Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.06.1932
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1932-06-14
- Erscheinungsdatum
- 14.06.1932
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19320614
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-193206146
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19320614
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1932
- Monat1932-06
- Tag1932-06-14
- Monat1932-06
- Jahr1932
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
136, 14. Juni 1832. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. -.Dtschn Buchhandel. sicher sagen, wie das gewesen ist». Und in diesem Rückblick liegt auch schon ein gewisser Hinweis darauf, daß Sie mit der Ge schichte unseres Vereins sehr eng verknüpft sind. Aber Sie sind es auch dadurch, daß Sie nun in der Historischen Kommission so zusagen der ständige treue Mentor sind. Und so darf ich Ihnen im Namen des Vorstands und wohl auch der ganzen Versamm lung das Goldene Ehrenzeichen überreichen. Ehe ich dies aber tue, möchte ich die dazu geschriebene Ur kunde verlesen: Durch hervorragende ehrenamtliche Tätigkeit in den ver schiedenen Ausschüssen des Börsenvereins der Deutschen Buch händler und im besonderen in dessen Vorstand als Erster Schriftführer in den Jahren 1899 bis 1965 hat sich Herr Ver lagsbuchhändler vr. Wilhelm Ruprecht in Göttingen um den Gesamtbuchhandcl größte Verdienste erworben. In dankbarer Würdigung dieses vorbildlichen, selbstlosen Wirkens verleiht hiermit der Börsenverein Herrn vr. Wilhelm Ruprecht das zur Jahrhundertfeier im Jahre 1925 geschaffene Ehrenzeichen des Buchhandels in Gold. Ich darf nun Herrn vr. Ruprecht, Herrn Geheimrat vr. Siegismund und Herrn Hofrat vr. Meiner bitten, hervorzutreten, damit ich ihnen den »Orden des Buchhandels« überreichen darf. (Geschieht.) Seien Sie versichert, daß die neue Form von uns geschaffen worden ist gerade im Hinblick aus die Persönlichkeiten, die wir mit diesem Goldenen Ehrenzeichen ehren wollten, und daß wir die Hoffnung haben, daß sie noch recht lange dieses Ehrenzeichen zu unser aller Ehre tragen mögen! (Lebhafter Beifall.) vr. Wilhelm Ruprecht lGöttingen): Meine Damen und Herren! Ich bin so völlig überrascht von dieser Ehrung, daß es mir schwer wird, die richtigen Worte zu finden. Als ich vor 34 Jahren in den Vorstand des Börsenvereins gewählt wurde, hielt sich eine ganze Anzahl der Kollegen dar über auf, daß ich für diese Würde noch viel zu jung wäre, ob wohl ich damals doch immerhin schon 40 Jahre zählte. Aber nun ist das ganz anders geworden. Auf einmal stehe ich hier als einer der Allerältesten; denn soviel ich weiß, sind von den anwesenden Kollegen nur zwei älter als ich: Herr Geheimrat Oldenbourg und Herr Mansch, und unter diesen Umständen habe ich so ein bißchen das Gefühl, daß ich mir diese Ehrung hier »ersessen« habe (Hei terer Widerspuch), in ähnlicher Weise, wie ich mir diesen »Stamm tisch» hier auch »ersessen« habe. (Heiterkeit.) Aber nichtsdesto weniger freue ich mich dieser Ehrung doch sehr, und wenn der gütige Gott es mir gestattet, so hoffe ich meinen »Stammsitz» hier noch manchmal einnehmen und mich weiter dem Börsenver ein zur Verfügung stellen zu können, wenn er meiner einmal bedarf- Ich danke Ihnen sehr. (Lange anhaltendes stürmisches Bravo und Händeklatschen.) Vorsitzender, Erster Vorsteher des Börsenvereins vr. Friedrich Oldenbourg (München): Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir kommen zu Punkt 2 der Tagesordnung: Antrag des Gesamtvorstandes auf Satzungs änderung: Die außerordentliche Hauptversammlung wolle beschließen, die Satzung des Börsenvereins unter nachstehenden Gesichts punkten zu ändern und zur Prüfung dieses Antrags aus Satzungsänderung einen aus den Mitgliedern des Gesamt- vorstandes sowie zehn weiteren Mitgliedern des Börsenver eins bestehenden außerordentlichen Ausschuß einzufetzen: 1. Die Kantate 1933 außer Kraft tretenden Bestimmungen der Satzung K 6 Satz 2 und 3, Z 14 b Satz 2 und Z 28 a letzter Satzteil (»sowie die Wahrung des in tz 6 Satz 2 der Satzung ausgestellten Grundsatzes«) bleiben in Kraft, jedoch ist zu erwägen, Z 6 Satz 3 außer Kraft treten zu lassen. 2. H 9 Ziffer 3 Halbsatz 2 (»sofern rechtskräftige Verurteilung vorliegt«) ist zu streichen. 3. Die Vorschriften des Z 10 (Ahndung der Verletzung von Mitgliedspflichten) sind zu vereinfachen. 4. Bestimmungen sind auszunehmen, a) wonach das Mitglied die in seiner Firma ausgebildeten Lehrlinge im Lehrvertrag daraus zu verpflichten hat, sich zu der vom Börsenverein eingerichteten Gehilfen prüfung zu stellen; b) über die Zusammensetzung mrd den Aufgabenkreis des Prüfungsamtes. 5. Z 13 Absatz a ist dahin zu ergänzen, daß, falls sich für die Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung am Sonntag Kantate erhebliche Schwierigkeiten ergeben, der Gesamtvorstand berechtigt ist, den Termin der ordentlichen Hauptversammlung zu verlegen und die in der Satzung im Zusammenhang mit Sonntag Kantate angegebenen Fristen entsprechend abzuändern. Ehe ich Herrn Generaldirektor vr. Heß zur Begründung die ser Satzungsänderungen das Wort gebe, halte ich mich verpflich tet, bezüglich des Punktes 4 einige Ausführungen zu machen, und zwar an Stelle des — wie ich ja vorhin schon sagte — leider verhinderten Herrn Herbert Hoffmann. Herr Oberbürgermeister vr. Goerdeler hat bei seinen freund lichen Worten, die er vorhin an uns gerichtet hat, über diesen Vorschlag unter 4 sein Befremden ausgedrllckt. Ich möchte zu nächst einmal folgendes feststellen: Es handelt sich bei diesen Fragen für uns nicht so sehr um ein sogenanntes Bcrcchtigungswescn oder um eine Übertreibung des »Bildungsfimmels«, wie er sich ja sonst allenthalben breit macht. Ich glaube aber, daß der Buchhandel gerade in Zeiten, wo die geistigen Güter nicht immer so im Vordergründe stehen, wie das sein müßte, verpflichtet ist, nach zwei Richtungen hin dafür Vorsorge zu treffen, daß wir nicht etwa einen qualitativ minderen Berufsstand bekommen. Ich sage: nach zwei Richtun gen; denn Sie wissen alle: ich bin sozusagen Ehrenmitglied des Vereins für deutliche Aussprache (Heiterkeit), und so sage ich es auch hier ganz offen: Diese Maßnahmen, die wir hier treffen, sollen dazu führen, daß eben auch tatsächlich nur solche Leute Lehrlinge erziehen können, die den Beweis geliefert haben, daß sie es wirklich können- Daß das nicht immer der Fall ist, dafür liegen Beweise vor, und daß auch selbst das Schulwesen hinsicht lich der Allgemeinbildung manchmal versagen kann und daß bei solchen Versagern der Lehrling gerade in den Buchhandel gegeben wird, das haben die Gehilfenprüfungen, die in diesem Jahre in Hannover stattfanden, deutlich bewiesen. Es haben sich dort u. a. Leute der Prüfung unterworfen, die z. B. von Lessing, Schiller und Goethe auch nicht ein einziges Stück — nicht einmal dem Namen nach — kannten, geschweige denn, daß sie eines gelesen hätten. Das ist ein Zeichen, daß da doch vorgebaut werden muß, und zwar, wie ich schon sagte, nicht nur nach der Seite des Lehr lings hin, sondern auch nach der Seite des Prinzipals. Denn wenn derartige Dinge Vorkommen, dann, muß ich ehrlich gestehen, halte ich es für geradezu unverantwortlich, daß der Lehrchef, von dem dieser Lehrling in die Gehilfenprüfung geschickt wurde, sich überhaupt erkühnt hat, einen Lehrling einzustcllen. (Sehr richtig!) Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist nicht an dem — das wissen Sie ja —, daß wir etwa mit der Annahme des Antrags nun schon endgültig darüber beschlossen hätten, was in die Satzungen kommt, was nicht in die Satzungen kommt, und wie die Dinge werden sollen, sondern diese Dinge müssen ja erst noch durch den Satzungsänderungsausschuß gehen, und während dieser Zeit können alle diese Fragen noch ganz besonders geklärt werden. Ich weiß, daß Widersprüche vorhanden sind, und diese Widersprüche sollen auch entsprechend zur Geltung kommen. Ich möchte nur der Einfachheit halber Vorschlägen: Nehmen Sie auch diese Ziffer 4 zunächst ruhig an; denn der endgültige Beschluß kann ja sowieso erst im nächsten Jahre gefaßt werden! Und nun darf ich Herrn vr. Heß bitten, zu den übrigen Punkten der Satzungsänderungsanträge Ausführungen zu machen. Generaldirektor vr. Heß (Leipzig): Meine Damen und Herren! Die fünf Punkte, die unter dem Antrag 2 stehen, um fassen lediglich das, was augenblicklich für eine Satzungsänderung 483
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder