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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.01.1842
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1842-01-07
- Erscheinungsdatum
- 07.01.1842
- Sprache
- Deutsch
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29 Der Ncugroschen soll nach den Erklärungen einiger bedeutenden sächsischen Buchhandlungen mit 1842 als Rcchnungsmünze auch bei uns in Anwendung kommen, und Zusendung wie Absendung in solcher berechnet werden. Ich mache im Voraus meine College» auf die dabei nicht zu vermeidenden Differenzen und Confusionen, die dadurch entstehen werden, aufmerksam, und brauche solche nicht noch einmal zu berühren. Damit man aber weiß, wer Alles nach Neugroschen rechnet, so mag mit Iahresschluß eine Liste der Neurechner, sei cs besonders oder durch das Börsenblatt, veröffentlicht werden. Es wird alles Zappeln und Lamentiren und Dcbattircn nichts helfen, über kurz oder lang wird allgemein nach Ncugroschen gerechnet werden, auch die altherkömmliche Buchhändler- Währung, die ebenso wie der Rabatt an Kunden eine Un gebühr ist (obwohl ich dabei jährlich 30—40 Thlr. gewinne, so will ich doch solche der guten Sache und Ordnung wegen gern zum Opfer bringen), wird dann nach und nach verschwin den. Würde man den Rabatt an Kunden und die Buch händler-Währung aufhebcn, so würden alle Thcilc gewin nen und eine Ungehöcigkeit in unscrm Geschäft weniger sein. Beim Neugroschen wäre nur zu wünschen, daß sämmtliche Preuß. und Sächs. Buchhandlungen sich allgemein zur An nahme und gleich bestimmten, es wäre dann Ein bitterer Schluck und damit vorbei, während man so an jedem bittecn Tropfen lange zu schlucken hat- Friede, Einheit und Ordnung mögen stets bei uns und in unscrm Geschäft vor herrschend sein, und wcms redlich darum zu thun, wird kräf tig Mitwirken und die Hände nicht in den Schooß legen, vor allem aber die geachteten Männer: Enslin, Fr. Perthes, Cotta, Bcockhaus, Reimer, Frommann rc. thätig sein. An cl a m, 18. Decbr. 1841. W. Dietze. Zur „Geschichte des neunzehnten Jahrhunderts." In H. — einer ***schen Provinzialstadt'— wurde ohnlängst ein katholischer Geistlicher von seinen Vorgesetzten beauftragt, eine alte Klosterbibliothek, bestehend aus mehrern tausend defccten und halbvermoderten Bänden religiöser Werke, als Makulatur zu verkaufen und für das gelös'te Geld neue Werke (für die Predigerbibliothek) einzukaufcn.— Der Prediger gehorchte, makulirtc und verkaufte die Biblio thek, schaffte für das gelöste Geld neuere Werke an, und reichte das Verzeichniß der letzteren seinen Vorgesetzten ein-— Kurz darauf wird der Geistliche vor Gericht gefordert — und siehe da, seine geistlichen Obern hatten sich über ihn beschwert, untaugliche und verderbliche Werke für das gelöste Geld angeschafft zu haben, und trugen darauf an, den Ver klagten dahin zu verurthcilen, die gekauften Bücher für eigne Rechnung zu behalten, und das verwendete Geld baac heraus zu geben. — Es hieß unter Anderm wörtlich in der Klage: „z. B. halber Verklagte das Brockhaus'sche Conversations- lexikon angeschafft, ein Schandwcrk, das in keiner Bibliothek geduldet werden sollte." — E. Englische Industrie. Der Antiquar und Buchhändler H. G. Bohn in London ist im Begriffe, einen Reisenden nach Deutschland zu schicken, um mit den größten Bibliotheken und reichen Privaten di rekte Verbindungen anzuknüpfen. Da ein solches Treiben in den meisten deutschen Staaten gesetzlich verboten ist, so wird es hoffentlich nur dieser Anzeige bedürfen, um unsere Herren College» zu veranlassen, dem Reisenden, wo ec sich blicken läßt und ins Handwerk pfuscht, dasselbe durch die Ortsbchörden legen zu lassen. Todesfall. Den 29. Decbr. starb in Leipzig der Buchhändler Herr A. Brandes im noch nicht vollendeten 30- Jahre, — sein im Septbr. 1839 gegründetes Geschäft wird fortgefühct. Mannigfaltige». Im Jahre 1835 ließ vr. Schiff bei Hermann in Ham burg eine Novelle erscheinen, „die Ohrfeige." Der Hermann- sche Verlag ging an Berendsohn über und damit der Rest der Exemplare dieser Novelle. Um diese möglicherweise abzusetze», nahm Herr Berendsohn nicht etwa zu dem leider nicht genug gerügten Mittel seine Zuflucht, die Novelle mit einem neuen Titel, unter dem Vergeben 2. Auflage u. s. w., auszustatten, sondern er entschloß sich zu einer ander» Auskunft, deren Be nennung wir dem Leser überlassen. Es erging an vr. S. die Anfrage Seitens B., ob er nicht gestatten wolle, daß der No velle der neue Titel „Linchcn oder die Erzichungsresultate" ge geben werde. Auf die Weigerung von S., hierein zu willigen, hat B. seinen Plan ohne dessen Zustimmung ausgeführt und das quästionirte Werk prangt in Bibliographiecn u. s. w- Nach druck ist nur Diebstahl am Autor und Verleger, das Publicum erhält sogar bisweilen ein keineswegs schlecht ausgestattetes, uncorrectes Buch. Wie soll man aber B's. Verfahren nennen? Die Sache ist ohne Belang, es handelt sich aber um die Moral solcher Handlung. Gegen S. begeht B. ein Unrecht, und noch mehr als ein solches gegen das Publicum, dem er, wcnn's geht, das Geld für ein Buch aus der Tasche lockt, welches cs schon einmal kaufte. Seine Kunden in Hamburg warnt Herr B. vielleicht, um diese nicht zu verlieren, desto rücksichtsloser sucht er aber wahrscheinlich sein gefälschtes Product Auswärtigen in die Hände zu spielen. Das Verfahren läßt sich nicht stark genug tadeln; der bezeichnende Name dafür fehlt noch in der Ter minologie des Nachdrucks; in Frankreich, überall würde Herr B. schlecht in der Sache auf den Fall einer Klage fahren, in Ham burg, wo rücksichtlich literarischen Rechtes volle Anarchie herrscht, dürfte ihm freilich nicht viel anzuhaben sein. Wen» irgend etwas, gefährdet solches Verfahren die Ehre des Buchhandels. (Allg. Preß-Ztg.) Münchhausen franzdfisch,e. Ei» Pariser Buch händler kündigt die seltsamen Abenteuer „du Baron de Munk hausen" an, und versichert dabei, in Deutschland sei kein Kind, das sie nicht auswendig wisse; der Man» hat sich doch gleich an dem seligen Baron ein Muster im Ausschneiden genommen. (LewaldS Europa.) Die Leipz. Allg. Zeitung meldet aus Frankfurt a.M. vom 27. Dcc.: der Debit der „Gedichte eines kosmopolitische» Nacht wächters," Hoffmann's von Fallersleben „Unpolitische Lieder" und „Die Pietisten" Roman von Rau, wurde den hiesigen Buch händlern heute untersagt. Verantwortlicher Redakteur: I. de Marie.
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