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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.04.1841
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1841-04-20
- Erscheinungsdatum
- 20.04.1841
- Sprache
- Deutsch
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779 32 780 Handlungen; das Herzogthum Braunschweig 74 in 8 Hand lungen; das Großherzogthum Baden 189 in 20 Hand lungen ; die vier freien Städte 198 in 24 Handlungen und die übrigen hier nicht genannten kleinen deutschen Bundes staaten 124 in 20 Handlungen. Die Schweiz lieferte ver mittelst 19 Handlungen 157 und 4 Handlungen Frank reichs 72, Kopenhagen in 5 Handlungen 227, eine schwe dische Handlung 27 und 4 russische Handlungen 12 Werke. Was die geschehene Anordnung des Katalogs betrifft, so kann von dem Unterzeichneten als Rcdacteur desselben kein Urthcil darüber erwartet werden, indessen erlaubt sich derselbe doch einige Bemerkungen mit dem Wunsche, sie möchten Seitens der Herren Verleger in ihrem eigenen und dem In teresse der Gcsammtheit nicht ganz unbeachtet bleiben. Der Zweck des Katalogcs ist, frühzeitig ein vollstän diges Verzcichniß aller in dem jedesmaligen Zeitraums von Michaelis bisOstern und von da bis Michaelis innerhalb der Gränzcn des deutschen Buchhandels wirklich und neu er schienenen literarischen Werke und außerdem eine Uebcr- sicht der in der nächsten Zukunft zu erwartenden zu liefern. Selbstredend muß jedem Verleger überlassen bleiben, wie weit er das Publikum von seinen künftigen Unternehmun gen schon im Voraus unterrichten will und es wird daher diese Uebersicht nie weder Vollständigkeit noch Zuverlässigkeit gewähren. Desto mehr sollte beides aber bei dem Verzeich nt der als fertig angekündigtcn neuen Erscheinungen der Fall sein. Der Begriff n e u wird angewandt auf alles das, was in dem bctrcffendenZcitraume mindestens neugedruckt worden ist, er schließt also auch alle wirklich neue n Auf lagen in sich. Ausgeschlossen müssen aber bleiben alle nur vorgeblichen neuen Auflagen und sogenannten neuen Ausga ben, die, wenn auch nicht immer auf Täuschung des Publi kums, sondern oft nur auf erleichterten und zweckmäßigem Vertrieb berechnet, doch als neue Erscheinungen in keinem Sinne gelten können. Vor dem betreffenden Zeiträume er schienene, ohnehin aus vielfache andere Weise angekündigte Werke und solche, die in den frühem halbjährlichen Abschnit ten des Katalogcs schon als fertig aufgeführt sind, müssen ebenfalls von der Aufnahme ausgeschlossen bleiben, soll nicht der ganze Gesichtspunkt, von welchem aus der Katalog zu betrachten ist, verschoben werden. Diesem ist aber auch voll kommen begegnet, wenn die Herren Verleger zu jedem halb jährlichen Kataloge die Titel ihrer Werke vollständig und rechtzeitig einsenden und solche Bücher, welche erst im Laufe des folgenden Halbjahres oder noch spater zu erwar ten sind, als künftig erscheinende bezeichnen, welche dann später bei ihrem wirklichen Erscheinen immer noch bereitwil lige Aufnahme unter die fertigen finden. Ost schon hat cs mir leid gethan, Titel ausgezeichneter Werke bloß darum zurücklcgcn zu müssen, weil sie schon vor Jahr und Tag als fertig ausgenommen waren, während sie wirklich erst jetzt fertig wurden: und doch laßt sich dies nicht ändern, wenn anders die bestehende und wohlgegründcte Ordnung aufrecht erhal ten werden soll. Unvollständige und ungenaue, oft auch gar zu weitschwei fige Angabe der Titel, und unleserliche Handschrift sind Ue- bel, mit welchen die Redaction sehr zu kämpfen hat; cs wäre auch von dieser Seite im Allgemeinen mehr Sorgfalt zu wünschen, damit der Katalog immer mehr und mehr wie ein öffentliches Zcugniß buchhändlerischer Thätigkeit, so auch geschäftlicher Ordnung und Zuverlässigkeit ablcqe. Leipzig, den 12. April 1841. I. de Marle. Imparität der sächsischen neuesten Presivcrord- nungen, im Bezug ans Protestantismus und Katholicismus. Laut §. 1. 6. der Erleichterungen, welche laut der Verordnungen vom 11 März d- I- der Presse und dem Buchhandel gewährt werden sollen, tritt eine Eensurfreiheit auf alle mit Genehmigung einer inländischen protestan tischen oder katholischen Behörde erscheinende An- dachts- oder Schulbücher ein. Nun unterliegen bekanntlich alle katholischen And ach ts- und Schü lbücher der Genehmigung der katholischen geistlichen Behörde und sind sonach jetzt von aller weltlichen Eensur und deren Bezahlung frei, während die p ro testan tisehen Bücher gleicher Art, die vermöge der, durch die Reformation errun genen Geistes- und Denkfrciheit keine solche Erlaubnißbehörde haben und brauchen, nun unter der Aufsicht der weltlichen Ccnsurbchörde fortwährend bleiben, und diese Gunst sogar durch Bezahlung der Ecnsurgebühren erkaufen müssen. Wie kommen die katholischen Bücher hier zu dem Vorzüge, de in Auge der weltlichen Be hörde entrückt werden zu dürfen und von der Abgabe bcfreitzu werden? Für Protestanten ist dieß nach Ansicht des Einsenders keine Erleichterung, sondern eine nicht wohl zu billigende Beschwerung. Gern wird er sich jedoch eines Bessern belehren lassen- *. Lürse inl^eip2i§, NM 19. ^pi-il 1841. e »e H F'/r. Amsterdam, Ic. 8. 1394, 2 IVl 138Z — Augsburg, Ic. 8. 101j, 2 IVl. kerlin, Ic. 8. 99;, 2 IVI. llremen, Ic. 8. 108^, 2 51. vreslau, Ir. 8. 99;, 2 >1. kersnlrsurt s. »I., Ic. 8. 10i;, 2 Hl. — — ttLmburx, Ic. 8. 149z. 2 I>1. 148;. — l-vndo'a, 2 I>1. 6. 20, 3 M. — — ?i>ris, Ic. 8. 79s, 2 M. 784, 3 IVl. 78;. — Wien, Ic. 8. 101-, 2 IVl.—3 IVl. 1004. — l-omsd'or 84, Holland. vucsten 5j. Xn^erl. Ducnt. 5; , üreslsuer vucst. 5;, psssir lVuenr, 5z, 6onve,itions-8pecie8 und Llulden 2Z, 6onventions 10 und 20 Xr. 2ö. Verantwortlicher Redacteur: G. Wigand.
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