Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.06.1842
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1842-06-24
- Erscheinungsdatum
- 24.06.1842
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18420624
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-184206244
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18420624
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1842
- Monat1842-06
- Tag1842-06-24
- Monat1842-06
- Jahr1842
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
1443 58 1444 Zeit war indeß das Interesse für die Schrift erkaltet, man zog die Sache in die Lange, und läßt nun die Ankündi gung durch! Der ganze Fall verdient um so mehr gerade in diesen Blattern eine Besprechung, als er zeigt, wie hart auch die materiellen Interessen der Verleger durch Maaßnahmen solcher Art, die von der Censur legalisirt werden, gefährdet werden können; der Verleger vermag in solchem Falle für den, ihm offenbar zugefügten Schaden aus dem Grunde keinen Ersatz zu verlangen, als dieser stets in bestimm ten Zahlen angegeben werden muß, dies hier aber, wie auf der Hand liegt, unmöglich ist. Wir heben auch dies absicht lich hier hervor, um zu zeigen, wie Unrecht die haben, welche der Redaction dieser Blatter den Vorwurf gemacht, das Börsenblatt zu Ankampfungen gegen Censur und Gewalt- that und Finsterniß zu gebrauchen. Wir sehen, daß die Maaßregcln der Censur auch unsere materiellen Inter essen hart und bitter angreifen, und das Börsenblatt f. d. dtschn. B. ist doch gerade dazu da, diese zu wahren! Wir bedauern, daß die Redaction jenem Tadel von einigen Sei ten nachgegeben hat * **) ), wir bedauern es um so mehr, als ein, die Interessen des Buchhandels schützendes Organ dem In stitute der Censur gegenüber durchaus eine feste, ganz be stimmte Stellung einnehmen muß. Aus diesem Grunde hat uns auch die Anmerkung, welche die Redaktion unserm Aufsatze in Nr. 55 d. Bl. beigefügt, nicht bchagt: der Cen sur gegenüber darf der Buchhandel nicht nivelliren, da ein Stückchen Preßfreiheit und da ein Stückchen Censur erstre ben; dies Tcmporisircn führt jetzt zu gar nichts *); wir sind *) Es dürste dem Herrn Vers, schwer werden, dies zu be weisen. Die Rcdaction hat stets gezeigt, daß sie sich durchaus nicht scheut, ihre Meinung auszusprechen, keineswegs ist sic aber verpflichtet, ja nicht einmal berechtigt, diese überall geltend u machen. In unserm Bereiche muß, wenn irgendwo. Frei est der Meinungen herrschen und die Redaction hält es für ihre besondere Pflicht keine zu unterdrücken, es sei denn, daß sie in einer die Schranken des Anstandes überschreitenden Form aufzutrcten versuche. Schweigt sie selbst, so stimmt sie darum noch keineswegs ein, überlaßt vielmehr das Urthcil Andern, und glaubt dies um so eher zu können, als sie wohl annehmen darf, nur Urtheilsfähigc zu Lesern zu haben. **) Es sei wiederholt, wer Preßfreiheit will, muß auch dulden, daß Stimmen ertönen, die ihr nicht huldigen. Die Re daktion hat sich nie zu Gunsten der bestehenden Censur ausge sprochen, kann sich aber eben so wenig, so lange die Literatur in ihrer Gesammtheit keinen Hähern und edlern Stand punkt eingenommen hat, nicht so unbedingt für eine gänz liche Preßfreiheit entscheiden. Läßt sie gern jede ihr entge- genstchcnde Meinung zu, so wird es auch ihr vergönnt sein, die ihrige auszusprechen, mehr aber will sie nicht und hat sie auch nie gewollt, auch ist sie weit entfernt davon ihre Meinung als den Ausdruck derGesammthcit oder auch nur eines Thcils derselben angesehen wissen zu wollen. Man kann sogar mit einer Ucberzeu- gung einzeln dastehen, ohne schon darum Unrecht zu haben und besser ist es, eine gewonnene Ucberzeugung fest zu halten, als ohne Ucberzeugung in das anzustimmcn, was zu fordern nun einmal zum Tone des Tages gehört. Dem Staate ist das Recht, ja mchr als das, die Pflicht die Presse zu überwachen nicht abzusprechcn. In welcher Form diese Ucberwachung am zweckmäßigsten ausgeübt wird, ist nur die Frage, die wir gern dahin beantworten, daß in sehr vielen Fällen Präventivmaßregeln noch gar nicht bis zur Vermittlung in der Sache, es ist noch lange nicht die Zeit, über die B e d i ngn i sse der Frei heit der Presse sich zu äußern, bei der wir jedenfalls einer durch die Gesetze bedingten Preßfreiheit vor einer durch die Censur unterdrückten den Vorzug geben wer den. — Wir schließen diesen Artikel mit der freudigen, uns so eben durch die Pceuß. Staats-Zeitung werdenden Mittheilung „da» Sc. Mai. der König von Preußen, bald naebdem bekannt gcivordc» war, wie nnch die Buehhandliingcn Hamburg» durch die dortige Fcuersbrunst hart betroffen worden, die Aufhebung de», im vorigen Jahre gegen den Verlag der Buchhandlung Hoffman» L Campe erlassenen Debits-Verbot», zu befehlen geruht haben." Die Folgen des Hamburger Unglücks sind so schrecklich nicht, als zuerst es zu befürchten stand, und wir sehen auch hier, daß keinUnglück in dcrWeltso groß, das nicht auch zu etwas gut wäre. 14. Achtung vor fremdem Eigcnthum! ist ein Zuruf, der schon öfter kraftvoll genug aus diesen Blättern ertönte. Leider! ist er aber zu allen— und zu sehr vielen — Ohren noch nicht gedrungen , so daß es nicht unnöthig erscheinen mag, ihn wieder einmal hören zu lassen, zumal wenn mit uns vielleicht noch manche Verleger ihre, mit Eleganz, Pracht, Mühe und — großen Kosten herge stellten Artikel mit blutendem Herzen in dem furchtbarlieder lichsten Zustande jetzt haben zurückkehren sehen. Broschicte Werke aus den Umschlägen und diese mit zerrissen; illustrirte Prachtwerke mit reichlichen Fett-, Kaffee-, Tinten- und andern Flecken auf das Schändlichste verdorben; rohe Bücher, die bei dem, in manchen Handlungen üblichen, Auslegen der Remittenden auf den Fußboden, unten von den Dielen, aufdem Titel von den Fußsohlen und Stie- felnägelnder daraufherumtretenden Commis, Lehrlinge u- s.w. beschmutzt und zerkratzt worden; — so liegen sie jetzt vor uns, die aus unfern Officinen mit wahrer Pracht hecvorge- gangenen, von uns reinlich und sauber versandten Werke. — Wir könnten die Copie dieses Jammerbildes noch viel weiter ausführen; allein, wem wie uns das Original vor Augen liegt, wird dies leicht selbst können; wer das Glück hat es nicht zu kennen, freue sich dessen; aber — wer da fühlt: Auch ich gehöre zu den bildenden Künstlern desselben, der — schlage an seine Brust und bessere sich! Aber nun eine Anfrage: Welch' kräftiger wirkendes Mittel giebt cs noch gegen solchen Unfug, als solchen Hand lungen, von denen man so im schlechten und zum fernem überflüssig, ja schädlich erscheinen. In all e n Fällen werden wir aber mit den an die Stelle der Censur tretenden Strafgesetzen nicht ausreichen, besonders da, wo cs das moralische und reli giöse Volksleben gilt, es sei denn, daß alle Schriftsteller, Buch händler und Buchdrucker so von der Würde ihres Berufs und ihren hohen Verpflichtungen dui'chdrungen wären, daß nichts anderes mchr geschrieben, unternommen und gedruckt würde, als das, was den wahren geistigen sowohl als materiellen In teressen der Menschheit forderlich und nur geeignet ist, sie einer höhern sittlichen Vervollkommnung und in Folge derselben einer grdßern Freiheit fähig und würdig zu machen. d. R.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder