für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Hcrausgegeben von den Deputirten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. 6Z. Dienstags, den 12. Juli 1842. Bekanntmach u n g. In den Börsenverein wurden als Mitglieder ausgenommen: Herr Friedr. Hanfstängcl in Dresden. - Friedr. Eduard Gcclhaar in Cüstrin. - Firma: Enslin's Buchhandlung daselbst. Jena, Leipzig und Berlin, den 4. Juli 1842. Der Börsen Vorstand. Fr. I. Froinnilmn. S. Hirzcl. L. Vchmigke. Internationales Verlagsrecht bctr. Mit Vergnügen lesen wir Folgendes in der Leipziger Allg. Zeitung aus London vom 2. Juli: Verleger, Schrift steller und andere Betheiligte haben eine Versammlung ge halten, „um das ungeheure und steigende Nebel des aus ländischen Raubes britischer Werke (d. h. den Nachdruck) in Erwägung zu ziehen und Maßregeln zu beschließen, die geeignet scheinen, demselben ein Ende zu machen." Der Buchhändler Lang man hatte die Versammlung berufen und führte den Vorsitz. Der Schriftsteller James stellte den ersten Antrag und begann mit einer Geschichte des Vcr- lagshandels, worin er den ausländischen Nachdruck, besten Umfang und dessen Folgen schilderte. Besonders das Ver fahren in Amerika bezeichnet,: Hr. James als nachtheilig, indem man dort dreibändige englische Wecke in einer einzigen oder höchstens zwei Zeitungsnummern mittheile, die dann für 1 Sch. überall zu haben seien, während das Werk in England 1—IVs Guineen koste. In Frankreich seien 380 englische Werke nachgedruckt worden, in andern Ländern noch etwa 100 mehr; zu 2000 Exemplaren gerechnet, wären dazu 960,000 Pfd. Papier nöthig gewesen, die in England 6000 Pf. St. Steuer abgeworfen hätten, so daß der Staat schon aus diesem Grunde einschrciten müsse. Der jetzige Augenblick sei besonders günstig, denn die englischen Buch- 9r Jahrgang. Händler hätten von den bedeutendsten Buchhändlern in Frankreich und Deutschland die Erklärung erhalten, daß auch sie einer völkerrechtlichen Anerkennung des literarischen Eigenthums geneigt seien, und dem Eongrcsse der Vereinig ten Staaten liege ein ähnlicher Antrag vor. Hr. James beantragte schließlich die Erklärung, „daß alle civilisirten Völker ein literarisches Eigenthumsrecht anerkennen sollten," was einstimmig angenommen wurde. Nach Annahme einer Reihe anderer Beschlüsse zu demselben Zwecke entwarf man eine Denkschrift an das Handelsamt, um der Regierung die Abschlicßung von entsprechenden Verträgen zu empfehlen. Herr Ignaz Klang in Wien und Kotzrbue nach Pfunden!! Als Beitrag wie so manche der Herren Eollegen aus mißverstandener Ordnungsliebe oder Wichtigmacherci die an sich schon so vielseitigen Arbeiten unseres Geschäftes noch durch unnütze Plackereien zu vermehren suchen, kann der Unterzeichnete die Thatsachc aufführen, daß Herr Klang in Wien im Januar 1841 die großartige Idee erfaßte, alle Packctc an und von Wiener Buchhandlungen und deren Eom- mittenten bei Abgabe in eigens dazu eingerichteten Büchern quiltiren zu lasten. Er forderte in einem Circulare die Wie ner Handlungen auf, gleiche Maßregeln zu ergreifen, schrieb 118