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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.06.1932
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- 1932-06-18
- Erscheinungsdatum
- 18.06.1932
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140, 18. Juni 1932. Redaktioneller Teil. ««rscnbloN!- d-DUchn Buchhaildrl. Urheber des im Jahre 1906 unter dein Titel -»Mischtabelle« in ihrem Verlage anonym erschienenen Werkes sei. Tag der An meldung: 30. April 1932. Leipzig, am 30. Mai 1932. Nr. 895. Herr vr, jur. Adolf Neidhardt in Berlin, ge boren am 15. Oktober 1895 zu Heiligenhafen, meldet an, daß er der Urheber des im Jahre 1929 im Verlage des Deutschen Kraftfahrzeug-Überwachungsvereins Brandenburg e. V. anonym erschienenen Werkes »Prüfungsbericht nebst Handzettel Deut scher Kraftfahrzeug-überwachungs-Verein Brandenburg e. V.« sei. Tag der Anmeldung: 20. Mai 1932. Leipzig, am 8. Juni 1932. Der Rat der Stadt Leipzig als Kurator der Eintragsrollc. Lehrlingsprüfungen im Buchhandel. Von Bruno Hanckel. Es sah bis zur Rogate-Hauptversammlung so aus, als sei der Buchhandel verhältnismäßig bereitwillig mit der Einfügung eines irgendwie gearteten Lehrlingsprüfungs-Paragraphen in die Börsenvereinssatzung einverstanden. Die Börscnblattaussätze der Herren H. Hosfmann und R. Dimpsel hatten zwar eine ganze Reihe von Bedenken aufgeworfen, aber die Sache selbst begegnete so großem Interesse, daß nur ihre Formulierung, nicht aber sie selbst in Frage zu stehen schien. Dieses friedliche Bild änderte sich mit einem Male gründ lich, als ein Buchhandelsvertrcter von solchem Rang wie Herr Nitschmauu mit äußerster Entschiedenheit, ja mit leidenschaft licher Schärfe als Gegner des ganzen Prüfungswesens auftrat. Ebenso gab zu bedenken, daß ein so hervorragender Wirtschafts mann wie Ur. Goerdeler seiner Verwunderung Ausdruck gab, daß in einer Zeit, die dringender als je die Loslösung der freie» Persönlichkeit von bürokratischen Beschränkungen fordere-, der Buchhandel freiwillig Abstempelungen, Berechtigungen und ähnliche längst als hemmend und wertlos erkannte Qualifizie rungen einführen wolle. Da durch den Ausfall des Hoffmannscher! Referates die Hauptversammlung in Leipzig leine rechte Grundlage für eine Diskussion bot, will ich an dieser Stelle versuchen, einige Klä rungen der Situation zu geben, die durch die praktischen Erfah rungen auf der Lehrlingsprüfung zu Hannover gestützt werden. Grundsätzlich ist zu überlegen, woher die Abneigung wei tester Kreise gegen jedes Examen, gegen die »Abstempelung« kommt. Einesteils aus Gründen der sozialen Stufung: Der tüchtige Mensch aus armen Verhältnissen gelangt nur unter äußersten Schwierigkeiten etwa zum Abitur oder gar zum Uni versitätsstudium, was dem weniger Tüchtigen aus wohlhabenden Kreisen verhältnismäßig mühelos gelingt. Dieser Tatsache ver dankt das Schlagwort: »Freie Bahn dem Tüchtigen« wohl den Hauptteil seiner Beliebtheit. Andernteils aber liegt die Abnei gung, ja der Haß gegen die Schul- und Staatsprüfungen in der Form dieser Prüfungen selbst. Der junge Mensch spürt oder glaubt, daß nicht sein menschlicher Grundstoff, seine Individua lität, sein Fühlen, Ringen und sein lebendiger Geist in die Wagschale geworfen werden, sondern daß ein starres, erlern baren Wissensstoff forderndes und addierendes lebensfremdes Prinzip ungerührt und von Zufälligkeiten regiert, sein Bestes totschlägt und das Unwesentliche zum allgemeingültigen Maßstab macht. Eine Rundschau etwa durch die autobiographischen Werke unserer Dichter würde auf diesem Gebiete ein unend liches Material ergeben. Diese Auffassung trägt bereits die Er kenntnis in sich, daß beseelte Prüfungen, die einerseits persönlichen Zuständen Rechnung tragen und andererseits nicht »abstempeln«, sondern in eine Gemeinschaft aufnehmen, kaum wesentliche Gegnerschaft finden würden, es sei denn bei den »zünftigen« Examinatoren. Die Frage ist, ob solche Prüfungen, gesetzt den Fall, sie seien möglich, für praktische Belange, etwa 490 für die Zulassung zu Studium oder Beruf, etwas auszusagen vermögen. Hier liegt sicher die schwierigste Frage des ganzen Gebietes. Denn alle Verlebendigung des Unterrichts und alle Beseelung der Prüfungen, die ja stark in der Richtung neu zeitlicher Pädagogik liegen, haben nicht vermocht, unsere Schule um die Erfüllung eines notwendigen »Pensums« herum zubringen. Und hinter jedem Pensum liegt mit unerbittlicher Konsequenz die Prüfung, die das Pensum abhören muß. Also die Schlange, die sich in den eigenen Schwanz beißt. Hier liegt aber auch der Unterschied zwischen Schulprüfung und buchhändlerischer Prüfung. Die Schule hat es schwerer. Sie muß ein Pensum vermitteln und abhören, welches — es sei hier nicht untersucht, ob zu recht oder nicht — dem Prüfling häufig lebensfremd erscheint, da er es in seinem späteren Be ruf gar nicht oder nur zu einem Teil gebraucht. Hat doch der größte Teil der schulentlassenen Jugend die Tendenz, den Wissensballast der Schule schleunigst abzuwerfen. Die buch händlerische Prüfung hingegen braucht sich nur mit einen, Wissensstoff praktischer oder theoretischer Art zu befassen, der durch die tägliche Erfahrung als das »Pensum» des buchhänd lerischen Berufs ausgewiesen ist. Hierauf komme ich im späte ren Verlauf dieses Aufsatzes zurück. Die Aussätze zur Frage der Prüfungen, dis im Börsenblatt erschienen sind und die Diskussionen in Gilde, Kreisausschuß und Hauptversammlung lassen klar erkennen, daß weniger der Gedanke der Prüfungen selbst als der der satzuugsgemäßen Ver pflichtung dazu auf Widerstand stößt, wobei besonders hie Frage: »Was soll werden, wenn ein Prüfling durchfällt?« ent scheidend mitschwingt. Auch der Gedanke, daß durch ein Prü fungszeugnis und durch ein Examen, deren Wert problematisch erscheinen, der Lehrchef und sein durch zwei oder drei Jahre genauer täglicher Kenntnis fundiertes Lehrzeugnis diskredi tiert werden könnten, läuft mit unter. Ich halte beide Fragen für unbegründet und unerheblich, denn dertzauptwert der Lehrlingsprüfungen besteht darin, daß durch die am Ende der Lehrzeit liegende Prüfung Lehrling und Chef angeregt werden, sich mit den aus der Prüfung zur Debatte stehenden Fra gengebieten zu beschäftigen, sich also mit dem »Pensum» des Buchhändlers in einem weiteren Umfange abgeben werden und müssen, als es durch die prak tische Arbeit des Alltags ohne weiteres geschieht. Das Lehr zeugnis behält genau den gleichen Wert wie bisher, nämlich einen bedingten. Oder behauptet jemand, daß ein Lehrzeugnis einen unbedingten Zuverläfsigkeitsgrad besäße? Das Prüsungs- zeugnis ist selbstverständlich nichts weiter 'als »ein Zeugnis mehr», erhöht also bestenfalls den Durchschnittswert der vorzu legenden Zeugnisse. Daß es aber für viele Lehrchefs sehr, sehr notwendig ist, ihren Lehrlingen etwas mehr vom »Pensum« des Buchhändlers zu vermitteln, das hat die Hannoversche Prü fung ziemlich eindeutig ergeben. Solange kein Reichsgesetz die Zwangsprüsung der kauf männischen Lehrlinge bestimmt, hat auch der Buchhandel keine Notwendigkeit, seinen Prüfungen Zwangscharakter zu geben. So lange ist es auch völlig absurd, anzunehmen, Lehrlinge, die etwa nicht bestanden haben, dürsten nicht im Buchhandel ver bleiben. Eine bestandene Lehrzeit ist auch heute keine Bedingung für die Aufnahme in den Börsenverein. Und wird es auch später nie wieder werden können. Man braucht sich einerseits nur das bereits Gesagte vor Augen zu halten, daß der Sinn der Prü fungen die Vertiefung der Ausbildung und nicht die Abstempe lung ist, um zu wissen, daß ein »Durchfallen« nur eine ganz seltene Ausnahme sein dürfte. Man gebe eben, falls das über haupt einmal Vorkommen sollte, dem »Durchgefallenen» kein Zeugnis. Im übrigen kann die Prüfung jederzeit wiederholt werden, ohne daß der Durchgefallene zwischenzeitlich ohne Stel lung zu sein brauchte. Vielleicht ist hier sogar ein Gebiet für die Herren Kollegen, die der Meinung sind, daß die tüchtigsten Menschen meist schlechte Schüler und durchgefallene Examens kandidaten gewesen seien: sie könnten sich immer die Durch-
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