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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.05.1842
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1842-05-06
- Erscheinungsdatum
- 06.05.1842
- Sprache
- Deutsch
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1067 44 1068 Der Vorsteher beruft sich wiederholt darauf, daß diese Bestimmung von Anfang an nicht durchzuführen gewesen sei, weist auf den abnehmenden Besuch der Messe und der Generalversammlung hin und findet den Börsen verein keineswegs in der Lage, so diktatorisch aufzutretcn; der Andrang zur Mitgliedschaft sei nicht so groß, daß man Ursache habe, ihn noch mehr zu erschweren. Was die Herstellung der Bestimmung des alten Statuts betreffe, so habe er gar keine persönliche Ursache, gegen die Wiederherstellung derselben zu sein, denn in den langen Verhandlungen darüber habe er bis zuletzt dafür gekämpft, jetzt sei aber die persönliche Mitgliedschaft so in die ganze Fassung des Statuts eingcdrungen, daß sie nicht ohne völlige Umgestaltung desselben wieder auSgemerzt werden könne. Her Gebhard aus Grimma erklärt sich für den Vorschlag des Ausschusses und gegen die Herren E. Vie weg sowohl, als G. Wigand, indem er erstcrem vorwarf, daß er moralischen Zwang wolle und letzterem, daß sein Vorschlag zu großen Mißständen führen werde, davon er einige nannte. Herr Enslin bekräftigte das vom Vorsteher Gesagte in Bezug auf die harten Kämpfe, welche die jetzige Fassung des § 5 in Bezug auf persönliche Mitgliedschaft ge kostet habe; in keinem Falle könne in einer Generalversammlung eine Bestimmung angenommen werden, die eine totale Umstoßung des Statuts in sich schließen würde. Nachdem die Discu ssion in dieser Weise noch einige Zeit sortgcdauert und außer den bereits Genannten die Hrn. E. E. K oll mann und L. Schreck Thcil genommen hatten, brachte der Vorsteher zuerst den Vorschlag des Ausschusses zur Abstimmung, welche durch Ballotage bewirkt wurde. Es fanden sich für den Antrag in seiner vorliegenden Fassung 56 weiße, gegen denselben 68 schwarze Ku geln. Nachdem auf diese Weise der Antrag des Ausschusses abgcworfen war, ward eine zweite Abstimmung veranstaltet über die Frage: „Soll überhaupt eine Aendecung im §5 vorgenommcn, oder derselbe in seiner jetzigen Fassung beibehalten werden?" Hierüber wurde durch Scheidung der Generalversammlung in 2 Partien abgestimmt, und eine überwiegende Mehr zahl entschied sich für unveränderte Beibehaltung des ß 5. Hierauf fuhr der Vorsteher fort: „überden Riegcl'schen Vortrag wegen Verkaufs von Buchhandlungen ohne Activa und Passiva, welcher gleichfalls dem ersten Ausschuß zur Begutachtung zugewiescn war, hat sich derselbe dahin vereinigt, daß eine darauf bezügliche Bestimmung in das Statut nicht ausgenommen werden könne, und daß auch der im Schooße des Ausschusses gemachte Vorschlag, den Vorstand zu verpflichten, Fälle dieser Art, die ihm eine Rüge zu verdie nen scheinen, vor die Generalversammlung zu bringen, nicht statthaft sei, indem man sich hüten müsse diese zu Ver handlungen zu veranlassen, welche doch zu einem Beschlüsse nicht führen könnten. V. „Ueber die Arbeiten deszweitcn außerordentlichen Ausschusses," fuhr der Vorsteher fort: „ist Ihnen be reits im Börfenblatte Bericht erstattet, die kleine Anzahl derjenigen Collcgen, welche es verlangt haben, hat die erste Arbeit dieses Ausschusses, nämlich die Denkschrift über Regulirung der literarischen Rechtsverhältnisse in Deutschland, bereits erhalten und denen, welche sie noch.nicht empfangen haben, steht noch ein ansehnlicher Vorrath davon zu Diensten. Obgleich wir noch keine Kunde haben, welchen Erfolg dieselbe bei der k. sächs. Regierung gehabt hat, so freue ich mich doch Ihnen einen theilweisen Fortschritt melden zu können, indem das Herzogthum Braunschweig ein Gesetz über den Nachdruck erhalten hat, welches auf den Grundlagen des preußischen Gesetzes beruht und mit Berücksichtigung unserer Denkschrift abgefaßt zu sein scheint. Die zweite diesem Ausschüsse gestellte Aufgabe, eine Denkschrift über Abschaffung der Censur zu verfassen, ist noch nicht völlig erledigt. Jedoch hat der Entwurf dazu unter den Mitgliedern circulirt, ist darauf zu Anfang dieser Messe von ihnen in einer gemeinschaftlichen Sitzung berathen worden, jetzt wieder in den Händen des Verfassers und wird hoffentlich noch vor dem Schluffe dieser Messe unterschrieben und eingereicht werden können. Der Ausschuß hat sich bei dem Entwürfe dieser Denkschrift bald überzeugt, daß dem deutschen Buchhandel und der freien Bewegung der Presse mit Aufhebung der Eensur allein noch nicht viel geholfen sein würde, wenn nicht zu gleicher Zeit der willkührlichen Ausübung der Pceßpolizei Grenzen gesetzt werden, damit nicht unser rechtmäßiges Eigenthum polizeilich verboten, consis- cirt, ja sogar dem ganzen Verlage einer Handlung (wie das früher schon einige Male und noch ganz neuerlich geschehen ist) der Eingang in ein Land verwehrt werde, sondern unser Eigenthum und Geschäftsbetrieb nur dem Gesetze und den Aussprüchen der Gerichte unterworfen sei. Hierdurch ist der Ausschuß über die ihm ursprünglich gestellte Aufgabe hinausgegangen und ich frage deshalb die Versammlung, ob sie dies genehmigen will?" Auf diese Anfrage antwortete die Versammlung mit allseitigcm und lautem Ja! VI. Der Vorstand hat zu seiner Sicherheit, bevor ec zu Anwendung von tz 11 und 12 des Statuts schreitet, für nvthig erachtet bei der Generalversammlung anzufragen, ob sie dieselben so verstanden wissen wolle, daß der Vorstand dabei dem eigenen Ermessen folge, oder ob er erst ein rechtskräftiges Urtheil gegen die Uebertreter des ß 12 abwarten müsse. Nach einiger Diskussion, an welcher die Herren H. Bcockhaus, E. Vieweg, E. Heymann und H. Er - h a rd Theil nahmen, entschied sich eine bedeutende Majorität durch Aufstehen dahin, daß nach dem Wortlaute der §§ zu verfahren sei, also ohne vorhergehendes richterliches Eckenntniß und Endurtheil die Untersuchung bekannt gewordener That- sachcn durch einen außerordentlichen Ausschuß vorgenommcn werden müsse. VII. Auf unsere Aufforderung und Bitte von voriger Ostermesse, zu Anleg ungeinerSammlungvon Schriften und Denkblättern des vierten Sakularfestes der Erfindung der Buchdruckerkunst beizutragen, sind uns bis jetzt 279 Nummern, vom einzelnen Liede und Programm bis zum großen Kunstwerk zugekommen
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