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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.05.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-05-18
- Erscheinungsdatum
- 18.05.1908
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19080518
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190805189
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1908
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114 18 Mai 1808. Nichtamtlicher Teil. «SrskNblrtt s, d, «tschn. «nchhandrl 5561 gehäuft haben. Zum Teil handelt es sich um Zeitschriften- verleger, die als Eigentümer einer Wochen- oder Monats schrift ihren Abonnenten im Anzeigenteil unzulässigen Ra batt anbieten, aber auch um Verleger, die Gruppen von Interessenten herausgreifen und diesen Vorzugsangebote für den Bezug der Zeitschrift machen, ohne aber zum Ausdruck zu bringen, daß das Sortiment zu denselben Bedingungen zu liefern in die Lage gesetzt sei. Soweit die betreffenden Verleger Mitglieder des Börsen vereins sind, haben wir im allgemeinen nicht vergeblich bei ihnen angeklopft, dagegen blieb unser Ersuchen um Ab stellung derartiger Mißbräuche häufig ohne Erfolg bei solchen Verlegern, die nicht dem Börsenverein angehören, und auf deren Geschäftsführung wir - keinerlei Druck aus zuüben imstande sind. In einem Falle waren von einem Verleger in einer seiner Zeitschriften Verlagsartikel zu herabgesetzten Preisen angeboten, ohne daß von dieser Herabsetzung dem Buch handel Mitteilung gemacht war. Wir haben es mit Unter stützung des Börsenvereins durchgesetzt, daß die betreffende Firma die Aufhebung des Ladenpreises im Börsenblatt nach träglich zur Kenntnis gebracht hat. Mehrfach handelte es sich um grundsätzliche Fest stellungen oder um eine einwandfreie Auslegung der Satzungen oder Verkaufsbestimmungen; diese Eingänge haben wir nicht selbst behandelt, sondern an den Börsenvereins vorstand weitergegeben, um dadurch eine endgültige Klärung für die Behandlung ähnlicher zukünftiger Fälle zu erreichen. In dieser Weise erledigten wir beispielsweise eine Be schwerde gegen einen hiesigen Verleger wegen öffentlichen Angebots einer in seinem Verlage erscheinenden Fachzeitung an die Mitglieder eines großen technischen Verbandes. Der Börsenvereinsvorstand hat die betreffende Verlags firma verständigt, daß das Angebot gegen tz 3 Ziffer 4 der Satzungen verstoße und auch nicht durch Z 3 Ziffer 5d der Satzungen gedeckt werden könne, weil es sich nicht auf eine ausnahmsweise, sondern auf eine dauernde Lieferung beziehe. Wenn der Vorstand trotzdem von einer weiteren Verfolgung der Beschwerde jetzt absehe, so geschehe dies lediglich, weil die Frage der Preisherabsetzungen demnächst einer grund sätzlichen Regelung zngeführt werden solle und weil der Vorstand einen Einzelfall nicht vorher zur Entscheidung bringen wolle. Beschwerden gegen Berliner Firmen, die direkt an den Börsenverein gingen, find häufig von diesem erledigt worden, der Börsenverein hat dann aber stets dem Vorstande von dem Ergebnis Kenntnis gegeben. Das Gesuch eines unserer Mitglieder, ein von ihm im Jahre 1901 hinterlegtes Kautionsakzept zurückzuerhalten, konnten wir befürworten, der Börsenvereinsvorstand hat das Schriftstück dann auch dem Antragsteller zurückgestellt. In der Nummer 15 der »Vertraulichen Mitteilungen«, die am 23. April 1907 zur Versendung gelangte, befand sich ein Verzeichnis derjenigen Berliner Bibliotheken, die einen jährlichen Vermehrungsetat von mehr als 10 000 haben und die daraufhin einen Rabatt von 7i/,<>/g in An spruch nehmen können. Das Verzeichnis bitten wir zu ergänzen durch die Generalverwaltung der Königlichen Museen; wir haben durch direkte Anfrage festgestellt, daß der Ausgabeetat für die Bi bliothek der Königlichen Museen mehr als 10000 ^ beträgt. Der Verein Leipziger Sortiments- und Antiquariats buchhändler hat ein Rundschreiben an die Kreis- und Orts vereine versandt mit der Aufforderung, gegen die Forde rungen, die der neu gegründete Verein von Verlegern deut scher illustrierter Zeitschriften für die Abgabe seiner Blätter Börsenblatt skr de« Deutschen Buchhandel. 