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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.10.1915
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- 1915-10-14
- Erscheinungsdatum
- 14.10.1915
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. 239, 14. Oktober 1915. den Kommissionsplatz: die Vertehrseinrichtungen in Leipzig, Berlin nsw. Die Bezugs- und Lieserungsformen. — Die Biicherpreise und Rabattverhültnisse. — Die Jahresabrechnung (Ostermesse). - Der Geschäftsverkehr mit dem Publikum: Der Kundenrabatt und der Schutz des Ladenpreises. — Das Antiquariat. — Ter Kolportage- u»d Neisebuchhandel. — Das Kommissionsgeschäft. — Das Barsorti- ment. Die Vorlesungen finden jeweils Donnerstag abends 9—10 Uhr im Hochschulgebüude, Spandaucr Straße 1, statt. Beginn: Donners tag, den 28. Oktober 1915. Hörer und Hörerinnen werden zugelassen ohne Nachweis einer bestimmten Vorbildung. Hörgebiihr für das Semester 5 Mark. Post. — Die Postanstaltcn des Neichs-Postgebiets sowie die Feld postanstalten nehmen jetzt B e st e l l u n g e n a u f die in Belgien behördlich zugeIassenen belgischen Zeitungen an. Die Bezugsbedingungen können bei allen Postanstaltcn erfragt werden. Klage auf ttnterlajsttng der Bezeichnung »von Scydlitz lAtlantenj«. — Die bekannten Verlagsfirmen 9!. Oldenbvurg in München, Carl F l e m m i n g Aktiengesellschaft in Glogau, George Westermann in Braun schweig und H. Wagner L E. Debes in Leipzig haben gegen den Landkartenverlag Justus Perthes in Gotha Klage erhoben, es zu unterlassen, die im Verlage des Beklagten erschienenen Atlanten als »von Seydlitz- Atlanten« zu bezeichnen, und den Beklagten zu verurteilen, auf den freien und PrüfungseLeinplaren der Atlanten die Bezeichnung »von Scydlitz (Atlanten)« zu entfernen. Der Beklagte hat einen Schulatlas für die Ober- und Unterstufe herausgegeben, den er als »Haack-von Seydlitz-Atlas« bezeichnet. Auf dem Titelblatt ist in kleinerer Schrift folgende Erklärung zu lesen: von Seydlitzsche Geographie unter schulmännischer Mitarbeit bearbeitet von Hermann Haack. Die Klüger behaupten nun, daß die Bezeichnung der Atlanten als von Seydlitz- Atlantcn einen Verstoß gegen H 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb enthalte. Der Beklagte habe sich den Namen des be rühmten Geographen von Scydlitz zunutze gemacht und erwecke damit den Anschein, als wenn die von Seydlitz-Atlanten von dem berühmten Geographen selbst bearbeitet seien. Der Zusatz Haack, sowie die Er klärung des Titelblattes lassen höchstens die Deutung zu, daß Haack die Seydlitzschen Karten neu bearbeitet habe. Tatsächlich ist Scydlitz aber schon im Jahre 1849 gestorben, auch hat er sich nie mit der Her stellung von Landkarten befaßt. Der Beklagte hält der Klage ent gegen, daß die Überschrift Haack- von Seydlitz-Atlas nur als Pro gramm oder als Stichwort anfznfassen sei, und daß für jeden Einge weihten, der den Namen von Scydlitz kenne, die Erklärung auf dem Titelblatt zur Erklärung der tatsächlichen Verhältnisse ausrcichc. Das Landgericht Gotha ist der Auffassung des Beklagten bcige- trcten und hat die Klage abgcwiesen, weil die von den Klägern als unrichtig beanstandeten Angaben des Beklagten durch das Titelblatt hinreichend erläutert seien. Dagegen hat auf die Berufung der Kläger das Obcrlandesgericht Jena nach den Anträgen der Kläger erkannt und den Beklagten verurteilt, es zu unterlassen, die in seinem Ver lage erschienenen Atlanten als »von Scydlitz (Atlanten)« zu bezeichnen, und diese Bezeichnung von den freien und Prüfnngsexcmplarcn zu entfernen. Das Obcrlandesgericht führt zur Begründung seines Ur teils aus: Wenn der Beklagte den in seinem Verlage erschienenen Atlanten die Bezeichnung von Scydlitz-Atlanten beilegt, so macht er damit unrichtige Angaben im Sinne des § 3 des Wettbewerbs- gesctzcs. Denn diese Bezeichnung erweckt bei den Interessenten die Auffassung, daß die beiden im Titel des Atlas genannten Personen bei der Schaffung des Buches zusammengewirkt haben. Das Zusam menwirken kann natürlich ein ganz verschiedenes sein; es ist nicht nötig, daß beide das Werk verfaßt haben. Der eine kann Verfasser sein, der andere kann es nur neu bearbeitet haben, nachdem der Ver fasser vielleicht schon gestorben war. Daher erweckt diese Bezeichnung sowohl bei den Käufern, die wissen, daß der berühmte Geograph Scydlitz schon verstorben ist, als auch bei den anderen, die den Namen nicht kennen, eine Irreführung, die durch unrichtige Angaben tatsäch licher Art hervorgerufen wird. Darauf, wie der Beklagte die Be zeichnung anfgefaßt wissen will, kommt cs nicht an, sondern darauf, wie der Kauflustige sie versteht. Gegen dieses Urteil hatte der Be klagte Revision beim Reichsgericht eingelegt, jedoch nur mit dem Erfolge, daß die Klage in dem Umfange abgcwiesen wird, als damit auch die Entfernung der beanstandeten Bezeichnung auf den bereits abgegebenen freien und Prnsnngsexcmplarcn verlangt wird. Im übrigen, nämlich soweit, als dem Beklagten unter Strafandrohung un tersagt ist, die in seinem Verlage erschienenen Atlanten »von Scydlitz (Atlanten)« zu bezeichnen, ist die Revision des Beklagten zurückge wiesen worden. Zur Begründung fügte der höchste Gerichtshof dem Urteil bei, daß die Voraussetzungen des § 3 des Weubewerbs- gcsetzcs ausreichend durch die Verwendung des Ausdrucks »von Leyd- litz« erfüllt seien und die Verurteilung vom Oberlandesgericht somit zu Recht erfolgt wäre. X. Österreichischer Kricgssürsorgcsouds. In der »Lsterr.-ungar. Buchhändler-Correspondenz« erläßt der Vorsteher der Korporation der Wiener Buchhändler, Herr Heinr. Tachauer, nachstehende Bekannt machung: Bald nach Ausbruch des Krieges wurde seitens der Ge hilfenschaft ein Kricgsfürsorgesonds geschaffen, um den Familien der zum Militärdienste eingerückten Kollegen eine Erleichterung ihrer bedrängten Lage zu verschaffen. Tie Mittel wurden durch eine Um lage unter den Gehilfen und durch freiwillige Beiträge aufge bracht. Durch die unerwartet lange Dauer des Krieges wurde der Fonds in stärkerer Weise, als vorausgesehen werden konnte, in Anspruch ge nommen, sodaß dessen Mittel nahezu erschöpft sind. Auch die von der Korporation in ihrer diesjährigen Hauptversammlung beschlossene Zuwendung im Ausmaße von 75 "/« des Korporationsbcitragcs (wo von je die Hälfte den Fonds der Gehilfen und Hilfsarbeiter zu fließt) reicht zur Deckung weiterer Auslagen nicht mehr aus. Dabei ist zu berücksichtigen, daß mit der bevorstehenden Einziehung weiterer Altersklassen die Einnahmen sich verringern, der Kreis der zu Unter stützenden aber sich neuerlich erweitern wird. Es ist zwar der Korporationsvorstchung bekannt, daß seitens vieler Firmen in dankenswerter Weise für die Familien ihrer eingerücktcn Angestellten gesorgt wird, doch sind nicht alle Korporationsmitgliedcr in der Lage, dieses Beispiel befolgen zn können. Damit der Kriegssürsorgefonds auch fernerhin seine segensreiche Tätigkeit fortsetzen könne, richte ich an die Herren Kollegen die Bitte, diesem Fonds auf Kriegsdaner (d. h. bis zum Friedensschluß), vom Oktober an, einen monatlichen Beitrag zuwenden zu wollen und der Verwaltung des Kricgsfürsorgesonds zu Händen des Herrn Karl Stöhr von ihrem Entschluß Mitteilung zu machen. Personaluachrichten. Gefallen: Anfang Oktober in Flandern, 21 Jahre alt, Herr Adolf Otto Lutz, Sohn des Buchhändlers Adolf Lutz, in Firma Emil Barth Nächst, Verlag (A. Lutz) in Stuttgart. Der in jungen Jahren für das Vaterland gefallene Bernfsgcnosse war zuletzt bei A. Francke in Bern tätig, und seine vielen Freunde im Buch handel werden die Kunde von seinem Ableben mit Trauer ver nehmen, wie auch dem bedauernswerten Vater die Teilnahme seiner Kollegen nicht fehlen wird. Henri Fabre -st. — Aus Paris wird gemeldet, daß der französische Entomologe Jean Henri Fabre im hohen Alter von 92 Jahren gestorben ist. Erst sehr spät hat der große Gelehrte in seinem Vaterlande die verdiente Anerkennung für seine Forschungen gefunden. In früheren Jahren Lehrer der Naturwissenschaften am College von Ajaceio ans Korsika, später an einem Lyceum in Avignon, zog er sich schon vor mehr als vier Jahrzehnten in die ländliche Abgeschiedenheit des Dörfchens Serigncrn in der Provence zurück, wo er, in bescheidenen und dürftigen Verhältnissen, in der Stille seines primitiven Laboratoriums seinen mühevollen mikroskopischen Forschungen lebte. Die zünftige Gelehrtenwelt Frankreichs hat erst vor fünfzehn Jahren ange fangen, seinen grundlegenden Forschungen die verdiente Beachtung zu schenken. Die Pariser cl68 Loleuoes, die auch seine »Znuv, nii-8 6ntomoIo§iqu68«, von denen zehn Bände erschienen, wiederholt mit Ehrenpreisen krönte, wählte ihn zu ihrem korrespondierenden Mit glied, andere gelehrte Gesellschaften, auch viele außerhalb Frankreichs, folgten nach. Erzherzog Ludwig Salvator st. — Der als Schriftsteller bekannte Erzherzog Ludwig Salvator ist auf Schloß Branöeis an der Elbe im Alter von 68 Jahren gestorben. Politisch wie militärisch ist Erz herzog Ludwig nie hervorgetreten. Er hat die größte Zeit seines Lebens ans der spanischen Insel Mallorca Angebracht und sich haupt sächlich mit der Erforschung des Mittelmeeres beschäftigt. In wissen schaftlichen Kreisen genoß Erzherzog Ludwig Salvator einen bedeuten den Ruf als geographischer Schriftsteller. Seine bedeutendste Schöpfung ist das Prachtwcrk »Die Balearen«: ferner schrieb er »Die Serben an der Adria«, »Die Liparischen Inseln«, »Die Karawanenstraße von Aegypten nach Syrien«, »Um die Welt, ohne es zu wollen« und andere Werke. Sein letztes Werk, das sich mit den Dialekten in Frianl be schäftigte, ist erst vor wenigen Monaten erschienen. 1380 ^ Adresse der und c. ,^d,t pzi«, o.cht.ir a , ,.dlerhnu.).
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