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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.09.1915
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1915-09-20
- Erscheinungsdatum
- 20.09.1915
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Redaktioneller Teil. Iz' 218, 20. September 1915. befördert: zu Hauptleuten 7, zu Oberleutnants 91, zu Leutnants 2571, zu Feldwebel-Leutnants 138, zu Offizicrsstcllvcrtrctern 1329, zu Feld webeln 648, zu Vizefeldwebeln 1981, zu Unteroffizieren 7065, zu La- zarcttiuspcktoren 264 und zu Intendantur- und Verwaltungsbeam- ten 256. Das; die Lehrer auch vor dem Feinde ihren Manu gestellt haben, das beweisen die vielen Auszeichnungen, die ihnen zuteil wurden. 5161 Lehrer erhielten das Eiserne Kreuz 1. und 2. Klasse, und 934 wur den mit einer anderen Auszeichnung bedacht. Mit Recht urteilt daher die Pädagogische Zeitung: »Die Gesamtzahlen für die Beförderten (12 389, darunter 2781 zu Offizieren) und für die A-usgezcichneicn (6095, darunter 4V Eiserne Kreuze 1. Klasse) legen Zeugnis dafür ab, daß der deutsche Volksschullehrerstand hinter keinem anderen Stande zurückbleibt, sondern mit Ehren besteht. Zur Angestclltenvcrsichcrung. — Das Direktorium der Neichs- versichcrungsanstalt für Angestellte gibt folgendes bekannt: Nach der Bekanntmachung des Bundesrats -vom 26. August 1915 werden die Zeiten, in denen Versicherte im gegenwärtigen Kriege dem Deutschen Reiche oder der Österreichisch-Ungarischen Monarchie Kriegs-, Sani- täts- oder ähnliche Dienste geleistet haben, soweit sie in vollen Ka lendermonaten bestehen, auf die Wartezeiten und bei Berechnung der Versichcrungsleistungen an Ruhegeld und Hinterbliebenenrenten nach dem Versicherungsgesetze für Angestellte als Beitragszeiten augerech net, ohne das; Beträge entrichtet zu werden brauchen. Beiträge, die für die vorstehend bezeichnten, durch die Mi- litärpaPiere nachzuweisendcn Zeiten entrichtet worden sind, werden, soweit sie nicht bereits zurückerstattet sind, dem Arbeitgeber auf seinen Antrag ohne Zinsen z u r ü ck g e z a h l t: der Arbeitgeber hat dem Angestellten den von ihm eingczogenen Beitragsteil zu erstatten. Mit Rücksicht auf die zu erwartende große Zahl von Nückzah- lungsanträgen ersucht das Direktorium der N. f. A. die in Frage kommenden Arbeitgeber in deren eigenstem Interesse um genaue Be achtung folgender Punkte: 1. Dem Antrag ans Rückzahlung der erwähnten Beiträge müssen nnter allen Umständen die Militärpässe aller Versicherten, für die die Bei träge zurückverlangt werden, bei gefügt sein. Ohne den Militärpaß, aus dein sich auch die Dauer des Kriegsdienstes ergeben muß, kann keine Rück zahlung erfolgen. 2. Die Rückzahlung der Beiträge erfolgt nur für dievollen Monate desKriegsdien st es; der für den Monat August 1914 gezahlte Beitrag kommt daher von vornherein nicht in Frage, da der erste Mobilmachungstag der 2. August 1914 war, es sich also nicht um einen vollen Monat des Kriegsdienstes handelt. 3. Der Antrag auf Rückzahlung ist von dem Arbeitgeber, der die Beiträge gezahlt hat, an das Direktorium der N. f. A. in Berlin-Wilmersdorf, Hohenzollerndamm 193/5, portofrei zu rich ten. Die Versicherten selbst können solche Rückzahlungsanträge nicht stellen, es handle sich denn um freiwillig Versicherte. 4. In dem Nückzahlungsantrag sind Vor- und Zunamen, Geburts tag und Geburtsort der in Frage kommenden Versicherten, die vollen Kriegsdienstmonate, für die auf das Konto des einzelnen Versicherten Beiträge gezahlt worden sind, diese Beiträge selbst und ihre Zahlungstage im einzelnen genau anzugebcn. 5. Da die Militärpässe sich während des Krieges in den Händen der Militärbehörden befinden, so werden die Anträge auf Rückzah lung der in Betracht kommenden Beiträge ausnahmslos erst nach Beendigung der Kriegsdienstleistung, in der Regel also nach Ablauf des Krieges zu stellen sein. Anträge ohne beigefügte Militärpässe sind nach Nr. 1 ganz zwecklos. 6. Nach Prüfung und Genehmigung der Anträge erfolgt die Rückzahlung der in Frage kommenden Beiträge. Eine Ver rechnung derselben mit den laufenden Bei trägen, eine Kürzung dieser i st unzulässig. Die deutsche Musik in Italien. — Der »Messaggcro« veranstaltete, wie das Berl. Tagebl. mitteilt, eine Rundfrage über die deutsche Musik in Italien. Das Blatt veröffentlicht bereits verschiedene Ant worten. Die Sängerin Emma Carclli, die Leiterin des großen römi schen Eostanzithcaters, protestiert entschieden gegen die Ausweisung Beethovens und Wagners aus Italiens Konzertsälen und Opern häusern. Früher oder später werde das italienische Publikum diesen Standpunkt teilen. Ebenso äußert sich der Turiner Musikkritiker 1 Berta, der indessen vorschlägt, daß man die »barbarischen unloyalcu Feinde« durch Boykottierung ihrer Operetten strafen müsse. Puccini