Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1842-01-28
- Erscheinungsdatum
- 28.01.1842
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18420128
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-184201287
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18420128
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1842
- Monat1842-01
- Tag1842-01-28
- Monat1842-01
- Jahr1842
- Titel
- Börsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Autor
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
191 8 192 derPost bestellt; die Post muß ja rascher bedienen. Ist einmal der Verleger mit dem gesicherten Absatz einer Zeitschrift durch Vermittelung der Sortimentsbuchhändler im Reinen, — was bedarf er dann noch dieses Handlangers. Der Post, die ihm nun den größten Thcil der Auflage absetzt, — ge wahrt er jeden Vortheil, den er gewiß dem Sortimentshänd- lcr nicht cinräumt*). Ist nun die Post einzig und allein durch den Buchhandel selbst, das heißt durch unsere Geschäftsgenosten, die Herren Verleger, deren Interesse in jeder anderen Beziehung der Sortimentshändlec dienen muß, dahin gekommen, daß sie den Debit von den meisten Zeitschriften besorgt, und sind dieser Debit und somit die Nachthcile für den Sortiments handel im progressiven Zunchmcn, — so geht damit Hand in Hand, daß, wenn auch nicht von der Post selbst, doch von ihren unteren Ofsiciantcn oft und allerwärts Versuche ge macht werden, sich auf Kosten der Rechte des Sortiments buchhandels ein gewinnbringendes Ncbengeschäftchen zu eta- bliren. Wer hat nicht schon die Erfahrung gemacht, wie Brief träger und Postpacker und dergleichen Leute durch Subscript. Sammeln auf Volkskalender, populäre Schriften, Litho graphier» w. und deren Verkauf**) auch an dem cdeln Baume des Buchhandels nagen und knuspern, wie die süddeutsche Buchhändlerzcitung in No. 42 bezeich nend sich ausdrückt. Auch hier tragen leider wieder die Verleger solcher Schrif ten die Schuld; Viele von Ihnen überfluthcn alljährlich die Postämter Preußens mit Subscriptions-Listen. Die Offerten sind glänzend, der Rabatt lockt, und ist auch allen Post- ofsiciantcn strenge verboten, für auswärtige Buchhandlungen' auf Bücher w. Subscriptione» gegen einen bestimmten Ra batt zu sammeln, — so geschieht es dennoch nur zu häufig. Ein ähnlicher Fall, der sich vor mehreren Jahren unter meinen Augen zutrug, veranlaßte mich, meine Beschwerde direct an den Herrn General-Postmeister zu richten; ich habe damit diesen Eingriffen für immer abgeholfen. Einige Er lasse, die mir von dem Herr» General-Postmeister in dieser Angelegenheit zugefcrtigt worden sind, sprechen sich mit sol cher Energie gegen die Beein träch ti gung des Preuß. handeltreibenden Bürgers (also auch des Sortimentsbuch- händlers) durch die Postbeamten aus, daß ich kaum zweifle, Seitens des Herrn General-Postmeisters würde auch dem Debit der wissenschaftlichen und anderer Zeitschriften durch die Post Schranken gesetzt werden, wenn von den Preuß. Sortimentshändlec» gemeinschaftliche Schritte da gegen geschähen- Der Sortimentsbuchhandel frequentirt gerade von allen handeltreibenden Staatsbürgern durch seine vielfachen Post sendungen die Post am meisten, und bringt derselben in dic- *) Ich spreche hier nur im Allgemeinen, wie cs leider zu oft der Fall ist, wo eine größere Parthic von Exemplaren und wie hier pr. comptant abgcsetzt werden kann. Keinem der ehrcn- werthcn Herren Verleger will ich zu nahe treten. **) Sehr oft wird bei diesem Debit Seitens der Postoffi- cianten auch selbst das Postamt um das Porto gebracht, da durch Vermittelung mehrerer befreundeten Hände ein solches Packet an einen Postofsicianten unbeachtet durchschlupft. ser Beziehung daher verhältnißmäßig den größten Nutzen. Keine Interessen irgend eines Staatsbürgers außer denen des Sortimentsbuchhändlers werden von der Post verkümmert; bei dem Zcitschriften-Debit tritt die Post gegen den Sortimentshändlec in überwiegende Concurrenz. Das Mißverhältniß liegt zu klar auf der Hand, um es noch weiter zu erörtern. Können wir und werden wir Sortimcntsbuchhänd- ler die Verleger von Zeitschriften wohl schwerlich veran lassen, der Post ferner keinen Rabatt oder einen weit ge ringeren als den Sortimentshändlec» zu bewilligen, so müssen wir in gemeinschaftlichem Zusammenwirken cs we nigstens versuchen, unsere, uns durch den Staat als Con- ccssion gegebenen Rechte gehörigen Ortes geltend zu machen, um der Post das wieder zu nehmen, was sie uns Sortiments händlern allmälig vor dem Munde weggenommen hat *). Nur eine Vereinigung vieler Sortimcntsbuchhandlungen der einzelnen Bundesstaaten unter sich, und deren gemein schaftliche Schritte bei der höchsten Postbehörde des Staats kann hier zum Ziele führen. Ich meinerseits fordere alle meine Preußischen College» (Sortimentsbuchhändlec) auf, mit mir eine gehörig moti- virtc Eingabe an den Herrn General-Postmeister gegen den Z ei tsch ri stc n-D e b it durch die Post gemeinschaft lich zu machen. Das Uckc toi etc. oder wie die süddeutsche Buchhändlcrzcitung sagt, zu deutsch: wehr' dich, kann uns nur helfen. Sobald mir nur ca. 20—30 Sortimcntsbuchhand lungen Preußens die Zusicherung ihrer Unterschrift zu einer gemeinschaftlichen Eingabe an das General-Postamt in Ber lin gegeben haben, werde ich denselben je eine Abschrift dieser Eingabe mittheilen und mir diese mit deren Unterschrift ver sehen zurückcrbitten. Die Originalunterschriften der einzel nen Abschriften werden sodann kacsimilo unter die eigentliche Eingabe gedruckt, und die Authcnticität der Unterschriften allenfalls notariell bekundet. Es wäre zu zeitraubend, wollte man die Original-Eingabe selbst von einem Interessenten zum Andern im ganzen Preuß. Staate hcrumsenden, — denn hoffentlich werden aller Orten in unserm Staate die Sortimentsbuchhändlec Interesse für die Sache zeigen. Wer meinen Vorschlag billigt, der sende mir mit einigen Worten seine eigenhändige Unterschrift. Die Namen der sich interessirendcn Firmen will ich successive im Börsen blatt mittheilcn, und werde jedem Interessenten seiner Zeit Abschrift der Original-Eingabe geben. Zum Voraus erkläre ich, daß ich bereit bin, alle durch diese Angelegenheit erwachsenden Kosten allein zu tragen. Es gilt nur, daß Viele gemeinschaftlich in dem selben Interesse die Rechte der Sortimentshändlec zu wah ren suchen; ich bin fest überzeugt, daß der Erfolg ein gün- *) Der literarische Verkehr, der Sortimentsbuchhandel in seinen eigenthümlichen Verhältnissen in Deutschland, kann nur dann gedeihen und ferner bestehen, wenn der Staat den Schutz, den er ihm überall in Deutschland durch eine besondere Conces- sion bewilligt hat, ihm auch io kacto ertheilt. Der Staat schützt ihn auch gegen jeden Uebergriff anderer Gewerbetreibenden; die Post ist aber eben so unbefugt zum Buchhandel, wie jeder an dere nicht concessionirte Bücherverkäufer.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder