Umschlag zu 263. Donnerstag, den II. November 1915. Das bereits in dritter, stark vermehrter und verbesserler Auflage erschienene Werk von A l>. Ernst Röthlisberger a. o. Professor der Rechte an der Universitär Bern Der interne und der internationale SchutzdesUrheberrechts in den Ländern des Erdballs hat allseitig beifällige Aufnahme gefunden, da es in knapper und übersinnlicher Form alles Wissenswerte auf dem Gebiete des Urheberrechts enthält. Von den außerordentlich günstigen Besprechungen, die das Werk des geschätzten Autors erfahren hat, seien nachstehend einige angeführt. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel: Dem deutschen Buchhändler, insbesondere dem Verleger wird das nützliche Buch bald ein unentbehr licher Ratgeber sein; gern auch dürften Rechtsanwälte, Rechtsgelehrte und Richter sich seiner bedienen, um das schwierige, vielen noch fernliegende Rcchtsgebiet zu beherrschen, nicht weniger auch manche Auroren jeglicher Richtung. Auf diesem Umwege wird auch das Sortiment es schätzen lernen und gern zu dem vollen Erfolge beitragen, der seinem großen Nutzungswerte entspricht und ihm aus innigster Überzeugung gewünscht sein soll. Geistiges Eigentum, Zeitschrift für Literatur- und Pressewesen: In Heft 1l habe ich, gelegentlich der Besprechung eines anderen Werkes von Professor Dr. Ernst Röthlis- bergcr, auf dessen große Verdienste auf dem Gebiete der Kommentierung des internationalen Urheberrechts hingcwiesen Auch das vorliegende Werk hat bereits viel zur Klärung der schwierigen und verwickelten Materie beigetragen; es ist ein Hilfsmittel zur raschen Orientierung auf dem Gebiete des Urheberschutzes in der ganzen Welt und gibt auf die in der Praxis stets wiederkehrenden Fragen nach der Dauer, nach der Erlangung und nach der Erteilung des Schutzes knappe und doch genaue Auskunft. Das Buch umfaßt m seiner neuen Form lS5 Seiten; es wird denjenigen Auroren und Verlegern, die sich für die Wahrung ihrer Rechte im internationalen Verkehr interessieren, wie den Rechtsanwälten und Richtern ein zuverlässiger Wegweiser sein, wer die Gesetze und Verträge der verschiedenen Kulturländer in urheberrechtlicher Hinsicht verstehen will, bedarf eines derartigen Beraters unbedingt. Abgesehen von lieber- sichrstabcllen über die Gesetze und Verträge der verschiedenen Länder, enthält das Buch Auszüge aus den in den Rulrurftaaten geltenden Urheberrechtsgesetzen, wobei ein Hauptaugenmerk auf die Schutzfristen, die Be> dingungen und Förmlichkeiten gerichtet ist. In erster Linie sind die als schutzfähig erklärten Werke behandelt, es ist der sachliche Geltungsbereich der Gesetze abgegrenzr, alsdann sind die Rechtsmittel und Rechtsfolgen zusammengeftellt, sodaß man beim Aufschlagen des betreffenden Landes sofort erkennen kann, ob sich die Betretung des Rechtsweges überhaupt lohnt, ob Verjährung eingetreren ist, usw. Das Buch reiht sich würdig den . von mir bereit» oesprochenen Werken RSrhlisberger« an, die man gar nicht genug wegen ihrer Gründlichkeit und Klarheit rühmen kann. Geheftet M.5 .— ord., M. S.SO netto, M. S.30 bat In Ganzleinen gebunden M. b.— ord., M. 4-^ bar wir büren das vereheliche Sorlimcnl, sich für das Werk lebhaft zu verwenden und es allen Interessenten vorzulegen. Als solche kommen ln 8rage: Schriftsteller, Komponisten, bildende Künstler und sonstige Autoren, Bibliotheken, Handelskammern, Konsulate, Gerichte, Professoren, Richter. Rechtsanwälte »sw. Hierbei machen wir noch besonders darauf aufmerksam, daß wir das Werk, vielfachen wünschen entsprechend, auch gebunden abgeben; bedingt können wir jedoch nur geheftet und nur in beschränkter Anzahl liefern. Roter Bestellzettel anbei! Verlag -cs Börsenvereinö -er Deutschen Buchhändler zu Leipzig. W