Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.03.1842
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1842-03-15
- Erscheinungsdatum
- 15.03.1842
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18420315
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-184203153
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18420315
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1842
- Monat1842-03
- Tag1842-03-15
- Monat1842-03
- Jahr1842
-
577
-
579
-
581
-
583
-
585
-
587
-
589
-
591
-
593
-
595
-
597
-
599
-
601
-
603
-
605
-
607
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
5)83 21 584 geschäftc einiger Verlag verbunden ist. Bei einem großen Verlagsgeschäst ist dies anders, da lohnt es: zwei Hände mehr, wie solche die doppelte Buchhandlung gut m eh r erfor dert, zu honorircn; bei einem lebhaften Sortimentsgeschäfte wird es aber kaum möglich sein, die, so Posten vermehrende Buchhaltung auch nur zu überwachen. Dies sind indeß Ansichten, und wir wollen dem Vers, aus seiner Vorliebe für die doppelte Buchhaltung keineswegs einen Vorwurf machen, im Gegcnthcil, wir müssen den Fleiß anerkennen, mit welchem er strebt, die doch nicht so gar leichte italienische Buchhaltung zu vereinfachen. Wir können deshalb das „Handbuch der Buchführungskunde" des Verf. hier wohl empfehlen; dasselbe verdient den Tadel nicht, den es in diesen Blättern früher erfahren ; es sind Jrrthümer in dem selben — — wesentliche indeß nicht, und wir haben man chen lehrreichen Wink durch einzelne Zusammenstellungen in demselben erhalten. Seite 172 ist die Formicung des Abschlusses in der Buch- Händler-Strazzc nicht deutlich beschrieben, das Schema erläu tert etwas, ohne dasselbe würde ein Neuling schwerlich hiernach einen Abschluß zu fertigen verstehen. Der Usance, wie beim Rabatt von nicht grade durch 3 zu theilenden Groschen verfahren wird, ist auch nicht Erwähnung geschehen. Der Verfasser kömmt am Schlüsse dieses so wichtigen, von ihm so fleißig und sorgsam bearbeiteten Kapitels, auf die Einrichtung der doppelten Buchhaltung bei Gründung eines neuen Geschäftes und meint, daß dieselbe dort um so leichter zu treffen sei. Er führt dann zur Erläu terung neun Momente auf, auf welche bei der doppelten Buchhaltung genau zu achten sei, und bei denen Eines ganz natürlich aus dem Anderen folge. Das ist nun wohl ganz richtig, indeß scheint cs uns eben so leicht und einfach nicht, diese Momente in der Buchhaltung im Gange des Geschäftes immer auszuführen! Nach der Darstellung einer Banquierrechnung folgt nun 6) die spccicllen Beschä ft ig ungen im Buchhan del: — dasjenige Eapitcl, aus welchem der Neuling bei seinem ersten Eintritt in das Geschäft am meisten lernen wird. Es ist dieser letzte Thcil mit Sachkenntnis und System behandelt und entspricht im Allgemeinen sowohl unfern An sichten überhaupt, als den Maßnahmen unserer eigenen Ein richtung. Eine Kritik soll, wenn auch streng, doch nicht peinigend sein. Wenn wir diesen unfern Grundsatz vorausschicken, wird die Rüge von Kleinigkeiten nicht etwa als gesucht erscheinen. — Bei dem „Versenden der Novitäten" und dem Besprechen der Wahlzettel für solche hätte des Mauke'schenNovitäten- Zettcls Erwähnung geschehen müssen. Bei „Beförderung der Ballen durch die Fuhrleute" erlauben wir uns auf einen Umstand aufmerksam zu machen, zu dessen Kenntniß wir selber erst ganz vor Kurzem durch einen, uns betreffenden Fall gelangt sind. Man hält allgemein dafür, daß man wegen des Verlustes oder der Beschädigung eines Ballens sich an den