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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.05.1842
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1842-05-24
- Erscheinungsdatum
- 24.05.1842
- Sprache
- Deutsch
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1187 49 1188 »> Brav Herr Lange! Möge Jeder nach Kräften die unglücklichen College» in Hamburg unterstützen. Mit Freuden werde ich jedem Hamburger College» für 100 Thlr. Verlag nach dessen Auswahl aus meinem Cata- loge abgeben, und bitte dieselben mir ihre Wahl anzu zeigen. Verlagscataloge sind zu diesem Zwecke abgcsandt. S. in L- Ferner cingegangene Bestellungen auf die Geschichte des Hamburger Brandes bei Rcclam juu. Löbl. Buchner'schc Buchhand. lung >» Bayrcuth. I » Calvcsche B. in Prag. K Hrn. Craz L Gcrlach. in Frcibg. 6 Ihbl. Creutz'sche Buchhandlung in Magdeburg. Hr. Dcucrlich in Göttingcn. . Dirnböck in Prag. . Gödschc Sohn in Chemnitz. Lobt. Grau'sche B. in Bayreuth . Hcrold'schc V. in Hamburg. I Hrn. Kronberger L R. in Prag. 4 Hr. Kummer hier. . Lintz in Trier. - Müller in Gotha. < Niese in Saalfeld. . Schieferdecker in Zeitz. . Schmidt in Salzwedcl. Löbl. DerlagScomytoir in Gotha. Hr. Lcop. Woß hier. . Wagner in Neustadt. - Whistling hier. - Wicstkc in Brandenburg . Winckler in Lübbcn. Beantwortung der Aufforderung des Herrn Leop. Bosi in Nr. 48. Der Verfasser der Rüge in Nr. 47 hat selbst für Hamburg mitgcstcucrt und sein Name nebst dem Betrage seiner Gabe ist in Nr. 46 unter „Rechenschaft und Dank," jedoch ohne sein Wissen und Willen, mit abgc- druckt- Bevor dieser Abdruck geschah,, hätte doch jeder Geber um seine Einwilligung zur Veröffentlichung gefragt werden sollen und dann würden sicher weniger Namen, desto mehr aber Chiffren auf dem Umlauf gestanden haben. Aus diesem Grunde hätte auch die geehrte Redaktion d. Bl. den Abdruck jenes Umlaufes verweigern sollen. Wer seinen Namen für-eine gute Sache in einem engeren Kreise selbst veröffentlicht, giebt dadurch keineswegs zu, daß sein Name vor einem andern auch über die Grenzen jenes engeren Kreises hinausposaunt werde. Wie man aber die gemäßigte und die unbedingte Preßfreiheit in diese Sache hineinziehcn kann, ist ein Räthsel, um dessen gefällige Lösung Herr Leopold Voß dringend gebeten wird! Mein Name thut hier nichts zur Sache, die ja für sich selbst spricht. Der Vers, der Rüge in Nr. 47. Zur Gcsctzkunde. In Schwerin ist folgende die Censur betreffende Verord nung erschienen: „Wir Friedrich Franz rc. finden Uns bewogen, in Grundlage der über die Handhabung der Censur bestehenden bundesgesetzlichcn Bestimmungen und im weitern Verfolg der Patentverordnung vom 27. Oct. 1819, hiermit festzustellen: daß kein der Censur unter worfenes Buch von einem inländischen Buchhändler, als Verleger oder als Commissionair des Autors, oder von dem Autor selbst, ohne zuvorige Genehmigung Unserer Regierung, im hiesigen Gcoßherzogthum dcbitirt oder vertheilt werden darf, daß cs mit hin inländischen Buchhändlern oder Autoren nicht gestattet sein soll, Scripturen in einem andern Bundesstaat censiren und drucken, sodann aber im Jnlandc debitiren zu lassen, ohne zuvor zu diesem Debit die Conccssion der Regierung erhalten zu haben. Auf diejenigen literarischen Werke, welche Seitens inländischer Buchhändler auf dem Wege des Buchhandels von auswärtigen Buchhändlern bezogen werden, findet diese Verordnung keine Anwendung. Wonach man sich zu richten. Gegeben durch Un sere Regierung, Schwerin, am 29. April 1842. (Gez.) Friedrich Franz. L. v. Lützow. Practische Ansicht über den Zeitschriften-Vertrieb. (Die Augsburger allgemeine Zeitung 1842 Nr. 130 enthält Folgendes in einer Mitteilung aus Leipzig:) ' Während der nun geschlossenen Jnbilatcmcsse ist auch eine Eingabe preußischer Sortimcntsbuchhändlcr an den Ge neralpostmeister v. Nagler Er. unterschrieben und abgesendet worden, welche den Vertrieb von Zeitschriften als ausschließ lich dem Buchhandel zukommend bezeichnet und daher von der Post abgegeben wissen will. Die Angelegenheit ist im Börsenblatte vorher besprochen worden und hat, zumal so lange die Post nicht Privatunternehmen ist, das Pcincip für sich. Allein in der Praxis würde das Aufgeben des Post debits von Zeitschriften diesen und dem Verlagshandcl we sentlich nachtheilig werden. Die politischen Blätter würden sofort Beiblätter und Feuilletons ctabliren und wenigstens alles das, was unsere belletristischen Journale außer den Novellen, Gedichten und Kritiken geben, schnell für sich mit sammt den Lesern zu monopolisiren suchen. Die Buchhänd ler würden kaum auf Hauptrouten und in großen Städten mit ihnen, den täglich vertheilten, in der Expedition con- curriren können und aus einer scheinbaren Erweiterung des Sortimentsgeschäftcs -— scheinbar, weil sie für kleinere und größere Handlungen eine unverhältnißmäßige Vermehrung der Auslieferungs- und Vcrthcilungsgeschäfte hcrbcifühcte — würde den Verlegern der Zeitschriften unfehlbare Beein trächtigung im Absätze erwachsen. Ja, dieser ganze und wir glauben sehr schätzenswerthe Zweig unserer Zcitschriftcnlite- ratur würde Gefahr laufen, wie angedeutct, von den täglichen politischen Blättern ins Schlepptau genommen oder in schwer fällige Monatsschriften umgestaltct zu werden. Billig wäre es dagegen, wenn die Post sich rein auf Zeitschriften be schränkte und keine in Lieferungen erscheinenden Schriften mehr dcbitirte, womit sie aber freilich nur den Verlegern einen Gefallen erweist, welche die gewissenhafte Pünktlichkeit der Postanstalten gegenüber der Handlungsweise mancher Sor- timentshändlex sehr hochschätzen lernten."
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