen Werth aufdringen zu wollen und glaubt derselbe ent nehmen zu können, daß auch die Königl. Sächsische Regie rung gern gestatten werde, wenn die Buchhändler unter ein ander in einer von dem Landesmünzfuß abweichenden Münz- sorle rechneten. Herr G. Reimer bemerkt dagegen, daß aus dieser Differenz nur dann kein Nachthcil entspringen werde, wenn alle Bücher gegen baar gekauft würden und Herr Neff spricht darauf die Ansicht aus, daß nur die nord deutschen Verlagsbuchhändler und diese nur deshalb die Ver änderung wünschten, weil sie ihren Vortheil dabei fänden. Au Beseitigung solcher Beschuldigungen, die erbittern, ohne zu einem Resultat zu führen, ergreift Herr H. Brockhaus das Wort und gesteht offen ein, daß mit der in Frage stehen den Veränderung mannigfache Jnconvcnienzen für den süd deutschen Buchhandel verbunden sein können, erinnert aber zugleich auch daran, daß dieses Ucbel sich nicht vermeiden lasse, weil es nicht Sache des Buchhandels sei, die in Folge der Münzconvention eingctretenc Veränderung des Münz fußes ungeschehen zu machen. Derselbe giebt zu, daß man sich noch einige Jahre mit dem jetzigen System und einer Doppelrcchnung behelfen könne, er spricht aber zugleich seine entschiedene Mei nung aus, daß die Fortsetzung schon nach einem oder zwei Jahren unmöglich fallen werde, daß man hernach dennoch zur Veränderung schreiten müsse, und daß es deshalb unbe dingt besser sein würde, schon jetzt in Folge einer freien Ver einigung zu thun, was später die Nothwendigkeit herbcifüh- ren werde. Diese Nothwendigkeit findet derselbe theils da rin begründet, daß nach den bestehenden Verordnungen we der Anzeigen noch Kataloge im alten Münzfüße gedruckt wer den dürfen, theils darin, daß selbst die Beisetzung des alten Wer tlos binnen Kurzem werde aufhörcn müssen, was Herr vr. Härtel ausdrücklich bestätigt. Nichts desto weniger bleibt Herr Neff bei seiner Mei nung stehen, und wendet ein, daß die Verlagsbuchhändlcr durch den Umdruck ihrer Kataloge den befürchteten Uebelstän- den begegnen könnten, auch weist derselbe darauf hin, daß nicht die süddeutschen Buchhändler allein, sondern auch die aus Oestceich verlieren würden, die doch beide schon durch Umwandlung der alten Buchhändlerzahlung in Eourant eine nicht unbedeutende Einbuße erlitten hätten; würden aber die Jnconvcnienzen zugestanden, so sei cs auch an Leipzig, als dem Vermittlungs- und Abrcchnungsplah, wo die Mittel zur Abhülfe ausgesucht und zur Anwendung gebracht werden müßten. Herr Göpel aus Stuttgart kann sich von dem Gewicht der Schwierigkeiten nicht überzeugen, welche von Seiten des Süddeutschen Buchhandels der vorgeschlagencn Umwandlung entgegengesetzt werden, indem, wenn der Thaler, der Münz- convention gemäß, 1 fl. 45 Tr. betrage, cs ganz angemessen sei, daß derselbe zu 30 Gr. gerechnet werde; denn sei bisher der Groschen bei der Berechnung zu 1 fl. 48 Tr. zu 4H Tr. ausgekommcn, so werde derselbe in Zukunft zu 3^ Tr. auskommen, die Differenz von 3 Tr. auf den Thaler fei je doch von den Stuttgarter Buchhändlern ohnehin schon auf gegeben worden. Herr Neff bestreitet inzwischen Herrn Gö pel, als reinem Verlagshändler, eine entscheidende Stimme in dieser Angelegenheit und Herr Vieweg kommt auf den Vorschlag wieder zurück, daß die Sächsischen Buchhändler bei ihrer Regierung die Beibehaltung der bisherigen Buchhänd-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder