Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.03.1842
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- Ausgabe
- Band
- 1842-03-25
- Erscheinungsdatum
- 25.03.1842
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- Deutsch
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681 24 682 Einzelner auch zur Kenntniß von Lesern gekommen sind, die die Gebrechen unsers sonst ehrenhaften Geschäftes weder zu wis sen, noch überhaupt Einsicht von unserm geschäftlichen Ver kehr zu nehmen brauchen. Aber ein Beispiel in einer der jüngsten Nummern des Bbrsenblattcs läßt mich vermuthen, es sei die Umwandlung desselben in ei» pikantes Schimpfblatr, in welchem selbst namen- und charakterlose Figuren nicht nur redend auftrcten, sondern sich auch in Niederträchtigkeiten versuchen können, im Werke. Die Frage, die Herr Fr. Per thes in Nr. 109 des Börsenblattes vom vorigen Jahre gestellt, ob dasselbe ein interessantes oder ein pikantes Litera- turblatt werden, oder ob cs sich in den Schranken seiner ur sprünglichen Stiftung bloß bewegen soll?, konnte nicht zeitge mäßer kommen und wird kaum treffender motivirt, als durch den, wcnn's beliebt, pikanten, wenn recht erwogen, wahr haften Schimpf- und Schandartikel, den die Nr. 12 unsers diesjährigen Börsenblattes unter der Ueberschrift „Abwehr", von Philipp Korn bringt, der bei dieser Gelegenheit die schon früher von mir gerügte Dreistigkeit, sich Buchhändler zu nennen und die Buchhändler perC ol legen zu beklebsen, noch weiter treibt, indem er sich auch Bücherschätzmcister benamset. Schon der Styl dieses Machwerkes und der Ton, der darin herrscht, noch mehr aber die demselben zu Grunde liegende Absicht, mich bei meiner Regie rung und dem Lande, dem ich seit 31 Jahren angehöre, zu ver dächtigen, hätten die Redaction des Börsenblattes, bei nur eini ger Umsicht, voraussehcn lassen sollen, daß ein solch Libell un möglich von einem Buchhändler desselben Landes, ja desselben Ortes, ausgegangen sein könne; hielt sie dies aber dennoch für mög lich, so war es ihre Pflicht, nachzusehen, ob der Name „Philipp Korn" als Buchhändler sich legalisire und ihn dadurch berech tige, im Börsenblatt für den deutschen Buchhandel redend auf- zutretcn. Da nun weder ein Buchhändler-Verzeichnis!, noch eine Novitätenversendungsliste diesen Namen aufführt; da Phi lipp Korn in Leipzig keinen Commissionair hat, der von buch händlerischer Seite eine Intervention in Aussicht stellt, und da der Artikel eine schmälige Jnvective eines mehrjährigen, bisher unbescholtenen, Bdrsenmitgliedes enthält, so habe ich ein Recht zu verlangen, daß die Redaktion über die Motive, die sie zur Aufnahme des Libells — wenn auch nur im sogenannten Jn- tclligenzblatt, veranlaßt, sich hier öffentlich erkläre. Der Ein wurf, daß das Börsenblatt freie Discussion bedinge und daß der Angeschuldigte sich vertheidigcn könne, kann hier in diesem Falle nicht Platz greifen, denn zwischen Discussion über Angelegenheiten des Geschäfts »Nj-bnere undAngriffcn auf Persönlichkeiten muß um so mehr distinguirt werden, als Niemand in Abrede stellen wird, daß, so gut cs Fälle gibt, wo eine freie und vollständige Ver- theidigung durch gewisse Rücksichten und zarte Verhältnisse ge bunden ist, auch Fälle eintreten können, wo eine Selbstvcrthci- digung zur Sclbstbesudelung wird. Dies letztere wäre mein Loos, wenn ich dem Kornschen Libell eine Widerlegung widmen würde, ein Machwerk voller Lügen, grober Anmaßung und cras- ser Dummheit, die sich insbesondere in seiner Auffoderung an diejenigen, die zu einer Schuldforderung (ob an ihn. ist weislich nicht gesagt) etwa sich berechtigt glauben (man