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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.07.1842
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1842-07-26
- Erscheinungsdatum
- 26.07.1842
- Sprache
- Deutsch
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1733 67 1734 und Journale durch die Post zu beziehen, in der von Ihnen ^ beantragten Art zu beschranken, und daß die Postanstalten I die Verpflichtung haben, alle durch die obige Allerhöchste Verordnung nicht ausgeschlossene Bestellung auf Zeitungen auszuführen. Ihre Anführung, daß das Verfahren der Post verwaltung eine Verletzung Ihrer Rechte und ein Mißbrauch sei, beruht daher auf einer mangelhaften Prüfung des Sach- verhältnisscs, und ist eben so unrichtig als unpassend. Bei Prüfung der Frage, ob cs zweckmäßig sei, Aller höchsten Orts aus eine Aenderung der Vorschrift vom 15. December 1821 und Beschränkung der Berechtigung des Publicums in Absicht auf den Bezug der periodischen Blätter durch die Postanstalten anzutragen, ist zunächst, und vor dem Interesse der betheiligten Sortiments-Buchhand lungen, das allgemeine Interesse des Publicums zu berück sichtigen. Den Abonnenten auf gelehrte und sonstige nicht politische Blätter, die in regelmäßigen Zeitabschnitten erschei nen, ist ohne Zweifel an der schnellen und regelmäßigen Lie ferung ebenso sehr gelegen, als den Abonnenten auf politi sche Blätter. Den Buchhandlungen fehlen aber die Mittel, sowohl in Bezug auf die Beförderung, als auch die Verlhei- lung der Zeitschriften, gleiche Regelmäßigkeit und Schnel ligkeit einzuhalten, wie die Post, wenn sie sich nicht der letzteren bedienen wollen, wodurch aber, da in solchen Fäl len außer der buchhändlerischen Provision noch das gewöhn liche Porto zu zahlen sein würde, die Abonnementspreise zum Nachtheil des bei der Sache interessirten Publicums bedeu tend vcrthcucrt werden würden. Daß dieser Umstand auf den Debit solcher Schriften und folglich auf die Verbreitung der Kenntnisse, die durch solche gefördert werden sollen, höchst nachtheilig einwirken, und daß eine nicht geringe Anzahl von Zeitschriften in Folge deren gänzlich aufhören würden zu er scheinen, bedarf keines Beweises. Auch wird dieses von den Verlags-Buchhandlungen und sonstigen Verlegern nicht ver kannt, welche, wie häufige Anträge beweisen, großen Werth darauf legen, daß die Post den Debit ihrer Schriften über nehmen möge, was ich jedoch in allen Fällen abzulehnen Sorge getragen habe, wo dadurch gegen die Allerhöchste Be stimmung gefehlt und folglich den Rechten des Buchhandels wirklich zu nahe getreten worden wäre. Um letzterem Rechte jede irgend zulässige Rücksicht zu Theil werden zu lassen, habe ich sogar schon seit längerer Zeit die Anordnung getroffen, daß'alle diejenigen Zeitschriften, welche nicht in regelmäßi gen Zeitfcisten und welche in zwanglosen Heften quartaliter erscheinen, von dem Debit durch die Postanstalten ausge schlossen bleiben sollen, was auch gegenwärtig mit Ausnahme weniger im allgemeinen Interesse der Staatsverwaltung von dieser Beschränkung auszunehmender Blätter geschieht. Die diesem entgegenstehende Behauptung in Ihrer Eingabe ist daher gleichfalls unbegründet. Da sonach der Debit der Zeitungen und Journale durch die Postanstalten bereits soweit beschränkt ist, als im In teresse des Sortiments-Buchhandels nothwendig erscheint, eine weitere Beschränkung aber die wohlthätige Einwirkung des Postwcsens auf die Beförderung des Verkehrs und Ver breitung der Wissenschaften in einem wesentlichen Theile'er- schweren oder lähmen würde, so kann ich mich nicht veranlaßt sehen, Ihrem Anträge in ausgedehnterem Maße zu entspre chen , als bereits vor Eingang desselben geschehen war. Berlin, d. 9. Juni 1842. (Gez.) Der Geheime Staats-Minister und General-Postmeister Nagler. An den Buchhändler Herrn Wilh. Friederich zu Siegen. * * * Durch die Mittheilung der Denkschrift der Preußischen Sortiments-Buchhandlungen und des darauf erfolgten hohen Erlasses des General-Postmeisters Ercellenz in diesen, nur den Interessen des Buchhandels gewidmeten Blättern, glaube ich im Sinne aller Buchhandlungen gehandelt zu haben, die sich für diese dem Sortimentshandel äußerst wich tige Ange le gen hei t lebhaft interessiren, namentlich der Unterzeichner der Denkschrift selbst und meiner Mandanten. Meine freiwillige Mission, das Anrcgen dieser gemeinschaft lichen Denkschrift, ist von manchen Seilen, wo man es kaum ahnen konnte, sehr erschwert worden, und wäre durch den Eifer mancher dabei im entgegengesetzten Sinne interessirten Verleger, zur letzten Leipziger Jubilate-Messe, beinahe in der Ausführung gescheitert. Der obige hohe Erlaß Sc. Ercellenz des Geheimen Staats - Ministers und General-Postmeisters Herrn von Nagler wird, wenn auch derselbe unserem ergebenen Anträge in ausgedehnterem Maße nicht hat entsprechen können, — doch sicherlich Jeden beruhigen, der auch in mancher Hinsicht etwas zu illusori sche Hoffnungen in dicserAngelcgenheit hatte. — Hochderselbe wollen den Rechten des Buchhandels (und hier kann im Gegensatz zu den häufigen Anträgen der Verlags-Buch handlungen nur von den Rechten des Sortiments-Buchhan dels die Rede sein) jede zulässige Rücksicht zu Theil werden lassen. Dies muß uns beruhigen und die Hoffnung bei uns keimen lassen, daß in unserm Staate namentlich dieRechtc des Sortiments-Buchhandels von den höchsten Staatsbehörden auch ferner mit Interesse gewürdigt und geschützt werden- Gewiß ein Trost für uns, die wir als Träger der Lite ratur es redlich meinen mit dem deutschen Buchhan del, dem Sortimentshandel, und nicht jenen Ansich ten vieler Verleger huldigen, welche Bücher als Waare betrachten, den BuHhandel jedem andern Waaren- handel gleichstellen möchten, und dem Verleger das unbedingte Recht zugestehen, als Fabrikant seine Waare, ohne sich um den Sortimentsbuch handel zu kümmern, an den Käufer zu bringen. Solche Ansichten haben leider schon bei vielen Verlegern feste Wurzeln gefaßt, man konnte sie in letzterJubilate- Messe von Manchem ohne Hehl aussprechen hören. Würden dergleichen Principien im literarischen Ha n- d e l von jenen und vielen durchgeführt werden können, würde z. B. die Pceuß. General-Postbehörde sich nicht dem Debit auch anderer Werke und Schriften als Zeitschriften rc. entschieden widersetzen, so wäre cs bald um den Sortimentshandel geschehen, den zu betreiben sich ohnedem Jeder berufen fühlt, der anderweit sein Fortkommen nicht finden kann. — Doch geht der Sortimentsbuchhandelzu Grunde, Ihr Herren Vcr- 127*
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