äußert sich dahin, daß Italien sich gegenüber der Musik der Öster reicher und Deutschen ebenso verhalten müsse, wie die Feinde Italiens gegenüber der italienischen Musik. Corradini, ein Leiter der Nationa listen, predigt natürlich, man müsse das deutsche Theater mit Schimpf und Schande aus Italien jagen. Dagegen bezeichnen Gemma Bellin- cioni und der Mailänder Musikverleger Sonzogno die deutsche Musik als ein Gemeingut der Menschheit. Immerhin rät Sonzogno, das künftige Repertoire in Italien nur mit den Werken der italienischen und verbündeten Komponisten auszustatten. Unerlaubte Mittel zweier Buchhandlungsreisenden zur Erlangung von Zahlung. — Wegen versuchter Erpressung und Beleidigung hat das Landgericht Halberstadt am 3. März den Kaufmann Willy Schwerdtfegcr und die unverehelichte Minna Riemann zu 3 bzw. 1 Monat Gefängnis verurteilt. Sch. ist außerdem wegen Übertre tung der Gewerbeordnung zu einer Geldstrafe von 15 verurteilt worden. Die Angeklagten waren als Reisende bei der Firma Gl. in Magdeburg tätig und suchten Bezieher für die »Illustrierte Welt geschichte des Weltkrieges«. Wie ihnen zur Last gelegt worden ist, haben sie in zwei Fällen Leute, die in Wirklichkeit gar keine Bestel lung aufgegeben hatten, zur Abnahme und zur Zahlung zu zwingen versucht, indem sie ihnen mit sofortiger Verhaftung drohten und sich in beleidigenden Äußerungen ergingen. Gegen das Urteil hatten beide Angeklagte Revision eingelegt, die sich im wesentlichen gegen die tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz richteten, indem sie be haupteten, die Nechtswidrigkeit sei nicht erwiesen. Sch. machte außer dem geltend, daß er durch die Heranziehung der Gewerbeordnung doppelt verurteil! worden sei, was eine Verletzung des Nechtsgrnnd- satzes »no di8 in iUem« bedeute. In Übereinstimmung mit den Aus führungen und dem Antrag des Neichsanwaltes hob das Reichs gericht die Verurteilung des Angeklagten Sch. aus der Gewerbeord nung ans und brachte sie in Wegfall. Im übrigen verwarf es die Revision beider Angeklagten als unbegründet. (3 I) 380/15.) I.. Zur Geibel-Iahrhundcrtausstcllung. — Bei der Geibel-Feier, die am 17. Oktober in Lübeck stattfinden soll, wird am Grabe des Dichters eine Gedächtnisfeier in Gegenwart der Behörden abgehalten, der ein Festakt am Geibel-Denkmal folgt. Nachmittags wird eine große Feier im Stadtthcater veranstaltet, bei der Geheimrat Mar Grube vom Deutschen Schauspielhaus in Hamburg Geibelsche Dich tungen vortragen wird. Redner werden über die Bedeutung Gcibcls für das deutsche Volk sprechen und 600 Sänger, Lübecker, und Ham burger, werden seine vertonten Lieder vortragen. Dem Ausstellungs ausschuß ist für die Geibel-Iahrhundcrtausstcllung sehr interessantes Material zugcgangen, so Briefe des Dichters aus der Ratzeburger Gegend aus dem Jahre 1830. Ein Leipziger Verleger schickte sechs unbekannte Lieder von Geibel, die Nathusius im Jahre 1848 in Musik gesetzt hat, ein Kaufmann aus Dresden sandte Kompositionen Gcibel- scher Lieder des Musikprofcssors F. Gustav Jansen. Es ist ein Brief des Dichters an diesen vorhanden mit der Überschrift: »Lieber, höchst verrückter Mensch!«. Die aus der Nähe Natzeburgs gesandten Briefe tragen die charakteristische Unterschrift »Imannel« statt der späteren »Emauuel«. Eine Äußerung Wielands über die Engländer. — Gerade in unseren Tagen gewinnt die Bemerkung Wielands in einem Briefe an den großen Geschichtsschreiber Johannes Müller vom 29. Dezember 1805 erhöhte Bedeutung. Sic zeigt, wie klar der Dichter die Gefahr er kannte, in der sich die festländischen Mächte England gegenüber be fanden. Wieland schrieb damals: »Friede auf dem festen Lande und ! Demütigung der stolzen, übermütigen Insulaner, die uns ihr »üule. kritsnnia, rule llie vvaves!« so trotzig in die Ohren schallen lassen und durch ihre angcmaßte Ober- und Alleinherrschaft über den Ozean eine unendlich drückendere und verderblichere Universalmonarchie, als die, so wir von Napoleon zu befürchten haben, nicht bloß androhen, sondern wirklich schon ausübcn, ist meiner innigsten Überzeugung nach das Angelegentlichste und Dringlichste, wofür sich alle Wünsche und wozu sich alle Kräfte vereinigen sollten«. Persoimlnmhrichten. Ernennung zum Hofbuchhändler. — Die vorstehende Spitzmarkc, unter die die Mitteilung über die Ernennung des Herrn Heinrich Nuhfus in Gotha zum Hoflieferanten in Nr. 213 gestellt wurde, bitten wir der tatsächlichen Mitteilung entsprechend zu ändern. Verantwortlicher Redakteur: Emil Thomas. — Verlag: Der Bdrsenveretn der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches VuchbänblerhauS. Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion und Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 26 sBuchhändlerhauSs. 1284
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