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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.02.1842
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1842-02-15
- Erscheinungsdatum
- 15.02.1842
- Sprache
- Deutsch
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333 13 334 des Sortimentshandcls hier zur Frage, und > darum werden sie sich nicht eher beruhigen, ! bis es festgeste llt sein wird: ob eine sogenannte „A ntiquarische-Büch erhand ln ng" der concessionirten Buchhandlung dadurch ganz gleich gestellt sein kann und darf, daß sie Bestellungen annehmen, die Bücher verschreiben und dann ganz neu wie im Buchladcn verkaufen, und sich sogar davon ein Lager — d. h. Vorrats) — halten darf, wie es jetzt na mentlich durch die N. N. geschieht und cs schon oft der Fall gewesen ist. Der Sortimentshändler hat die Pflicht, den gesetzlichen Bestimmungen ohne Weiteres Folge zu leisten; er muß große Opfer bringen, ist strenger Verantwortlichkeit ausgesetzt und hat der Lasten gar viele. Ihm ist der Schutz gegen unbe fugte Eingriffe in sein Geschäft und seine erworbenen Rechte die einzige Gewahr nicht zu ermüden im Verfolg eines loyalen Geschäftsbetriebes, und darum hoffen wir zuver sichtlich 1) daß die N. N. wegen des unerlaubten Verkaufes des englischen Lesebuches und des Religionsbuchcs zur Untersuchung gezogen, und 2) diesen sowohl wie den übrigen Antiquaren streng an besohlen werde, sich jedes unerlaubten Uebergrcifens in den Sortimentshandel bei Strafe zu enthalten. Wir sind fest entschlossen, diese Angelegenheit nicht ruhen zu lassen, bis sie ihre Erledigung gefunden und unsere wohlbegründeten Beschwerden auf den Grund der gesetzlichen Bestimmungen untersucht sein werden. den 28. Januar 1842. entschuldigen, wenn die Nemittendcn nicht immer frei von Spu ren des Herumsendens an Kunden, die leider zuweilen auch nicht ganz säuberlich mit den Sachen verfahren, an sich tragen, offenbar Verdorbenes sollte aber Niemand ohne besondere Erlaubnis des Verlegers zurücksenden und am allerwenigsten durch seine eigne Handlungsweise zeigen, welchen geringen Werth das Eigcnthum Anderer bei ihm hat. Gehöriges Zusammenlegen der Bücher nach dem Formate, sorgfältiges Einwickeln der broschirten und gebundenen Artikel, ordnungs mäßiges Verpacken in glatte und gleichmäßige Packete, Um schnüren derselben mit dauerhaftem, ihrer Größe angemesse nem Bindfaden und demnächst vorsichtiges Verpacken in wohlzusammcnzuschnürende Ballen, so, daß kein Packet sich reiben kann, ist unerläßliche Pflicht eines jeden Absenders. Wollen wir auch keinem Principale zumuthen, dieser me chanischen Arbeit sich selbst zu unterziehen, so wird doch Niemand umhin können, seine Leute dabei genau zu über wachen und nicht zu dulden, daß ein Packet oder Ballen anders als ordnungsmäßig verpackt seine Schwelle verlasse. Möchten diese Zeilen von denen, welche ihrer bedürfen, einige Beachtung finden! Die Redaction. Mannigfaltige». In ganz Norwegen erscheinen gegenwärtig 33 Zeitschriften, wovon in Christian!« allein 12 herauskommen. Aus Berlin wird gemeldet: Da nach der bisherigen Praxis Achtung vor fremdem Eigenthum! Mit den Worten dieser Ueberschrift schließt die vorige Redactivn d- Bl. ihr sehr beachtcnswerthes Nachwort zu einem in Nr. 33 des vor. Jahrg. befindlichen Artikel über Remittendcn-Packete. Es ist keine erfreuliche, nichts desto- weniger aber eine leider zu begründete Wahrheit, daß jene Worte für Viele nicht oft genug wiederholt werden können. Besonders nöthig dürfte dies in gegenwärtigem Augenblicke sein, wo die meisten Handlungen beim Remittiren beschäftigt sind. Sieht man, in welchem trostlosen Zustande so manche Remittendcn-Ballcn hieher gelangen, wie gewissenlos die darin j befindlichen Packete beim Einpacken behandelt sind, prüft' man ferner gar den Inhalt derselben und findet Werke, auf s deren würdige Ausstattung der Verleger oft so Vieles ver wandte, in einem höchst unordentlichen, nicht selten ganz verdorbenen Zustande, auseinandergcworfen, ausgeschnit ten, beschmutzt und zerrissen, so kann man sich in der Thal einer üblen Stimmung nicht erwehren und cs drangt sich unwillkührlich die Frage hervor, ob die Absender überhaupt dem ehrenwerthen Stande des Buchhandels angehören, einem Stande, der sich besonders durch eine solide Ordnung aus- zcichnen sollte. Gern sind wir geneigt zu Gunsten des Sor- timentshandcls zu sprechen und glauben dies bereits mehr mals durch die That bewiesen zu haben; wir wissen, wie mühsam das Geschäft ist und mit wie vielen Uebeln der Sortimentshandler zu kämpfen hat, wollen cs auch gern die von dem Ober-Censur-Collegium crtheilte Debitserlaubniß für die außerhalb der deutschen Bundesstaate» in deutscher Sprache, sowie kür die außerhalb Preußens in polnischer Sprache erschei nenden Druckschriften durch die Amtsblätter publicirt wird, die sen aber dadurch ein unnöthiger Kostenaufwand erwächst, so soll die Veröffentlichung im Amtsblatte hinfort unterbleiben, und diese Debitserlaubniß den Buchhändlern auf demselben Wege wie die Debitsverbotc angezeigt werden. Börse in Leipzig am 14. Februar 1842. Im Vierzebnttzaler-Fuß Amsterdam Augsburg Berlin Breme» . Breslau . Frankfurt a. Hamburg London . Paris . . Wien . . M. SouiSd'or 84, Hol! Kurze Sicht. Ang. Gesucht. 2 Monat. Ang. Gesucht. 3 Monat. Ang. Gesucht. — 139» — 1024 — 99z — 1084 99z - — 101L 149Z - — 139 — 149 - 79-, 6,21» - - 78z — 103Z Duc. 5, Kais Duc. 5, BrcSl.Duc. 5, Paff.-Duc.^ Conr.-SpccicS u.-Gulden 3z. Conv.-Achn< u. -Zwanzig-Kr. 3Z. Vcrantworrlicher Redacteur: I. de Marte.
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