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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.04.1841
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1841-04-23
- Erscheinungsdatum
- 23.04.1841
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- Deutsch
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803 33 804 Besorgung in seinem Amte liegt, cinstehen, und wenn sie ver loren geht, den Schaden zahlen müssen; wer aber aus Au topsie die Massen kennt, welche sich wahrend einiger Tage in den Gewölben und Niederlagen der Kommissionäre häufen, wird eingestchen müssen, daß, wenigstens zum Theil, diese Forderung eine ungerechte sein würde. Es ist, irre ich nicht, vorgeschlagen worden, daß der Verleger der leidende Theil sein solle, weil ihn der Verlust, wie man zur Entschuldigung die ser Forderung sagt, am wenigsten drücke; aber ist diese For derung auch gerecht? Ist der Verleger nicht schon durch den Anblick dieser zurückkommcnden Pakete, wo er bei man chen die Häupter seiner Lieben zählen, aber keins vermissen wird, genug heimgesucht? Am allerungccechtesten wäre es aber zu fordern, daß der Absender den Schaden trage, weil er frei von Schuld da steht, während von jenen beiden der eine, oder andere jedenfalls der Schuldige ist, der Eommissi- när als Vertreter seines Dienstpersonals, deren einer das Paket verlor, verschleppte, oder —, der Verleger, indem er die Factuc verlor oder dergleichen. — Wie nun aus die sem Dilemma kommen? Wäre es wohl nicht der Billig keit angemessen, daß Eommissionär und Verleger den Scha den theilten, indem sie sich entweder über den Ersatz verstän digten, oder im Allgemeinen ein bestimmter Satz angenom men würde? Selbst eine Einthcilung, wodurch der Schaden so vcrthcilt würde, daß die Hälfte der Eommissionair, Z der Verleger und ^ der Absender trüge, würde ich dem ungewis sen, zu unaufhörlichem Verdruß Veranlassung gebenden ge genwärtigen Zustande dieser Angelegenheit vorziehen. Möchte doch durch diesen, oder durch einen andern, noch zwcckmäßigern Vorschlag diese Sache endlich zu allscitiger Zufriedenheit ihre Erledigung finden! Nachschrift der Redaktion. Der Einsender des obigen Aufsatzes wünscht, daß wir be stätigen , der Einsender sei kein Verlagsbuchhändlcr und es gebe im weiten Buchhändlerkrcise fast keinen College», der so wenig habe drucken lassen als er. Diesem Wunsche kom men wir hiermit nach und versichern,daß wir uns nicht erinnern, ein Buch mit der Firma des Einsenders gesehen zu haben. Nachdem wir diese Pflicht erfüllt, fühlen wir uns aber noch gedrungen, zu dem in vorstehendem Aufsatze gemachten Vor schläge einige Bemerkungen hinzuzufügcn. Zuvörderst ha ben wir die Ucberzeugung, daß die Anzahl der wirklich in Verlust kommenden Pakete nicht so groß ist, als man nach obiger Schilderung annehmcn sollte. Diese Anzahl dürfteaber noch ! weit geringer sein, ja wir zweifeln, daß erhebliche Fälle Vor kommen würden, wenn bei dem Remissionsgeschäfte eine größere Ordnung und Accuratessc gehandhabt und wenn na mentlich die Ballen mit den Remittenden-Paketen solider und nicht so über alle Begriffe liederlich gepackt würden. Welchem Vcrlagshändler, der gedruckte Rcmittendensacturen auszusenden pflegt, ist es nicht schon oftmals vorgekommen, daß Pakete cingingen, auf welchen die Namen der Absender nicht ausgefüllt waren? Der Empfänger weiß dann auch nicht, von welcher Handlung ihm diese Artikel zurückgesandt worden sind und beim Abschluß heißt es dann gewöhnlich: „Ihre Remitten den sind nicht cingegangen-" Wer aber Gelegenheit gehabt, mit eigenen Augen zu sehen, in welchem trostlosen Zustande sehr oft, ja in der Regel, die Rcmittendcnballen hier cingehen, der wird zu der Ucberzeugung gelangt sein, daß Verluste beinahe unvermeidlich sind. Da sind sehr oft die Stricke gerissen, die Pakete aufgegangen und der Inhalt derselben liegt mit den Fakturen wüste durch einander. Die alles überflu- thende Masse machtabcr ein sorgfältiges Ordnen rein unmög lich. Was den eigentlichen Vorschlag des Einsenders anbe langt, feste Regeln darüber aufzustellcn, wie es bei Verlusten gehalten werden solle, so wollen wir nicht anstehen, ihm zu erklären, daß das nicht rathsam, auch durchaus unausführ bar ist. Decretiren kann man so etwas nicht, und eine Uebereinkunft zwischen Sortiments-, Verlags- und Eommis- sionsbuchhandlungen wird in dieser Hinsicht nun und nim mermehr zu Stande kommen. Jeder vorkommende Fall wird für sich zu betrachten und zu schlichten sein und man darf wohl behaupten, daß in unserm Geschäfte Rücksichten der Billigkeit genug beobachtet werden- Wollte man wirk lich darüber etwas festsctzen, es würde ja der Schlechtigkeit und Infamie Thor und Thür geöffnet. Will man aber dem Ucbelstande begegnet wissen, so schärfe man den Gehülfen und Lehrlingen beim Rcmittiren die Worte ein: Achtung fremdem Eigenthume! Als ein wirksames Blatt für Anzeigen in der Stadt und deren Umgegend empfiehlt die Stadtbehörde zu Elber feld den für den dortigen Armcnfond unter ihrer Verwal tung stehenden Elber selber täglichen Anzeiger; Buchhandlungen sollen die Gebühren bloß mit^SA. pr. Zeile berechnet werden. Verantwortlicher Redacteur: G. Wigand. Dekan ntmach ungen Präilumcrntions- und Subscriptions- Inz eigen. s1995.j Bei C. W. Leske in Darmstadt wird nächstens erscheinen: Sammlung der vorzüglichsten neueren Reisebeschrcibungcn, mit besonderer Beziehung auf Naturkunde, Kunst, Han del und Industrie bearbeitet. Im Vereine mit mehreren Geographen herausgegcben von Or. PH. H. Külb, Stadt bibliothekar zu Mainz. Erster Band. Dubois de Montpereux, Reise nach dem Eaucasus, zu denTscher- kcssen und Awchasen, nach Colchis, Georgien, Armenien und in die Krim, eine von der geographischen Gesellschaft zu Paris gekrönte Preisschrift. Die Ausgabe geschieht in Heften von 6 bis 8 Bogen und in Zwischenräumen von 4 bis 6 Wochen. Der Subscriptionspreis beträgt für jeden Druckbogen in Octav-Format 2 N-<. oder 6 kr.
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