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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.08.1842
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1842-08-02
- Erscheinungsdatum
- 02.08.1842
- Sprache
- Deutsch
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69 1808 1807 Händlern nicht geratheu haben, von den Antiquaren zu ler nen : denn diese sogenannten Antiquare Berlins, welche sich dann und wann vereinigen und Exemplare in Parthicn wohlfeil beziehen, sind, wenn gleich sie ihr Ge schäft dem Betriebe eines Antiquargcschäftes entsprechend führen und weder zum Börsenvercin gehören, noch im Mül- ler'schcn oder Schulischen Verzeichnisse stehen, conces- sionirte Buchhändler. Sie sind dies eben geworden, um mit neuen Werken (iXR. zu antiquarischen Preisen —) handeln zu können. Wären sie wirklich nur Antiquare, so ließen sich eher gegen derlei Uebergriffe die Behörden in Anspruch nehmen: aber gerade, da dies früher häufig ver sucht (— die Buchhändler also nicht mit offenen Augen ru hig zusehen, wie der gelehrte Herr W-sagt—) und die Antiquare wegen Verkaufs neuer Werke zur Verantwor tung gezogen wurden, suchten sie die Eoncession zum Be triebe des Buchhandels nach. Daß ihnen dieselbe bewilligt wurde — dafür können die Buchhändler Berlin's nicht. Haben aber diese Buchhändler-Antiquare neben dem Rechte mit neuen Büchern zu handeln, auch Mittel in Händen, diese, sei es einzeln oder zusammen, in Parthien wohlfeil zu beziehen und halten sie cs ihrem Interesse entsprechend, sie auch wohlfeil zu verkaufen, so verdienen sie deswegen doch wahrlich ein so großes Lob nicht und cs zeugt von einer vollkommenen Verkehrtheit der Begriffe, erst die Buchhänd ler, die es nicht thun, darob zu tadeln, nachher aber auch die Manipulation einer Handlung, welche 50 Exempl. eines Werkes baar vom Verleger zu wohlfeilen Bedingungen er langt und das Buch dann wohlfeilvcrkauft, nicht gut zu heißen. Wer sich in so harte Widersprüche verwickelt, ist nicht befähigt, über Uebelstande des Buchhandels ein Urthcil zu fällen. Es ist Pflicht, wegen der Artikel II und folgende den Herrn Verfasser und die Leser hierauf aufmerksam zu machen. —o — heil" und den „insolenten Lügner" ließ er unerwiedert; war freilich der Meinung, daß wer sich nur theilwcise recht- fertigen könne, nicht in solchen Ausdrücken reden dürfe; denn von der den Verlegern Schuld gegebenen unwahren Behauptung waren U ungeschlagen geblieben. — Jetzt tritt oben erwähnter Anonymus II auf und verlangt: Anony mus l dürfe nicht straflos bleiben; die Gebr. Reichenbach seien ihm ganz fremd, der moralische Werth des Börsen blattes sinke aber, wenn hinterlistige Verläumdung u. s. w. in seinen Spalten Sitte würde und müsse die Strafe an dem Anonymus I entsprechend vollzogen werden durch öffent liche Kundmachung seines Namests-" Ihm und dem nun gewiß noch folgenden Anonymus Hk- IV. V. VI w. sei zur Beruhigung gesagt, daß Anonymus 1 auf ewige Zeit gebessert ist, nie die preuß. Regierung wieder vertheidigen will, nie wieder Beiträge in die 1. Abtheilung des B.-B- senden will *), immer seinen Namen unterzeich nen will u. s- w. u. s- w. Hat er doch schon längst die Feder verflucht, die ihm ge dient hat zu sagen: Kuebel's Briefwechsel 1., 2., 3. Band I seien nicht verboten, statt zu behaupten: Kuebel's Briefwechsel 1. u. 2. Band seien erlaubt. *) Was die Redaktion, die ebenso wie das Börsenblatt selbst durchaus unschuldig an dem unerquicklichen Streite ist, nur bedauern würde. Wir hoffen und wünschen, daß die ganze Sache hiermit gänzlich beendet und daß Hr. Vcrf. auch ferner unscrm Blatte seine Theilnahme nicht entziehen werde. Wollen wir einmal Preßfreiheit, so müssen wir uns schon an manches Unangenehme gewöhnen! d. R. Den Hamburger Sortimcntshandlungen, ErwLedern ng.*) Ein Anonymus zieht über einen andern Anonymus her, der in Nr. 57 d. Bl. die Kühnheit gehabt hat zu sagen: „Kuebel's Briefwechsel sei eine mißglückte Verlagsun- tcrnchmung, und um das Buch flott zu machen, müsse die preuß. Regierung der Sündenbock sein, der die Schuld trage; sie, die durch Verbote den Absatz des Buches gehemmt haben solle. Das Buch sei aber nichtverboten und das Anzeigen desselben auch nicht. Die Verlagshandlung hat hierauf geantwortet und be wiesen, daß ein Ministerial-Rescript des Ministers Rochow dem 3. Bande allerdings die Debits-Erlaubniß verwei gere; mithin hat der Anonymus sich theilwcise geirrt; er hätte sagen sollen: der 1. und 2. Band seien nicht verboten, der 3. Band nur. Aber weil ihm schon die erste Rüge rein unter den Händen weg und an die Redaction d. B--B. ge kommen war, so schwieg er und glaubte, es hätten die an gegriffenen Verleger schon hinlänglich selbst dafür gesorgt, für ihre Sache zu reden; die „nichtswürdige Unverschamt- *) Wir betrachten die Verhandlungen, an dieser Stelle we nigstens, hiermit als geschloffen. d. R. > welche das Cirkular vom 15. Mai d. I. Unterzeichneten, diene zur Nachricht, daß ich meinen Verlagskatalog an sie absandte und meinem Commissionair Herrn F. A. Brockhaus Auftrag l gab, die von ihnen cinlaufenden Bestellungen gratis zu expediren- Köln, den 6. Juni 1842. I. P. Bachem, Hof-Buchhändler und Buchdrucker- Börse in Leipzig am 1. August 1842. 2m Vierzebnlhaler-Fuß. Kurze Sicht. Ang. Gesucht. 2 Monat. Ang. Gesucht. L Monat. ltng Gesucht. Amsterdam .... 1394 — Augsburg . . . . - io2; Berlin 99z - Bremen 110 — . Breslau 99L — Frankfurt a. M. . . 102tz - Hamburg . . . . iboz - 149z - London .... 6.22L — Paris 80z- - 79z - Wien 104 — Louisd'or 9A, Holl. Duc. 5 Z , Kais. Duc. 5K, Bresl. Duc. 5Z, Paß.-Duc.bz, Eonv.-Specic« u.-Gulden 4z. Ccur.-Zehn. u. -Zwanzig-Är. 4z. Verantwortlicher Redakteur: I. de Marie-
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