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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.05.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-05-18
- Erscheinungsdatum
- 18.05.1908
- Sprache
- Deutsch
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5562 Börsenblatt s. d. Dtschn Buchhandel Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. ^ 114, 18. Mai 1908. Ei« Lchtllrrdenkmal i« Amerika. — In Detroit (Michigan) fand in Gegenwart einer großen Anzahl deutsch-amerikanischer Vereine im dortigen Belle Jsle-Park die Enthüllung eines Schiller denkmales statt, wobei der deutsche Generalkonsul Wever-Chicago und Professor Göbel von der Harvard-Universität Ansprachen hielten. Zu der Feier sandte Kaiser Wilhelm folgende Kabel depesche: »Lebhaft erfreut, daß auch in Detroit dem Dichterfürsten Schiller ein Denkmal von deutschen Händen errichtet worden ist, spreche ich dem Vorstande zur heutigen Enthüllung meine besten Glüchwünsche aus. Wilhelm I. k.. Sprechsaal. (Ohne Verantwortung der Redaktion; jedoch unterliegen alle Einsendungen den Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblatts.) Abonnenten-Bersicherung. (Vgl. Börsenblatt Nr. 105.) Die Redaktion dieses Blattes erhielt folgende Zuschrift: Zu dem in Nr. 105 des »Börsenblattes- erschienenen Artikel mit der Spitzmarke -Abonnentenversicherung- erlaube ich mir Ihnen aufklärend folgendes mitzuteilen und gebe der Hoffnung Ausdruck, daß Sie meinen Ausführungen in Ihren Spalten Auf nahme gewähren werden. Der Zentrumsabgeordnete Giesberts ist ein alter und er bitterter Feind meines Unternehmens. Sicher ist auf jeden Fall, daß Giesberts hinsichtlich der Abonnentenversicherung nicht als kompetent gelten kann. Das hat er selbst zugegeben, denn nach dem amtlichen Stenogramm über die Reichstagssitzung vom 1. Mai sagte er: -Ich bin selbst zu sehr Laie auf diesem Gebiet, um in dieser schwierigen Materie die Tragweite der Dinge zu über sehen, und auch noch zu jung in diesem Hause.- Schon allein durch das, was er über mein Unternehmen »Nach Feierabend- äußerte, hat Giesberts bewiesen, wie wenig er über die wirklichen Verhältnisse unterrichtet war. Insbesondere scheint er keine Kenntnis davon zu haben, daß sowohl meine Unfallversicherung, wie auch — seit ca. einem halben Jahre — meine Sterbegeldversicherung durch das Kaiserliche Aussichtsamt für Privatversicherung, also durch diejenige Reichsbehörde, die ausschließlich die Interessen der Versicherten wahrzunehmen hat, genehmigt sind. Cr hat sein Urteil auf eine Entscheidung des Leipziger Landgerichts gestützt, die im Jahre 1806 gegen mich wegen Übertretung des Versicherungsgesetzes gefällt wurde. Ich hatte die Sterbegeldgewährung, die ich am 1. April 1906 meiner Unfallversicherung ansügte, anfänglich als eine freiwillige organisiert. Zur Seite stand mir hierbei der Absatz 2 von Z 1 des Gesetzes über die privaten Versicherungs-Unternehmungen. Nach dieser Gesetzesstelle gelten als Versicherungs-Unternehmungen solche Personen-Vereinigungen nicht, die ihren Mitgliedern Unter stützung gewähren, ohne ihnen einen Rechtsanspruch darauf etn- zuräumen. Selbstverständlich wurden durch den Wegfall des Rechtsanspruches die moralischen, unter gewissen, genau fest gelegten Voraussetzungen gegebenen Ansprüche meiner Abonnenten in keiner Weise nachteilig berührt. Tüchtige Juristen und Versiche rungs-Fachleute bestätigten mir, daß meine neue Einrichtung rechtlich unanfechtbar sei, um so mehr, als das Reichsgericht bereits in einem anderen Falle zwei Entscheidungen ausgesprochen hatte, durch die es die Abonnentenversicherung als Nebenbetrieb des Verlagsgeschäfts und somit als der staatlichen Kontrolle nicht bedürftig erklärt hatte. Durch die wiederholte Denunziation einer Konkurrenz wurde die hiesige Staatsanwaltschaft, nachdem sie bereits einmal das Verfahren gegen mich eingestellt hatte, dazu veranlaßt, gegen mich die Anklage wegen Verletzung des Ver- stcherungsgesetzes zu erheben, und zwar mit der Begründung, daß meine Sterbegeldgewährung eine Versicherung im Sinne eben dieses Gesetzes darstelle und deshalb nicht durch mich betrieben werden könne, sondern einer konzessionierten Versicherungs gesellschaft unterstellt werden müsse. Das Landgericht Leipzig schloß sich im Verlauf der Sache dieser Auffassung an, wobei ins besondere der große Umfang meines Unternehmens ausschlag gebend war, und das Reichsgericht bestätigte schließlich das land gerichtliche Urteil aus den gleichen Gesichtspunkten heraus. Ich sah mich infolgedessen genötigt, aus meiner freiwilligen Sterbegcldgewährung eine Sterbegeldversicherung zu machen und die Genehmigung des Kaiserlichen Aufsichtsamtes für die letztere nachzusuchen, die mir bzw. der Nürnberger Lebens- versicherungs-Bank denn auch unterm 28. Dezember 1907 erteilt wurde. Diese Genehmigung, wie sie bereits vorher für meine Unfallversicherung vorlag, beweist wohl am besten, daß der Giesbertssche Vorwurf der Unreellität auf mein Unternehmen nicht zutrifft. Die Behauptung von einem angeblichen 80 Millionen - Risiko hat Giesberts dem Gutachten eines Sachverständigen entnommen, der in meinem Sterbegeldprozeß von dem Leipziger Landgericht gehört wurde. Der Sachverständige hat sich sein Urteil gewiß nach bestem Wissen und Gewissen gebildet, aber er hat das vom Standpunkte des Versicherungs-Fachmannes aus getan, als welcher er nicht in der Lage war, die besonderen Verhältnisse meines Unternehmens, insbesondere die in meine Abonnenten versicherung hineinspielenden buchhändlerischen Momente richtig zu würdigen. Ich muß selbstverständlich mit ganz anderen Faktoren rechnen als eine Versicherungs-Gesellschaft. Jeder Buch händler wird ohne weiteres wissen, was ich hiermit meine. Die Leserschaft eines Blattes ist lange nicht so stabil wie die Kund schaft einer Versicherungs-Gesellschaft. Bekanntermaßen springen bei jeder Zeitschrift im Laufe des Jahres soundsoviel Abonnenten aus den verschiedensten Gründen vom Abonnement ab, und na mentlich dieser Grund ist es, weshalb weder die amt liche noch auch die Versicherungs - Statistik für mich irgendwie maßgebend sein können. War also schon deshalb die Risiko-Berechnung des Sachverständigen unzu treffend, so war sie auch insofern falsch, als der Gutachter die bei meiner Sterbegeldgewährung vorgesehene Staffelung der Sterbe geldbeträge ignoriert hatte. Ich hatte an Sterbegeldern fest gesetzt: 40 bei einjährigem, 60 bei zweijährigem und 100 bei dreijährigem ununterbrochenem Abonnement. Außerdem sollten diejenigen Abonnenten, die am 1. April 1906 über 55 Jahre alt waren und damit das Aufnahmealter bereits überschritten hatten, nur Teilbeträge erhalten. Alle diese Abstufungen hat der Sach verständige in seine Vorberechnung nicht mit einbezogen, sondern hat einfach 800000 Versicherte zu je 100 Sterbegeld ange nommen und ist so zu der ungeheuren Summe von 80 Millionen gekommen. Daß von 500000 Abonnenten und deren Frauen schon im ersten und zweiten Jahre des Abonnements Tausende wegsterben, daß ferner soundsoviele durch Unfall ums Leben kommen, bei denen das für den natürlichen Todesfall bestimmte Sterbegeld durch die Unfallsentschädigung zu ersetzen war, war seitens des Sachverständigen gänzlich übersehen worden. Die weitere Behauptung des Abgeordneten Giesberts, meinem angeblichen 80 Millionen-Risiko hätte eine Anzahlung von nur 1200 000 ^ gegenübergestanden, mag auf den ersten Blick zwar recht beweiskräftig erscheinen, ist aber in Wahrheit das Gegenteil davon. Selbstverständlich stellte das von mir hinterlegte Depot nur die Sicherheit für die Zeit eines Jahres dar. Wer sich einzeln in eine Lebensversicherung oder eine Sterbekasse aufnehmen läßt, zahlt doch auch nicht die ganze Prämie auf Lebenszeit voraus! Ich gebe gern zu, daß die Abonnentenversicherung Auswüchse gezeitigt hat, und lediglich gegen diese richteten sich die Aus führungen des Staatssekretärs Nieberding. Kann ich also dem letzteren nur rcchtgeben, wenn er zur Veschnetdung wilder Triebe gesetzliche Maßnahmen für notwendig erklärte, so muß ich mich doch mit Entschiedenheit gegen den Ausspruch des Staatssekretärs wenden, ein anständiges literarisches Unternehmen dürfe sich mit solchen Sachen wie der Abonnentenversichcrung nicht beschäftigen. Wer meine Zeitschrift -Nach Feierabend- kennt, wird sie nicht zu denjenigen Blättern rechnen, die man mit -nicht anständig, be zeichnen darf, obgleich ich zugestehe, daß ich — der hohen Ver sicherungskosten wegen — quantitativ nicht das bieten kann, was Zeitschriften zu gleichem Preise ohne Versicherung leisten. Als speziell den Buchhandel interessierend möchte ich zum Schluffe noch auf die wirtschaftliche Bedeutung meines Unter nehmens für unser Gewerbe Hinweisen. Es finden durch -Nach Feierabend- jetzt schätzungsweise 5000 Angehörige und Angestellte des Buchhandels ihr Brot, und der jährliche Bruttogewinn, der dem Gewerbe durch mein Unternehmen zufließt, dürste sich auf an nähernd 2^—3 Millionen belaufen. Hochachtungsvoll Leipzig. Beruh. Meyer, kgl. bayr. Kommerzienrat.
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