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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.07.1842
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1842-07-26
- Erscheinungsdatum
- 26.07.1842
- Sprache
- Deutsch
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1731 67 1732 ger die Prospecte der hcrauszugebenden Zeitschrift, ihm sen det er die Probeblättec. Der Sorlimentsbuchhändler ver theilt solche unter seine Kunden, er bemüht sich, Subscri- benten zu bekommen, und besorgt im ersten Jahre die Exemplare. Die Zeitschrift ist indeß auch durch die Post zu beziehen und kostet dort gewöhnlich nicht mehr. — Daher kommt cs nun auch, daß fast alle Zeitschriften lediglich durch die Post debitirt werden, und dieser Zweig des Buchhandels den Buchhändlern beinahe ganz aus den Händen geris sen ist. Die Po stb ehö cd e hat als Staatsanstatt Vor theile, welche dem Buchhändler als Privatmann nicht zu Gebote stehen, und wo deshalb die erstere mit dem letzteren eine Eoncurrenz beginnt, muß dieser natürlich unterliegen. Und wo ist die Grenze? Ebenso gut wie die sämmtlichen Zeitschriften könnte die Postanstalt auch sämmt - liche heftweise erscheinenden, ja sämmtliche im Buchhandel herauskommenden Wecke besorgen, und so denganzen Sortimentshand el an sich ziehen. Es wäre dies nur ein Schritt weiter. Der Staat macht bedeutende Anforderungen an Individuen, welche er als Buchhändler concessionirt. Der Buchhändler muß nicht geringe Abgaben an den Staat entrichten, dagegen sichert ihm auch der Staat Schutz im Betriebe seines Gewerbes zu und verspricht ihm, daß er allein zur Ausübung des Buchhandels berech tigt sein soll. Hiermit aber läßt sich der zur Sprache ge brachte Eingriff der Postbehörde in den Buchhandel nicht in Einklang bringen. Wir sind indessen fest überzeugt, daß cs nicht in der Absicht Ew. Excellenz lag, diesem Institut eine so große Ausdehnung zu geben, als Hochdieselben die Bestellung der Zeitschriften auch durch die Post erlaubten, daß Ew- Excel lenz damals nicht einmal voraussehen konnten, welch' eine Schmälerung des Buchhandels dadurch hcrbeigeführt werden würde, daß Hochdieselben einen damals allerdings gerecht fertigten Wunsch des Publikums zu erfüllen beabsichtigten. In dem Vertrauen, daß Ew. Excellenz die Beeinträch tigung der Rechte eines ganzen Standes durch die A n - stallen des Staats nicht ferner gestalten werden, wagen wir cs, Hochdenselben die ganz gehorsamste Bitte vorzu tragen : „daß Ew. Excellenz geruhen mögen, die Bestimmung, wornach sämmtliche Zeitschriften durch die Post bezo gen werden können, aufzuheben und künftig nur das Debitiren politischer Zeitungen und ausländischer, nicht in Deutschland verlegter Zeitschriften zu «erstatten." Der Postanstalt würde durch diese Einrichtung eine wirk liche Einnahme nicht entgehen. Die den Postämtern von den Verlegern etwa bewilligte Provision kann nur für ein Aequivalent des Portos der Zeitschriften betrachtet werden. Dagegen aber würde jede Buchhandlung ihre Zeitschrif ten mit der Post beziehen, um ihre Abnehmer rasch be dienen zu können, wie es bei den meisten Buchhandlun gen bereits derFallist, diewöchentliche Postpackete von den Stapelplätzen des deutschen Buchhandels erhalten; die Postanstalt würde mithin das Porto, welches jetzt von den Verlegern resp. ihren Abonnenten entrichtet wird, von den Sortimentsbuchhändlecn einnehmen. Schließlich erlauben wir uns die Bitte, die Antwort auf diese unsere gehorsamste Denkschrift an den mikunterzeichneten Buchhändler Wilh. Friedrich zu Siegen Hochgeneigtest gelangen zu lassen. F. N. Helm auS Halbcrstadt, H. M. Fritsch aus Stulp, 2. Hölscher aus Koblenz, W. Lcvysohn aus Grünbcrg, W. Hermes aus Berlin, M.DuMont-Sehauberg auiCöln, Julius Springer aus Berlin, Ernst'sckc Buchh. aus Oucdlinb., Eugen FabriciuS aus Magdeburg, Wilh. Körner au- Erfurt, Leon Saunier aus Stettin, Emil Baeusch aus Magdeburg, W. EorncliuS aus Berlin, Fricdr. Wundermcin» ausMünster, Velhageu L Klasing aus Bielef, Rüg. Bötticher aus Düffclddrf, Fcrb. Diimmlcr aus Berlin, I. Löwenstei» aus Elberfeld, F. W. Deiters auS Münster, A. H, Sörgel aus Gr. Glogau, R. Förstncr aus Berlin, Wicubrack'sche Bchh. aus Torgau, Flcmming aus Glogau, HciurichShosen aus Magdeburg, Lcvysohn L Sickert aus Grünbcrg, W. Friedrich aus Siegen, Letzterer ist zugleich von den nachfolgenden in Leipzig nicht anwesenden Preußischen Buchhändlern beauftragt, in ihrem Namen zu unterzeichnen, für: A. Eyrand in Neuhaldcnslcben, Friedr. George in Rcichenbach, Rieh. Mühlmann in Halle, B. G. H. Schmidt in Nordh,, A»g. Schulz öd Eo. in Brest,, Friedr. Bornträger in KönigSb, Wilh. Dictzc in Anclam, Sigm. Landsberger in Glciwitz, Ed. Bolgcr in Landsberg, Ankcrmann in Magdeburg, E. Mazzuch! in Magdeburg, Krctschmanu in Magdeburg, L. G. Homo»» in Danzig, E. Lambcck in Thorn, Ludwig Kohlten in Cöln, 2. P. Bachem in Cöln, F. C. Eisen in Cöln, 2. L W. Boisserc'e in Cöln, Jos. Niyefeld in Cöln, Peter Schmitz in Cöln, Rommerskirchen in Cöln, E. Weiter in Cöln, 2. G. Schmitz in Cöln, Moritz Thicme in Hagen, F. A. Julien in Sora», Hciur. Neisncr in Glogau, Ed. Berger in Guben, F. Gcclhaar in Cüstrin, L. Fcrnbach fun. in Berlin, Erwiederung Sr. Erecllc»; des Geheimcn-StaatS-MinistcrS und Gcncral-PostmcistcrS Hr». von Nagler. In der von Ihnen und einer Anzahl anderer Buchhand lungen eingereichten Eingabe vom 27. April e., welche den Antrag enthält, daß den Postanstalten untersagt werde, an dere als politische und ausländische nicht in Deutschland ver legte Zeitschriften zu debitiren, bezeichnen Sie das bisherige Verfahren der Post als einen Eingriff in Ihre Rechte und als einen Mißbrauch. — Der Debit der Zeitungen bildete nach der Postordnung vom 26-Novbr. 1782 ein ausschließ liches Recht der Postbeamten. Durch die Allerhöchste Ver ordnung vom 15. Decembcr 1821, welche noch jetzt die Ba sis der in dieser Beziehung von der Postverwaltung zu befol genden Grundsätze bildet, ist dieses Vorrecht dahin ermäßigt worden, daß dem Publico das Recht zugestanden wird, sei nen Bedarf an Zeitungen politischen und gelehr ten Inhalts und Journale jcderArt vom Verlags- Orte unmittelbar zu beziehen, falls es nicht in der Eonve- nienz des Einzelnen liegen sollte, die Bestellung durch die Orts - oder zunächst gelegene Post-Anstalt zu machen. Es ergiebt sich hieraus, daß es nicht die Allerhöchste Absicht war, das Recht des Publicums, seine Zeitungen
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