7L. Jahrgang, aufgestellt hatte, Stellung zu nehmen, und das gleiche An suchen erging an uns durch den Verbandsvorstand durch sein Rundschreiben vom 29. Januar 1908. Der Vorstand hat in seiner Sitzung vom 4. Februar beschlossen, diese Angelegenheit in der Hauptversammlung zur Diskussion zu stellen. Von der Allgemeinen Vereinigung der deutschen Buch handlungsgehilfen ist dem Vorstand der Antrag zugegangen, der ordentlichen Vereinsoersammlung eine Gehaltstabelle vorzulegen und unsere Mitglieder aufzufordern, sich auf ein monatliches Mindestgehalt von 125 zu verpflichten. Wenn wir auch nicht berechtigt zu sein glauben, unfern Mitgliedern eine solche Verpflichtung aufzuerlegen, so sind wir doch andererseits der Meinung, daß die Forderung eines Mindestgehaltes von 125 ^ den Lebensbedingungen in Berlin entsprechen dürfte. Zugegangen sind dem Vorstand ein Aufruf der »Ge sellschaft für Philosophie«, die ihren Mitgliedern jedes gewünschte Buch mit 15<>/g Rabatt zu verschaffen verspricht, zweitens ein Aufruf der »Gebildeten Gesellschaft«, die ihren Mitgliedern 15»/g auf Bücher und 20"/o auf Zeitschriften anbietet, und endlich ein Rundschreiben des »Deutschen Vereins der Naturheilkundigen«, der seinen Mitgliedern auf Bllcherbezüge sogar 25—33 U Prozent Rabatt in Aus sicht stellt. Diese Auswüchse erfordern im Interesse des Sortiments eine energische , Bekämpfung. Der Vorstand hat auf das Überhandnehmen derartiger Anerbieten durch Vereine im Börsenblatt hingewiesen und die wirtschaftlichen Schäden, die daraus dem Buchhandel erwachsen, eingehend durch Herrn R. L. Prager behandeln lassen. Mit diesem wenig erfreulichen Hinweis auf die Gefahren der bücherverkaufenden Vereine schließen wir unseren Jahres bericht. Wir hoffen, daß es uns im kommenden Jahre ge lingen möge, die mannigfachen Schäden und Mißbräuche, die an dem Mark unseres Sortimentsbuchhandels zehren, wenn auch nicht zu beseitigen, so doch zu mildern und zu lindern. Kleine Mitteilungen. AuKlaudS-Postdienst. — Anträge auf Zurückforderung oder Ausschriftänderung von Postsendungen sind im Weltpostoerkehr vielfach nicht unmittelbar an die Bcstimmungspostanstalt, sondern an die Zentralverwaltung des betreffenden Landes zu senden, wodurch natürlich die Erledigung verzögert wird. Zur Beseitigung dieser Verzögerungen ist jetzt angeordnet, daß in solchen Fällen aus Verlangen des Absenders eine Abschrift des Antrags un mittelbar an die Bestimmungspostanstalt übersandt werden darf. Für diesen zweiten Antrag wird die tarifmäßige Gebühr erhoben. Beschlagnahme. — Von deutschen Gerichten wurden im ersten Vierteljahre 1Z08 in 106 Fällen Druckschriften aller Art, wie Bücher, Karten, Flugblätter, Bilder, Postkarten usw. wegen ihres strafbaren, zumeist unsittlichen Inhalts, aber auch auf reizenden und beleidigenden Inhalts usw. beschlagnahmt und verboten. Versendung von Postpaketen während der Psingstzeit. — Die Versendung mehrerer Pakete mittels einer Postpaketadresse ist für die Zeit vom 31. Mai bis einschließlich 7, Juni weder im inneren deutschen Verkehr, noch im Verkehr mit dem Ausland — ausgenommen Argentinien — gestattet. Nach Argentinien können auch in dieser Zeit mehrere, jedoch höchstens drei Pakete mit einer Postpaketadresse versandt werden. VolkK-Schtllerpreis. — Vom Vorort des Deutschen Goethe- bundes Bremen wird mitgeteilt, daß das Preisgericht des Volks-Schillerpreises auf seiner konstituierenden Versammlung be schlossen hat, wegen der Kürze der noch verfügbaren Zeit die Ent scheidung über den Preis bis zum 10. November hinauszuschieben. 722
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