für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. HcrauSgegeben von den Deputaten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt dcS Börsenvcrcins. 4O. Freitags, den 7. Mai. 1841. Zur Verständigung. Das Börsenblatt vom 6. April enthält eine ebenso ruhige als verständige Darlegung der Tübinger Buchhänd ler über die von ihnen beabsichtigte Reduction des Thalers zu 1 fl. 45 kr. und gleichzeitige Aufhebung des Rabatts — ein Gedanke, dem jeder Unbefangene seine Zustimmung nicht versagen kann. Leider aber ist die Aufhebung des Rabatts an dem Beschlüsse der S Mgarter ^m 30 '"I .. I. ge scheitert. Es war daher wohl zu erwarten, daß von Stutt gart aus, wo vor noch nicht 2 Jahren dicNothwcndigkeit der Beibehaltung der Reduction zu 2 fl. mit solcher Heftigkeit und Zuversicht behauptet worden ist, ein Versuch gemacht werden würde, dies Ucbcrspringen aus einem Extrem in das entgegengesetzte durch scheinbarere Gründe zu rechtfertigen, als die sind, welche man den Tübingern angegeben hat. Statt dessen bringt die Süddeutsche Buchhändlerzeitung in ihrem Stücke vom 19. April (also kurz nachdem das Stück des Börsenblatts mit jener Tübinger Gcschichtscrzählung in Stuttgart angekommen sein konnte) einen fulminanten Ar tikel gegen die Führung der Buchhändlcrrechnungcn in Sil bergroschen. Der ungenannte Verfasser scheint zu fühlen, daß die Tü binger eine schwache und unhaltbare Position mit Erfolg an gegriffen haben, macht daher gar keinen Versuch, dieselbe zu vertheidigen, sondern sucht die Aufmerksamkeit von dieser Stelle durch einen das Gepräge gemachter Wuth tragen den und nach einer ganz andern Seite hin gerichteten An griff abzulenken. Die Richtung dieses Angriffs aber wird offenbar durch den ganz zufälligen Umstand bestimmt, daß jener Aufsatz aus Tübingen in demselben Stücke steht, in welchem auch die Bekanntmachung des Börsenvorstandes über die Tagesordnung der nächsten Eantateversammlung enthalten ist. Wirklich gehört viel dazu, um es dem großem Theile Sr Jahrgang. der deutschen Buchhändler zum Verbrechen zu machen, daß sie wünschen, die Bücherprcise der Einteilung des Tha lers anzupassen, die bei ihnen jetzt die gesetzlich-gültige und im gemeinen Leben gebräuchliche ist, zumal diese (wie Herr — l selbst eingesteht) sich genauer und richtiger auf den 24^ fl. Fuß des südlichen Deutschlands reduciren läßt, als die bisherige, nachdem die Wü ct cm bc rg i sch en Buchhandlungen selbst den Anfang gemacht haben, den Th aler auf 1 fl. 45 kr. zu re d uci ce n, was er wirklich sowohl gesetzlich als im gemeinen Leben gilt und was sich Niemand durch die sophistische Coucszettclgelehr- samkeit des Herr —l wird abdisputiren lassen; ebensowenig als seine Versicherung Glauben finden wird, daß in Wür- temberg die Berechnung des Thalers zu Ist. 45 kr. wieder abzuschaffen sein werde. Viel eher ist zu erwarten, daß sie sich auch auf das übrige Süddcutschland verbreiten werde, weil sie die richtige ist, wiezurZeit ihrer Entstehung die Reduction zu 1 fl. 48 kr. die richtige war. Es handelt sich bei der ganzen Sache um keinen zwin genden Beschluß, sondern um Verständigung über die Schwie rigkeiten und die Mittel, ihnen zu begegnen. Nach dem strengen Rechte kann jeder Verleger seine Bücher in seiner Landeswährung berechnen. Würde dies durchgesührt, so entstände die Nothwendigkeit, eine Menge Eonti doppelt zu führen, für den eigenen Verlag in der einen, für den frem den in einer andern Währung. Dieß kann uns aber nicht frommen; also ist es der Vortheil Aller, daß der leichteste Weg ausgefunden werde, solchem Uebelstande zu entgehen. Darauf kommt es an. Daß bei dieser Gelegenheit ein Theil den andern übervorlheilen wolle, ist eine Insinuation, die man entschieden zucückweisen muß. Verantwortlicher Redacteur: G. Wigand. 71