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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.03.1842
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1842-03-18
- Erscheinungsdatum
- 18.03.1842
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- Deutsch
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613 22 614 Auszeichnung. Se. Maj. der König von Bayern habendem Buchhänd ler I. Palm in München, „seines Vaters eingedenk" den Titel eines Hofbuchhändlers verliehen. — Bekanntlich ist Herr Palmein Sohn des wegen der Versendung der Schrift „Deutschland in seiner tiefsten Erniedrigung" am 26. Aug. 1806 aufBefehl des Marschalls Berthier erschossenen Buch händlers I. PH- Palm. Derbotszurucknahme. Aus Regensburg meldet die Allgemeine Zeitung, daß das preußische Verbot gegen den Verlag von Man; am 1. d. M. ausgehoben worden sei. Es war erlassen am 27. Nov. 1839, hat also gedauert 2 Jahre, 3 Monate und 4 Tage. Zur Notiz. Um den wiederholten Anzeigen des Hrn. Ignaz Klang in Wien, betreffend Schlegel's Werke und der Herabsetzung derselben die richtige Würdigung und gebührende Aner kennung zu verschaffen, wird es hinrcichen unsere Collegen auf das Factum aufmerksam zu machen, daß die 10 Bde. dieses Werkes von demselben seitIahrcn zu etwa 10— 12 Gulden in Change gegeben worden sind und daß die Herren A- sc C. und G. F. in Berlin, so wie die Frank furter Händler dieselben seit 1836 zu 5 Thlr. netto aus geboten haben. Mannigfaltiges. Wer ist der Verfasser der „Stunden der An dacht?" — Oeffentliche Blätter haben Heinrich Zschokke wie derholt als Verfasser der „Stunden der Andacht" genannt. Das verhalt sich aber nicht so. Allerdings hat derselbe dieses Buch redigirt und eigenhändig manchen Beitrag dazu geliefert, allein ganz geschrieben — und das versteht man doch wohl unter dem Worte Verfasser? — hat er cs nicht, wie das die Verschiedenheit und Abweichung im Jdeengang und Styl unter den einzelnen Lhcilen des umfangreichen Werkes zum voraus zeigt. Die drei nam haftesten Mitunternehmcr waren die drei katholischen Priester, der 1827 im Breisgau verstorbene Pfarrer Keller, der noch in Konstanz als Bisthumsverweser lebende Freiherr von Wcssenbcrg, zwei Namen guten Klanges, dann Bocke früher Stadtpfarrcr zu Aarau, jetzt Domherr in Solothurn, der nämliche, der die geistvolle Schrift über „den nothwendigen Protestantismus der Katholiken und über den nothwendigen Katholizismus der Protestanten" geschrieben, hierauf bei einem persönlichen Zerwürfniß mit einem andern weltlichen Führer der Freisinnigen den auf ihn lauernden Römlingen in die Hände siel und seitdem bei den vormaligen Freunden der gefallene Engel hieß. Diese und andere Mitarbeiter überließen an Zschokke die Redaction und Oberleitung des Werkes aus dem dreifachen II Grunde, weil er als Protestant dasselbe am besten im Bereich seiner Tendenz, der reinen Moral, d. h. von dogmatischen Rc- miniscenzen frei, erhalten konnte, weil er als gewandter Schrift steller auch für die möglichste Einheit des Styls, für die Ver schmelzung des Verschiedenartigen Gcwährschaft bot, endlich weil er am Platze der Bcrlagshandlung und Druckerei (Aarau) sei nen bleibenden Wohnsitz hatte. Nur in diesem und in ähn lichem Sinne kann und wird sich Zschokke in dem Briefe nach Magdeburg, von dem in öffentlichen Blättern die Rede gewesen ist, ausgesprochen haben: er kann und wird sich auch in dem selben nicht als alleinigen Verfasser, sondern als Herausgeber und Redakteur genannt haben. Die Ursache der Nennung sei nes Namens, obgleich er Anfangs bis nach seinem Tode ein Geheimnis bleibe» sollte, war die, daß die Würtcmbcrgische Re gierung ein neues Privilegium gegen den Nachdruck des Werks nur dann geben wollte, wenn der Verfasser noch am Leben sei. Erst als dies ausgesprochen war, erlaubte Zschokke dem Verle ger seinen Namen zu nennen. (Hamb. Lcscfr.) Ueber denVertrieb der Journalistik durch die Posten sagt der Pilot: „Es heißt, daß die preußischen Buch händler eine Reclamation gegen den bisher üblich gewesenen Gebrauch der Postanstalten, auch Journale zu dcbitircn, cinlcgcn wolle» oder bereits eingelegt haben. Diese Sache läßt sich aus verschiedenen Gesichtspunkten bcurtheilcn, zunächst aber wäre cs den Buchhändlern nicht zu verdenken, daß sie, auf die Kostspie ligkeit ihres Gewerbscheins sich stützend, einen Zweig ihres Ge schäfts für sich allein in Anspruch nehmen wollen, bei welchem bisher die Posten eine sehr gefährliche Concurrcnz abgabcn. Vom heutigen wissenschaftlichen Standpunkt aus müssen aber diejenige» Betriebs- und Beförderungsmittel, welche die raschesten sind, zugleich für die besten erklärt werden. Deshalb wäre es ein sachlicher Nachtheil für die literarische Journalistik — denn von dieser kann hier zunächst doch nur die Rede sein! — wenn deren Verbreitung in Preußen gänzlich von dem raschen und pünkt lichen Gang der Posten ausgeschlossen werden sollte. Es wäre, neben der strengen Prcßbeaufsichtigung, noch ein Hindcrungs- mittcl mehr für diese Journalistik, die dann größtenthcils wieder der Novellistik und Conversation anheim fallen müßte, indem sie mit den meisten andern dringenden Tagcsgegcnständcn, mit denen sie sich sonst zu beschäftigen hätte, immer zu spät auf dem Schauplatz erscheinen würde. Es mag recht sein, daß der Buch handel sich allein des Vertriebs der literarischen Journalistik be mächtigt, aber die Buchhändler übernehmen dann auch die Ver pflichtung, größere Anstrengungen wie bisher zur Gewährung einer raschen Communication zu machen, wozu die Vermehrung der Eiscnbahnwege schon die beste Gelegenheit darbietet." Verantwortlicher Redacteur: I. de Marie.
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