Spediteur, dem man ihn übergeben, halten könne:— dem ist indeß nicht so. Man hat stets zuerst den Fuhr mann zu verklagen: erst wenn dieser nicht bezahlen kann, tritt die Garantie des Spediteurs ein. Daß der Verf. das Eontinuations buch des Sorti mentshändlers in einem festen, mit einem Register versehenen Buche will und die Continuationsliste für die Zeitschriften in einzelnen Blättern, stimmt mit unserer An sicht nicht überein, die wir gerade eine umgekehrte Ein richtung für passender und besser halten. Bei dem Geschäfte des Re mittirens, bei welchem so viele Fehler vorfallen, hätte der Verf. die Generalprobe an- empfehlcn sollen. Dieselbe besteht darin, daß man nach dem remittirten Eonto der Strazze, auf welchem Remittenda und Disponenda bei den einzelnen Artikeln vorgestrichen sind, dasFacitder Summe desBehaltenen (resp. Ver kauften) zieht: ist dieses gleich der Summe, welche man erhält, wenn man die Summe der Remittenda (ind. Dis ponenda) von der des ganzen Conto's subtrahirt, so ist ein Jrrthum in den Preisen — und dies sind ja die gewöhnlich sten Fehler bei den Rcmittenden — unmöglich. Aus Erfah rung dürfen wir hinzusügen, daß wir durch diese Probe jeden Jrrthum bei den Remittendcn stets vermieden haben. — Am Schlüsse der ganzen Abtheilung berührt der Verf. noch kurz die verwandten Geschäftszweige dcs Buch handels, den Antiquar-, Musikalien-, Landkarten- und Kunst-Handel. Vom Antiquarischen Buchhandel sagt der Verf.: „Derselbe unterscheidet sich von dem eigentlichen Buch handel dadurch, daß, wenn dieser mit dem Verkaufe neuer, noch ungebrauchter, direkt von den Verlegern bezo gener (moderner) Bücher sich befaßt, sich jener mit dem An käufe und dem Vertriebe ä lte r e r, entweder selten ge wordener, oder überhaupt solcher gebundener Bücher be schäftigt, welche sich bereits in den Händen von Privatper sonen oder in Leihbibliotheken befanden rc." .... Ja ... . so sollte cs sein: ob Herr H. wirklich nicht weiß, welcher Art jetzt der Handel der Antiquare ist? Und kein Wort des Tadels von seiner Seite, kein Wort eines selbstständigen Unheils über diese ungerechten und schnöden Uebergriffe des Antiquarhandcls in die Rechte des Buchhandels! Wir fürch ten bitter zu werden, wenn wir hier gegen den Jndifferentis- mus des Verfassers und gegen das unerlaubte Treiben der Antiquare uns aussprechcn wollten! — unfern Tadel aber gegen den Verf. der Vorschule können wir dieses Punktes wegen nicht ganz unterdrücken! —> — Nachdem wir die erste Abtheilung der vorliegenden „praktischen Vorschule" in ihren Hauptpunkten durchgangen, wollen wir eine weitere Beurtheilung bis nach dem Erschei nen der andern zwei Abtheilungen des Weckes aufschieben, von denen wir besonders der „technischen" mit gespann tem Interesse entgegen sehen. Sie ist jedenfalls noch schwie riger als die mcrcantilische. Daß der, dem Buchhandel sich Widmende aus dieser Manches lernen kann und an ihr ein brauchbares Hülfs- und Lehrbuch hat, ist wohl kaum nöthig schließlich besonders noch hervorzuhebcn. Der Verf. hat Idas Werk „den Zöglingen des deutschen Buchhandels" gewidmet: möge es jenen und diesem von gleichem Nutzen sein! Wir wissen nicht, wie stark die anderen zwei Abtheilun gen der Vorschule werden: — jedenfalls halten wir aber den Preis von 3 baar für ein Werk der Art für zu hoch. Wie wir schon gezeigt, hätte in der ersten Abtheilung Vieles kür zer und zusammengedrängter sich geben lassen: — das hätte auch auf den Preis des Werkes Einfluß gehabt. S.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht