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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.03.1842
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1842-03-08
- Erscheinungsdatum
- 08.03.1842
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- Deutsch
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509 19 510 Zur Verteidigung der Buchbinder-Antiquare. In Nr. 13 d. Bl. findet sich ein geharnischter Aufsatz gegen Buchbinder-Antiquare, dessen Ziel recht gut ist, der mir aber das Ding ganz am Unrechten Ende anzufassen scheint. Was sollen die Regierungen dazu sagen, und ist es nicht wahrhaft lächerlich, wenn wir Buchhändler für das, was wir als Verleger verbrechen, als Sortimenter bei ihnen Abhülfe und Rettung suchen? Die Regierungen sollen den Buchbindern wehren: „neue Bücher von der Buchhandlung zu beziehen," also da, wo sie es können, so billig als mög lich einzukaufcn! das klingt abentheuerlich genug. Aber es ist in jenem Aufsätze selbst gesagt: „von der Buchhandlung zu beziehen;" darauf also sollte man bei der Regierung antragen, daß die Buchhandlung be straft würde, die an einen Nicht-Buchhändler zu Buch- händlerprcisen verkaufte. Nicht der Buchbinder gehört un serem „achtbaren Vereine" an, nicht er ist Börsenmitglied, er hat keinerlei moralische Verpflichtung gegen den Buch handel — darum mag er's treiben wie er kann. Aber warum kann er's? —Wer Augen hat, kann sehen, wie es jetzt Sitte geworden ist, daß selbst sehr geachtete Verleger ihre Werke durch Auslieferung und Auktion zu jedem Preise vertrödeln, und zwar an Jeden vertrödeln, der Geld zeigt. — Und dafür will man die Käufer verantwortlich machen?— Der Verleger sitzt wie ein Greif über seinem Vorrathe, kein Mensch kann auch nur ein Exemplar um einen Pfennig billiger haben als er will, dazu hat er ein Recht, das ihm Nachdruckgesetze schützen- Wie unrecht, daß er gleichwohl den mit Mühen, Pflichten und Verantwortung belasteten Sortimcntsbuchhändler umgeht, und an Nicht-Buchhändler zu Buchhändlerpreiscn vertrödelt! Aber — die vertrödeln den Verleger sind angesehene und geachtete College». Wollte man sie ihres Vergehens anklagen, dann würden sie die Rechnung aushcben. So müssen es denn die armen Buch binder entgelten, denen man die Bücher zu Buchhändler preisen verkauft, und die von den Regierungen gezwungen werden sollen, beim Wiederverkäufe höheren Gewinn zu nehmen, als sie wollen. — Eine närrische Welt! — M. Rechtfertigende Erwiederung. (Auf besonderes Verlangen.) Der Gewalt weichen, ist das Loos des Schwächeren. Dem Unrecht weichen, heißt noch nicht, dem Unrecht Recht geben. Aber der Verleumdung weichen, wäre feige. In No. 7 der Leipz. Mg. Ztg. befindet sich ein aus Berlin batirtcr Artikel, der das gegen die Unterzeichneten erlassene preußische Verbot ihres künftigen Verlages als die Folge unse rer mehrjährigen Widersetzlichkeit gegen die Ordnung des Be stehenden zu motiviren sucht. Wir hätten, so heißt es darin, uns hergegcben zu propagandistischen Zwecken, und somit die Regierung gezwungen, ein früheres „Präjudiz" des hohen Bun destages durch ein förmliches Verbot nunmehr zu realisircn. Es werden uns Jlloualitäten zum Vorwurf gemacht, gegen die wir nicht schweigen dürfen. Die Preßverfassung Deutschlands ist nicht unsere Schuld. Es ist nicht unsre Schuld, daß der eineThcil des Vaterlandes das erlaubt, was der andere verbietet, nicht unsere Schuld, daß wir in unserer Gegend uns freier Grundsätze in Handhabung der Ccnsur zu er freuen haben. Seit den sechszchnJahren unseres Verlags-Geschäfts- bestandcs werden wir aus allen Gegenden Deutschlands mit frei sinnigen Verlags-Anträgen überhäuft. Keine Klage, keine Pax- theiung, keine faktische oder erträumte Unbill in Deutschland, die nicht von uns verlangte, an das gesammtc deutsche Publi cum vermittelt zu werden. Der Berliner s Eorrcspondcnt, der uns mehrere Schriften als „gefährlich" insinuirt, würde er staunen, wenn wir ihm einen Catalog von Büchern vorzeigen wollten, die wir seit mehr als zehn Jahren hätten verlegen können! Gerechtigkeit würde er uns widerfahren lassen, wenn er wüßte, wie zahllose Schriften, Zeitungen, Flugblätter wir, im Gefühl unseres loyalsten Willens, von der Hand gewiesen haben, welche Jumuthungen und Wagnisse wir alle, che sie Terrain gewinnen konnten, im Keime erstickten! So erwiesen es nicht unsere Schuld ist, wenn uns die meisten freisinnigen Schriften zum Verlage angcboten werden, so erwiesen ist cs unser Verdienst, daß wir davon fast Alles refüsirt haben. Wir haben die Werke von H. Heine im Verlag. Ist das ein so großes Verbrecken, als wofür es der Berliner ch Corrc- spondent ausgcben will? H. Heine wohnte hier in Hamburg. Wir haben ihn nicht gelockt. Er kam. Konnten wir einem solchen Schriftsteller den Verlag von Werken abschlagcn, um die uns unsere Collegen beneiden, den Verlag von Werken, die bei Vielen, was man gegen sie einwenden möchte, doch unstreitig dem Verfasser wie dem Verleger zur Ehre gereichen? Wie mit H. Heine, ging cs uns mit andern jüngcrn Schriftstellern. Nicht der politischen Parthciung, sondern dem Talente sind wir gefolgt. Lx unxuo leonem, aus der Klaue den künftigen Löwen! war unser Wahlspruch. Ist cs ein Verbrechen, daß wir dem Genie den Eintritt in die Oeffcntlichkcit erleichterten? Nie haben wir Gemeines, nie Schlechtes, nie Unsittliches verlegt. Wir verlegen Raupach und Jmmcrmann, die keine politische Farbe tragen. Wir haben Schriften für Schulen und Universitäten, mcdicinische, juristische, sehr Vieles für den Handel und andere nützliche Werke verlegt. Daß die moderne Belletri stik eine vorzugsweise politische Farbe trägt, liegt an der Zeit, nicht an uns. Der Berliner ch Correspondcnt wirft uns viel leicht die bekannte Vorrede H. Hcine's zu den „französischen Zuständen^ vor. Sie ist von uns zurückgewiesen worden! Als sie Heine in Paris für sich drucken ließ, droheten wir einem Leipziger Buchhändler, der sic nachzudrucken Anstalt machte, deshalb mit gerichtlicher Anzeige, weil uns daran lag, jeden Verdacht, der hier wieder auf uns hätte fallen können, zurück- zuwcisen. Wir hatten von der Vorrede nur gedruckt, was die Ccnsur stehen ließ. Die „französischen Zustände" selbst erschie nen nicht anders, als sie in der gewiß loyalen Augsb. Allg. Ztg. gestanden hatten. Ferner werden wir beschuldigt, den Verlag von Heidcloff und Campe in Paris „propagirt" zu haben. Wir erwicdern, daß wir mit dieser Handlung, in welcher Hr. Fr. N. Campe aus Nürnberg cintrat, in keiner andern Verbindung waren, als in der alle deutsche Buchhandlungen mit ihr standen. Ja, wir unsererseits befanden uns mit dieser uns völlig fremden Firma in einer wohlbcgcündctcn Spannung, die bis zur Liquidirung und endlich bis zum Fallissement unter Heideloff fortwährte. Der Ausdruck „propagircn", der an Propaganda (!!!) erinnern soll, ist sehr böswillig gewählt. Die Acten der verbotenen Ver bindungen, die Dokumente aller Umtriebe befinden sich in den Händen der Untersuchungs-Commission. Nirgends wird man unsre offen und ehrlich handelnde Firma bctheiligt finden. Als man uns vor zwei Jahren der Agentur für Mißvergnügte in London beschuldigte, boten wir 200 Stück Friedrichsd'or Prämie demjenigen, der diese Anklage beweisen würde. Wir gaben das Gebot zu Protokoll, aber noch ist die Prämie von Niemand verdient worden. Von unscrn neuesten Unternehmungen will uns der Berliner h Correspondcnt die bekannte Brochüre gegen den Hrn. Bischof Dräseke imputiren. Wir haben sie nicht im Verlag, sondern bereits gedruckt nur in Commission genommen. Ein Lokalschrift- chcn, eine Brochüre, die nur 6 gGr. kostet, konnte uns doch wahrlich nicht als eine Gewinn bringende Spcculation erschei-
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