2037 77 2038 eine der zur Aufnahme erforderlichen Eigenschaften (§- 3) verloren haben. In außerordentlichen Versammlungen können nur Ge genstände, welche als Zweck der Einberufung genannt wor den sind, vorgebracht werden. ß- 21. Nur der wirkliche Ehcf oder der Prokuraführer einer Handlung, und bei Gesellschaftshandlungen nur Ein Associe, hat Stimmrecht in der Versammlung. Wittwen kön nen ihr Stimmrecht nur durch einen Prokuraführer ausüben. ß. 22. Zur Gültigkeit eines Beschlusses der Versamm lung ist die Anwesenheit von wenigstens der Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder nothwendig. Die Beschlüsse werden durch einfache Simmenmehrheit gefaßt. Eine Abänderung oder Ergänzung der Statuten erfordert die Mehrheit von wenigstens zwei Dritthcilen der anwesenden Mitglieder. Uebertragung der Stimme findet nicht statt. Dem Vorstand kommt nur bei Stimmengleichheit eine Stimme zu. Die Abstimmungen finden in der Regel mündlich und öffentlich statt. Nur bei der Wahl des Ausschusses, oder bei Aufnahmen, oder wenn drei Mitglieder darauf antragen, wird schriftlich und geheim abgestimmt. §. 23. Ueber Anträge auf Abänderung oder Ergänzung der Statuten können in den ordentlichen Versammlungen nur dann, wenn sie acht Tage vorher dem Ausschüsse schrift lich angezeigt worden sind, Beschlüsse gefaßt werden. Der Ausschuß hat solche Anträge sammtlichen Mitglie dern des Vereins, vier Tage vor der ordentlichen Versamm lung, schriftlich mitzutheilen. §. 24. Ueber die Verhandlungen der Versammlung wird durch den Sekretär ein Protokoll geführt, das vor dem Schlüsse der Versammlung zu verlesen und von dem Vor stand und Sekretär zu beglaubigen ist. tz. 25. Zur Erleichterung der Abrechnungen setzt sich der Verein vor, ein Lokal zu bestimmen, in welchem die Vereinsmitglicder unter sich und mit auswärtigen Buchhand lungen, die dazu Bevollmächtigte aufstellen, ihre Rechnun gen ordnen können. Es ist zu diesem Behufs durch den Aus schuß ein Regulativ zu entwerfen, und der Versammlung zur Beschlußnahme vorzulegcn. Notiz. Der Besitzer der Aschendorff'schen Buchhandlung und Buchdruckerei in Münster, Herr Johann Herm. Hüffer, ist zum Oberbürgermeister der Stadt Münster gewählt worden. Mittelst Cabinetsordre vom 14. Juli d.J. haben Se. Mas. der König von Preußen diese Wahl bestätigt. Börse in Leipzig Kurze Dicht. 2 Monat. » Monat. am 15. August 1842. Im Vierzebnlhaler-Fuß. Ang. Gesucht. Ang. Gesucht. Ang. Gesucht. Amsterdam . Augsburg . Berlin . . Bremen . . Breslau , , Frankfurt a. M Hamburg . London , Paris . . . Wien . . , roui«d'°r Ss, Holl.Due.b^Kais.Duc.bK, VreSl.Duc. 5z. Pass.-Duc.5z, Conv.-SpecieS u.-Gulden 4z. Sonv.-Zehn- u. -Zwanzig-Kr. 4j. Verantwortlicher Redacteur: I. de Marie. Ez — 99z - — iw 99z - 102z - i5v; — 104 — i5oz — — ?sz 6.24s — - 7Ss s4545.s 8auber gebunden mit ullä r',r L 2Vs -7?- e k a 11 n t m a ch u n g e n. Dächer, Musikalien u. s. w. unter der Presse. L»r 1843 Nit S Stalrlstieliei» mit Leiträgsu Günther, FUüller. Der Zanren I^olge 25. ^ndr§3n§. Verlag voll Ft', Lb« IN LersrAz orsckeint sur b,eipriger iVIiekaelis-Nesse unä Avirä vvr ßseblllläen uu8A6Aekeu. Ikrer tkätigen Verwendung mick oft erfreuend, verseile ick mied erneut des testen Vertrauens, auck eilen derselben auf dieses llnternekwen, unter dankbarer Anerkennung, versickert sein ru dürfen. Kegen daare raklnnx erkalten 8iv äas laLvkenbvvk mit erküktem Rabatt. I. e > p - ig, August 1842. L. Lev. 147*