Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.02.1842
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- 1842-02-01
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- 01.02.1842
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231 9 232 Kreise von ganzem Herren den besten und segensreichsten Lrlolg. Ilerlin, eien I. Dccemüer 1841. <Zu«t»v Ornnt^. Herr lohann k'rieäriek lernst Xrigur hat in meiner Handlung seit dem ersten August 1838 bis Lnde 8sptsin- ber dieses lahrss ru meiner vollkommenen Zufriedenheit als 6elii!lfe gearbeitet. Lei seinem ^jetrigen, out mehr als genügende b'onds gestützten Ltablissement, kann ich ihn den Herren dolleren nur bestens empfehlen, indem ieb lest überzeugt bin, dass er alle seine Verpüichtungen ertiil len >vird. K'ür meine Handlung Habs ieb ibm ein unbeding tes Oonto erökknet. Herlin, den ü. Oktober 1841. lvr. kHeliler. l^irms: ILilelter L I^iieliler. ^487.) Statt Circulair. Gmünd, d. 20. Januar 1842. Hiermit beehre ich mich, Ihnen anzuzeigen, daß ich mein Sortimeutsgeschäft nebst Druckerei und Leihbibliothek ohne Aktiva und Passiva an Herrn Joseph Keller hier verkauft habe und mich vor der Hand auf den Betrieb meines Verlages beschränken werde. Ich empfehle diesen Ihrer gütigen Verwen dung und erbitte mir bei Bedarf Ihre Bestellungen durch meine bisherigen Herren Commissionaire. Indem ich noch für das mir geschenkte Vertrauen meinen aufrichtigen Dank aussprcche und die Versicherung hinzufügc, daß ich nach Rechnungsabschluß da, wo ich schulde, prompt sal- dircn werde, verharre ich mit achtungsvoller Ergebenheit Carl Dillenius. Mich auf obiges beziehend, bitte ich, das Herrn Dillenius geschenkte Vertrauen auf mich übcrzutragcn. Nova bitte ich mir vorläufig keine zu senden, dagegen sind mir Anzeigen sogleich nach Erscheinen stets willkommen- Meine Commission haben die Herren Beck L Fränkel in Stuttgart übernommen, welche in Stand gesetzt sind, bei etwaiger Credit - Verweigerung fest Verlangtes baar cin- zulösen. Ich empfehle mich meinen Herren College» hdflichst. Gmünd, am 20. Januar 1842. Jos. Keller. f488.j Um jeder Verspätung möglichst vorzubcugcn, machen wir Sic noch besonders aufmerksam darauf, daß alle zur Aufnahme in den diesjährigen Aster-Meß-Katalog bestimmten Titel spätestens bis zum I. Mär; bei uns cintrcffcn müssen. Berücksichtigen Sie dabei gefälligst, daß »nserm Kataloge die Aufgabe gestellt ist, alle wirklich neuen literarischen Erscheinungen z u nr c r st e n nr a l e zur Kcnntniß des Publikums zu bringen, eine verspätete Einsendung diesen Zweck also nicht vollkommen erreichen läßt. Acltere Bücher und solche, die in den vorigen Katalogen schon als fertig angekündigt sind, sowie alle Ausgaben mit neuen Titeln bleiben von der Aufnahme ausgeschlossen, cs bleibt jedoch unbenommen, solche Artikel in dem angehängtcn Jntelligcnzblatte gegen Jnsertionsgebühren von 2 Ngr. pro Zeile anzukündigen. In diesem Falle bitten wir jedoch um ausdrücklichen Auf trag dazu, da ohne einen solchen auch hier der Abdruck nicht statt findet. Leipzig, den 31. Januar 1842. Wcid,» a n » sche Buchhandlung. Abfertigung. Herr Buchhändler W. Cornelius in Berlin hat in Ko. 2 des laufenden Jahrganges von dem „Organ des deutschen Buch handels und in Ko. 4 des Börsenblattes d. I.", den Versuch gemacht, sich von der Anschuldigung zu reinigen, welche meine Insertion in Ko. 110 des vorjährigen Börsenblattes gegen ihn enthält. Um den geehrten Lesern dieses das Benehmen des Herrn C. in seiner ganzen schimpflichen Nacktheit darzuthun, kann ich nicht umhin, hier alle Umstände mitzutheilen, welche mich zu jener Anzeige veranlaßten, und zu gleicher Zeit die Be weise für meine Behauptungen vorzulegen. Am 6. Juli vor. I. starb mein Vater, und mir ward von meiner Familie die Sorge für seinen literarischen Nachlaß über tragen. Als ich darauf, gegen Ende des August, unter den Verlagsartikeln der Buchhandlung von W. Cornelius in Berlin „Schriften von und über Lessing", herausgegeben von meinem Vater, angekündigt fand, befremdete mich diese Anzeige um so mehr, als das fragliche Manuskript durchaus noch nicht zum Drucke fertig erschien. Ich schrieb deshalb am 3. September dem Herrn C., er möge sich darüber erklären, welche zwischen meinem verstorbenen Vater und ihm über die Herausgabe der Lessingiana gepflogenen Verhandlungen ihn zu der buchhändle- rischcn Anzeige derselben berechtigten, und mir die hierauf be- zichlichcn Papiere entweder i» origins oder in vidimirtcr Ab schrift umgehend zur Ansicht einscnden. Unter den Papieren meines selige» Vaters war nämlich weder ein förmlicher Con- tract, noch irgend ein anderes Document gefunden worden, wel ches darauf hätte schließen lassen, daß derselbe dem Herrn Cor nelius das fragliche Manuskript der kleinen Schriften über Lessing zum Verlage zugcsichcrt habe. Meinem Briefe fügte ich noch die bestimmte Erklärung hinzu, daß, wenn Herr C. seine An sprüche an das Manuskript meines Vaters nicht als begründet darthun könne, er dasselbe niemals zum Verlage erhalten, und ich mich nach einem andern Verleger Umsehen werde. Die Gründe, welche mich zu dieser letztem Erklärung gegen Herrn C., den ich seit vielen Jahren kenne, veranlaßten, habe ich hier nicht ndthig, weiter zu erörtern. Aus der Antwort des Herrn Cornelius vom 27. October vor. I., welche nebst einem andern Schreiben desselben, vom 29. November, bei dem Besitzer der C. Cnobloch'schen Verlagshandlung, Herrn E. Langbein zu Leip zig, zur Ansicht liegt, führe ich den Lheil, der sich auf meine Anfrage bezieht, wörtlich an: „Von einer Verabredung zwischen Ihrem seligen Vater und mir hinsichtlich der „kleinen Schriften von und über Lcssing" sei Ihnen völlig freigestellt, was Sie zu thun gedenken. Ich bin crbötig, Ihnen für das Manuskript, so fern es nicht über 6 — 8 Druckbogen austrägt, ein Honorar zu zahlen, welches dem höchsten glcichkommt, welches Ihr seliger Herr Vater jemals für ähnliche Arbeiten bekommen hat. Bitte Sie aber dann, Sich binnen 14 Tagen mit Ja oder Nein zu erklären und mir im Bejahungsfälle das Manuskript sofort ein- zusendcn." Aus dieser Antwort auf meine so bestimmte Anfrage geht sicherlich nicht hervor, daß Herr Cornelius, noch von meinem Vater her, begründete Ansprüche an das Manuskript der Lessin giana gehabt hätte; und da derselbe für den Fall, daß er seine Anrechte an das Manuskript nicht darthun könnte, meine defini tive Willensmcinung wußte, so durfte er als redlicher Mensch und solider Buchhändler die Anzeige nicht wiederholen; hätte die selbe vielmehr als voreilig selbst widerrufen müssen, zumal ich ihm nicht, wie er sich in seinem Schreiben für den Bejahungs fall ausgcbeten hatte, binnen 14 Tagen das Manuskript cin- sendctc. Einen Monat später erhielt ich einen zweiten Brief, den ich hier in seiner ganzen Länge mitthcilcn will. Der Ton zutraulicher Freundschaft, in welchem derselbe abgefaßt ist, widerte mich um so mehr an, als Herr Cornelius über die Gesinnungen, die ich gegen ihn hege, die ich ihm nie verhehlt, und in meinem Schreiben vom 3. September deutlich genug ausgesprochen hatte, nicht im Jrrthum sein konnte. Der Brief aber lautet wörtlich also: „Lieber Otto! — Wie kömmt es, daß Sie mir auf mein
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