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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.04.1841
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1841-04-16
- Erscheinungsdatum
- 16.04.1841
- Sprache
- Deutsch
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747 31 748 Alles unter feste Regel stellen zu wollen, Usancen in Gesetze umzuwandeln, zu verlangen, daß der Verein nach Jnnungs- Principien die Ordnung handhabe u. s. w- Eben so das Streben, die Verhältnisse zwischen Autor und Verleger Rechts begriffen zu unterwerfen, die bis in die feinsten juristischen Subkilitätcn übergehen u- s. w. Man will sich lieber sol chen Beengungen unterziehen, als einander mit guter Laune in Billigkeit entgegcnkommen. — Sonderbar, daß zu der selben Zeit, in welcher das regste Streben sich geistig frei zu machen, waltet, und Emancipation Modewort geworden ist, man sich zugleich zur ärgsten Sklaverei hindrängt, zu der unter Wort und Begriff. Sicher, daß wenn ein Gcsetzcodep für den Buchhandel errungen werden könnte, auch ein Sanchez'- schcr Jesuiten-Katcchismus nicht ausbleibcn würde, woraus zu erlernen, wie man mit gutem Gewissen das Gebotene umgehen, das Zugesagtc aufhcben könne. — — Warten wir ab; auch dies Ucbcl wird übergehen, denn der gesunde Sinn unserer Voreltern, die keine geschriebenen Gesetzbücher haben wollten, um nicht den Rechtsgelchrtcn zu verfallen, ist noch nicht unter uns ausgestorben.—Ihnen, verehrter Freund, der Sie schon lange vom Geschäfte des Buchhandels geschieden sind, das von dieser verkehrten Richtung Gesagte mit Bei spielen zu erläutern, möchte wohl ersprießlich sein, -—- aber — es ist bedenklich. Besser ich begehe die Unfeinheit, von mir zu sprechen. Zn fast dreißigjähriger Sortiment-Geschäftsführung habe ich stets mit den Eollegcn in freundlichem Vernehmen gestan den; wenn Verleger Hartes zumutheten und Vorstellungen nicht fruchteten, wurde hingcnommen,—aber dagegen auch wie der zugemuthet, z. B. beim Remittiren, zur Disposition stellen, Eommissionslagcr u- s. w-, und cs wurde angenommen. Als wir (der selige Besser und ich) 1814 nach Auflösung unscrs Handels und Verlust des Vermögens wieder in den Handel eintraten, kam man uns hilfreich entgegen-*) Wir hatten nicht zu bereuen, nie gerechtet zu haben. — Auch in meinem nun schon 20 Jahre dauernden Vcrlagsgeschäft habe ich noch nicht gerechtet; ich lasse mir Vieles vom Sor- timenthändler gefallen, erfreue mich aber aber dagegen leb hafter Förderung meines Verlags. — Vielleicht erscheint Ihnen die Aussage unglaublich, daß ich bei meinen nicht un bedeutenden Unternehmungen noch mit keinem Autor ei nen förmlichen Eontract geschlossen habe. Ist Verständnis; über Druckeinrichtung, Stärke der Auflage, Honorar rc. ein- als derjenige, der eine Zeit lang die Rcdaction des Börscnblat- I tcs besorgte. Man kann nicht sagen, daß jeder unscrm Geschäft ! te Angehörige sich berufen glaubt, seine Stimme vernehmen zu i lassen, aber es sind sehr oft die Unberufensten, die ihre corrupten Meinungen und Ansichten, die in der Regel keine andere Ten denz haben, als die persönliche Freiheit zu beschränken, gel tend zu machen suchen. Dazu kommt leider, daß durch die Existenz dreier Buchhändler-Blätter in der Lhat zu viel Raum vrrhandcn ist. Die Spalten müssen gefüllt werden und um das zu können, müssen schon so oftmals als erfolglos besprochene The mata immer von neuem wiedergekäut werden. Das ist recht unerquicklich. Georg Wigand. *) Der verstorbene Cotta, streng als Verleger, erbot sich großartig, im Frühjahr 1814 seine Forderung an uns (über 400 Tklr.) zu tilgen, wenn wir nur wieder in den Buchhandel eintrc- tcn wollten. In der Jubilate-Messe 1816 waren wir im Stande, vollständig saldiren zu können. Fr. Perthes. ^ getreten, so lege ich diese Punkte, bestimmt ausgedrückt, dem Autor vor und lasse sie mir in dessen Antwort wiederholen. Manche Opfer habe ich allerdings bringen müssen, diese ' wären aber auch mit Eontract nicht vermieden worden — und mein Nachgeben habe ich noch nicht bereut. Hat mir mein Verlag auch nicht goldne Früchte zu gewendet, so doch silberne.— Solch Verfahren ist allgemein nicht als Muster aufzustellen, auch giebt cs Fälle, wo Eontract durch aus »othwendig wird. Ich auch will künftig immer Eon- tracte schließen, wenn Sie, geehrter Freund, eine Contract- form aufstcllen können, wodurch die Autoren gezwungen wer den, zur zugesagten Zeit Geistiges oder Gelehrtes von sich zu geben, mit alleiniger Ausnahme der Verhinderung durch schwere Krankheit, die von Acrzten bestätigt wird. Sie werden gestehen müssen, daß wenn Zwangsmaaßregeln auf den Geist des Autors nicht angcwendct werden können, jeder Eontract einseitig ist zum Nachtheil des Verlegers, der zur Leistung des Materiellen gezwungen werden kann. — Schließlich: mir thut weh, daß durch das Streben nach Ge setz für Handel und Wandel immer mehr das Vertrauen von Mann zu Mann schwindet. Wohl weiß ich, daß es Men schen schlechter Gesinnung giebt, bei welchen Vorsicht anzu wenden — aber auch habe ich erfahren, daß ein Unsicherer ^ alsbald besser wird, wenn man ihm mitVertrauen entgegen- tritt- Mißtrauen erzeugt Betrug. Ihnen gegenüber hat man Ursache leiser aufzutreten, will man von den Eigenthumsrcchten der Autoren und Ver leger und von deren Beziehungen zum Nachdruck sprechen. Hier sind allerdings Rechtsgrundsätzc aufzustellen, so be stimmt und scharf als möglich, obwohl sie dennoch, auf con- crcte Fälle angewcndet, nicht ausreichcn werden. Bei den verschlungenen Verhältnissen der sich stets vorwärts bewegen den Literatur wird jeder Fall ein besonderer, so daß das Urthcil immer noch der subjektiven Ansicht des Richters an heim gestellt bleibt. Hiebei halte ich Handelsgerichte, mit Zuziehen von Gutachten sachkundiger Geschäftsmänner und Rechtsgclchrten, für das zweckdienlichste. *) Was die Er örterungen über Preßfreiheit betrifft, so weit sie die Poli tik angchcn, scheinen sie mir taubes Stroh zu dreschen. Je nachdem die Verhältnisse des Staates sind und der Gang der Ereignisse, so wird weniger oder mehr Preßzwang aus- geübt werden. Einreden können nicht helfen. — **) Aber, geehrter Herr Eriminaldirektor, vermögen Sie nicht einen Strafcodcx zu Stande zu bringen für Zeitungs-Lügner und Blatt-Klatscher? Solche Blattläuse sitzen überall in großen und kleinen deutschen Orten und geben Unrath von sich, den *) Es wäre eine schöne Aufgabe, die sich der Bdrsenver- ! ein setzten könnte, vereint dahin zu wirken, daß überall Schieds- ! gcrichte für literarische Angelegenheiten eingerichtet würden. Die ^ Gesetzgebung reicht in solchen Fällen in der Regel nicht aus und wir sehen, daß sehr oft in dergleichen Rechtfällen nach Gründen entschieden wird, die nicht in der Ucberzcugung sachverständiger Geschäftsmänner wurzeln. G. W. **) Es ist recht zu bedauern, daß der hcchvcrehrte Herr Perthes hier nicht recht mit der Sprache hcrausgeht. Ist er für oder gegen Preßfreiheit? Ich wünschte wohl, er hätte es gerade herausgesagt, denn — Gott sei Dank — so weit sind wir doch gekommen, daß man ohne der Demagogie beschuldigt zu wer den, offen für Preßfreiheit stimmen darf, und endlich wird mau auch die Stimmen zählen müssen. G. W.
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