erwäge diese Spitzfindigkeit) sich darthut, mit dem Beisätze, daß sic die selbe entweder bei dem hiesigen löbl. Magistrate oder löbl. Co- mitate geltend machen sollen, was so viel sagen will, daß die jenigen, die ihre Forderung nicht geltend machen können, was doch erst nach Korns Anerkennung der Schuld thunlich ist, zu Hause bleiben und geprellt sein sollen. Und nun frage ich, wa rum sollen denn die liquiden Forderungen, wie z. B- die der Herren Brockhaus und Eisenach, auf gerichtlichem Wege geltend gemacht werden, wenn die von Korn angesprochene Ehr lichkeit sich bewähren will? warum tilgte er diese seit Jahren schwebenden Forderungen nicht schon vor der Pesther Ucherschwem- mung im I. 1838, die ihm eines Waarenlagers von 10,000 fl. (was für Gulden, ist weislich nicht gesagt) in Werth beraubt haben soll, was so wenig erwiesen ist, als daß Korn auch nur Einmal im Leben ein Vermöge» von 10,000 fl. fP. W. hat sein nennen können. — Mögen nun die Handlungen, die, nach Korn'ß Sr Jahrgang. Worten, zu einer Forderung an ihn sich berechtigt glauben, sei nem Winke folgen und mir Hülfe einer der citirten Behörden auf Befriedigung antragcn, nur bitte ich mich mit Aufträgen in dieser Beziehung zu verschone». In wie weit übrigens meine Angabe, daß Korn in Prcßburg Buchhändler nicht ist, sich bewährt, zeigt das nachstehende amtliche Zeugnis! der Städtischen Behörde, und in wie weit er überhaupt das Recht hat, Buchhändler sich zu nennen, darüber entscheidet am schlagendsten die Thatsache, daß in der gesammten Oe stc r re i chi sch e n Monarchie bis auf den heutigen Lag noch kein Israelit eine gesetzliche Co n cessio n als Buchhändler genießt. Hiermit lasse ich das Libell des Korn, das er nach seinen, durch Dokumente mir bekannten, Geisteskräften nicht einmal richtig copiren, vielwcniger componiren kann, fallen und kehre zu dem eigentlichen Zwecke dieses Aufsatzes zurück, indem ich dem oben gedachten Wunsche des Herrn Fr. Perthes die Bitte an den geehrten Börscnvorstand beifüge, die Fragen zur Erörterung bringen zu wollen: 1) wer darf in dem Börscnblatte für den deutschen Buch handel, in so fern cs den Beisatz: „Amtliches Blatt des Börsenvercins" bewähren soll, reden? und 2) soll die Redaktion desselben ermächtigt sein, jeden Aufsatz, gleichviel ob mit oder ohne Unterschrift des Einsenders, und ohne alle Anfrage überfeine Zulässigkeit, aufzunchmen? Wird diese Frage mit Ja entschieden, dann, meine Herren College», gute Nacht mit der gepriesenen, von der Mehr zahl bisher auch treu bewahrten, Ehrenhaftigkeit unseres Ge schäftes und unseres Standes; Keiner von uns ist seines guten Namens mehr sicher und jeder Markthelfer oder Hausknecht, der frech genug ist, den Namen Buchhändler zu usurpiren, kann aus niedriger Rachsucht uns brandmarken in unserm eigenen Blatt, im amtlichen Blatt des Börsenvercins. Prcßburg, den 6. März 1842. Carl Friedrich Wigand. Von dem Magistrate -er k. hungnrifchcn freien Krö'nungs - S'tn-t Preßburg wird auf Ansuchen des hiesigen Wahlbür- gers, Buchdruckers und Buchhändlers Herrn Carl Friedrich Wigand bezeuget: daß im Bereiche dieser Stadt unter der Firma „Korn" keine Buchhandlung eristirt; daß ferner der am benachbarten gräflich Pälffy- schen Schloßgrnnde hansirende Jude Philipp Korn kein hiesiger Buchhändler sei, sondern unter dem Gerichtszwange der benannten Herrschaft den Buchhandel ausübe, und so ihm die Benennung „Preßbnrger Buchhänd ler" keinesweges gebühre. — Preß bürg, den 8. März 1842. Stadl-Ober-Notär. Das Original liegt zur beliebigen Einsicht in der Expedition des Börsenblatts. 49
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