Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.03.1842
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- 1842-03-25
- Erscheinungsdatum
- 25.03.1842
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667 24 668 Die Zeit der Abrechnung und Taldirung in der > diesjährigen Öfter-Messe betreffend. Es dürfte nicht unpassend sein, bei der hcrannahenden Oster-Messe alle die Geschäftsfreunde, welche nicht per sönlich nach Leipzig kommen, darauf aufmerksam zu machen, daß in diesem Jahre der 17. April (Sonntag Jubilate) der Termin ist, wo jedenfalls und spätestens die Listen und Gelder in den Händen der Herren Commissionaire angclanqt sein müssen. Es ist erfreulich zu bemerken, wie seit einigen Jahren der Begriff „daß permanent am Sonntag Jubi- lateeinjcder deutsche Buchhändler dafür sor genmuß, seine Verpflichtungen inLeipzigzu erfüllen, immer deutlicher und allgemeiner geworden ist. Dic Wechsel eines Jeden sind dnnn verfallen nnd der bestellte Cvinnrissivnnir hat solche zu honoriren'. Früher, wo diese Idee sich weniger scharf aussprach, wurde es zwar auch mißfällig bemerkt, wenn die eine oder die andere Liste fehlte, doch ließ man cs sich gefallen, einige Wochen in der Ungewißheit zu leben. Jetzt aber hört alles Dunkel auf und wo Geld und Liste an jenem Tage noch nicht angelangt sind, da steht der Feh lende stets im zweifelhaften Lichte und hat die Nach- theilc zu empfinden, welche eine solche Ansicht im Geschäfte erzeugt. Noch dürfte für bevorstehende Ostec-Mcsse ein anderer Punct von Wichtigkeit hervorzuheben sein. Da nach Veränderung des sächsischen Münzfußes den sächsischen Buchhändlern von ihrer Regierung ausnahms weise gestattet war, im Jahre 1841 noch nach altem Gelbe (den Thaler zu 24 Gr.) zu rechnen, so geht daraus hervor, daß auch die Zahlungs-Listen über die sich aus der Rechnung 1841 ergebenden Saldis in allem Gelbe gestellt sein dürfen. Da es nun zu Erhaltung guter Ordnung nothwendig ist, bei sämmtlichen Zahlungs-Li sten eine gleiche Form zu beobachten, so sind hiermit alle verehrten Geschäftsfreunde drin gend und ergebe nstgebeten, sämmtlich Ihre Zahlungs-Listen in altem Gclde (den Thlr. zn 24 Gr.) auszustcllcn. Es würde ungemein störend sein, wenn Einzelne ihre zu zahlenden Saldis in neues Geld selbst rcducirten. Erwiderung. In Nr. 18 d. Bl. versucht ein „Buchhändler der (an geblich) mit den Verhältnissen vertraut ist," ein Factum zu bestreiten, welches der Unterz, in Nr. 81 des vorjähr. und Nr. 14 des diesjähr. Börsenblatts zur Publicität zu brin gen sich gedrungen fühlte. Zwar gebraucht derselbe, einen Gegner supponirend, der an der Abfassung gar nicht Theil nahm, zur Vertheidigung seines Schützlings Waffen, gegen welche zu kämpfen nicht wenig Selbstüberwindung gehört, indessen macht die sophistische Fassung jenes Artikels es zur unabweisbaren Nochwendigkeit, sowohl zu meiner als zur Vertheidigung der Ehre eines geachteten ungerecht Angegrif fenen, Folgendes zu erwiedern: Das Factum selbst, daß der in Rede stehende Hr. D- das Barbiergeschäft erlernte und bisher ausübte, ist zu feststehend, als daß sich daran etwas ändern ließe; die Art wie das all- mählige Eingreifen in den Buchhandel dargestellt wird, ist so wahrscheinlich, daß sich an der Richtigkeit nicht zweifeln läßt, denn daß es manchen Verlegern sehr gleichgültig ist, wie und durch wen sie ihre Vcrlagsartikel an den Mann bringen, ist bekannt genug. Daß Hrn. D. diese Geschäfte gefielen, ziehe ich nicht in Zweifel, denn es war ja bei geringem Risiko ein nicht unbedeutender Gewinn zu erzielen. Was aber die ^. im folgenden Satze für den Schützling meines Herrn Geg ners in Anspruch genommene wissenschaftliche Bildung be trifft, so kann ich freilich nicht beurtheilen, welches Maaß derselbe überhaupt anlegt, und wie er sich die Ueberzeugung zur Begründung seiner Behauptung verschaffte; mir schien sie, nach dem zu urtheilen, was ein mehrmaliger persönli cher Verkehr, so wie einige in Händen gehabte Briefe des Herrn D. mich bemerken ließ, nicht über das in dem ur sprünglichen Gewerbe desselben gewöhnliche Maaß hinaus zugehen. Dic Anlegung der Leihbibliothek betreffend, sagte auch ich früher, daß dieselbe schon vor einigen Jahren statt fand , will auch das Glück oder Unglück bei den Verlags- artikcln (meines Wissens in 2 Piecen bestehend) nicht in Frage stellen. Wenn aber gesagt wird „und erfreute sich der ihm gern ertheilten Eoncessivn zur Anlegung einer Buch handlung;" soll der Leser da nicht glauben, dieselbe sei längst und wohl gar gleichzeitig mit der zur Anlegung der Leih bibliothek eclheilt? Die Wendung ist nicht ungeschickt an gebracht, um auf den frühem Berichterstatter in den Augen des nicht genau Unterrichteten den Schein der Unwahrheit zu werfen, doch zu wenig stichhaltig, als daß dieselbe vorder Wahrheit bestehen könnte. Es ist Herrn D. wirklich ge lungen, wie und auf welche Weise, vermag ich nicht zu er messen, die Eoncessivn zum Buchhandel zu erlangen (ich erfuhr die Ertheilung derselben, welche ich in Preußen nicht für möglich gehalten hätte, nachdem meine in Nr. 14 abge- ! druckte Notiz schon länger als acht Tage abgesandt war), doch nicht vor längerer Zeit, sondern unterm 6. Februar d. I- Da nun dergleichen Aktenstücke nicht umgehend, am Tage der Ausfertigung, den Interessenten übersandt zu werden pflegen, die Verkaufsanzeige des Herrn D. aber sogar schon am 4. Februar in diesem Blatte inserirt war, so wird jeder Unbefangene das Beginnen des Sachwalters des Herrn D-, durch die schiefe Darstellung mich einer Unwahrheit zu zeihen, zu würdigen wissen. In dem Wahne einen andern Gegner vor sich zu haben, will mein Herr Opponent versuchen, die sen durch Unterlegung der gemeinsten Motive zu verdächti gen; wer den Gemeinten kennt, wird wissen, daß derselbe, ^ nicht bloß in seinem Geschäfte thätig, sondern auch im weitern Umfange öffentlicher Wirksamkeit sich so auszeichnend, daß sein König ihm in Anerkennung seiner Verdienste einen be deutenden Orden verlieh, einer Vertheidigung gegen so , plumpe Angriffe nicht bedarf. Wenn aber gesagt wird, es
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