1431 57 1432 (3153.) Das von mir hcrausgcgcbcnc Wöchentliche literarische Anzeigeblatt wird auch im nächsten halben Jahre und zwar nunmehr in der Art fortgesetzt werden, daß unter allen Umständen Wöchentlich ein halber Bogen erscheint, was bisher aus verschiedenen Gründen dann und wann unterblieb. — Die Herren Abnehmer haben sich überzeugt, wie ich das Blatt nach und nach einer grdßcrn Vollkommenheit und Zweckmäßigkeit entgegen geführt habe und ich werde in diesem Streben auch künftig nicht ermüden. Um den verschiedenen Bedürfnissen nach Möglichkeit zu genügen, habe ich mich entschlossen, gleichzeitig eine Monertsausgabe wissenschaftlich geordnet zu veranstalten, deren erstes Heft zu Anfang August ausgcgebcn wird. Der Inhalt wird der wöchentlichen Ausgabe gleich sein, bis auf die Neuigkeiten der französischen Literatur, die ich nicht darin aufnehmen werde. Indem ich nachstehend die Preise beider Ausgaben mittheilc, bitte ich, Hrn. W. Eng-lma»» Ihren Bedarf pro Juli —Decbr. gefälligst bald anzugeben. Wöchentliche Ausgabe. Ohne Firma: Mit Firma: 1 Erpl- halbjährlich — 7^2 N-f netto. 50 Erpl. halbjährlich 3 ^ — N-f netto. 10 - 1 - — - 100 - s 5 - 20 - 25 - 1 - 20 - 150 - - 8 - 10 - 50 - 2 - 20 - - 200 - - 11 - — - 100 - - 5 - 5 - - 250 2 2 13 - 20 - - Monats - Ausgabe. 1 Expl. halbjährlich — 1V N-f netto. ! 25 Erplare halbjährlich 3 netto. 10- - 1-20- -j 50- - 5 - - Bci 50 und mehr Exemplaren dieser Ausgabe wird, wenn es verlangt wird, die Firma ohne weitere Vergütung aufgcdruckt. Die Preise sind sämmtlich gegen baar, was bei der großen Wohlfeilheit nicht anders thunlich ist- Mit vollkommenster Hochachtung beharret Leipzig, den 16. Juni 1842. I. de Marte. Inserate in der Schweiz betreffend. Wir finden uns, im Interesse aller derjenigen unserer geehrten Herren College», welche durch Anzeigen den Absatz ihres Verlags in der Schweiz zu fördern beabsichtigen und solches durch Inserate im Allgemeinen literarischen Anzeiger für die gesa m m t e Schweiz. (Schaffhausen. Brodtmann'schc Buchhandlung.) allgemein zu erreichen vermeinen, also weitere Bekanntmachung in einzelnen Theilen des Landes entbehrlich halten dürften, zu Mittheilung der Thatsachc verpflichtet, daß solches nicht der Fall ist und daß im ganzen Kanton Bern, also dem größten und bevölkertsten Theile der westlichen Schweiz, dieser Anzeiger für die gcsammtc Schweiz keinem öffent lichen Blatte beigelegt wird, weil eine Stempclabgabe und daneben noch eine eben so hohe Posttaxc diesen Weg der Bekanntmachung hier so viel wie geschlossen hat, insondcrs noch die löbl. Post diese Finanzmaßrcgel so consequent durchführt, daß ihr Personal sogar angewiesen ist, jegliche Anzeige, die als Beilage von Zeitungen anderer Kantone und Lander über die Grenze kam, also der Taxe sich entzogen hat, aus dem Blatte zu werfen und nicht in die Hand der Abonnenten gelangen zu lassen. — Es kann folglich die, bei gewissen Artikeln sich häufig sehr wirksam erweisende, allgemeinere Bekanntmachung literarischer Erscheinungen im Kanton Bern nur, wie bisher, durch gewöhnliche Inserate in den hiezu zweckdienlichen Blättern dieses Landestheiles erreicht werden, und wir erbieten uns, denjenigen wecthen Freunden und College», welche uns bisher damit beauftragten, ferner dazu, unter steter gewissenhafter Beachtung ihrer Interessen, nach Wahl des Blattes, Bestimmung der Zeit oder Zurückhaltung solcher Anzeigen, bei denen mit Sicherheit die Unkosten als weggeworfen angesehen werden dürfen, mit aller Bereitwilligkeit Hand zu reichen. Bern, Juni 1842. Huber ö» CvMp. Korber-