Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.09.1842
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- 1842-09-23
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- 23.09.1842
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2259 84 2260 gevehclichen Leufften und Zeitten zwiespältig und irre ge macht, auch zu allerlei Unruhe und Unrichtigkeit bewogen werden möchte; damit nun solches", so viess möglich Vor kommen und verhüttet, auch etlicher hitzigen unruigen Köpse unzeitige Gedanken gebrochen und verhindert, und darinnen fortan mit guter Bescheidenheit und Fürsichlig- kcit verfahren werde; als bevelen Wir euch demnach — — — kein Buch, welches der göttlichen, heiligen pro phetischen und apostolischen Schrift, Augsburgischen Con- fession und allgemeiner christlichen Lahr, so in unserer Lande Kirchen (Gottlob!) wohl angericht, ungemäß, wi derwertig und cntkegcn, in diese unsere Lande, Chur- und Fürstenthumbe oder in unserer Erb- Schutz- Vorwanten, Bischoven, Prclaten und Stedt, Lande, Gcbicth und Orth gefürt, gebracht, undecschleiffet, ausgctheilet, ausgebreitet, feil gehabt oder verkauft werde; desgleichen das hinfüro auch niemandes, wer der sey, einig Buch oder sonstwas, sonderlich in Religions-Sachen in Truck verfertige oder ausgehen lasse, es sey dann dasselbige zuvorn beiden un fern Universitäten zu Wittenberg und Leipzig undergebcn, durch sie mit allem Vleiß ersehen, erwogen, judicirct, vor Christlich und tüchtig erkandt und approbirct worden" rc- ic. Am Schluß des Mandates wird auch noch hinzugefügt, welche Strafe den treffen solle, der dem Gebote zuwider- handcln werde. Es heißt hier: „sondern auch die Thcter zu gcfenglicher Verwarnung und ernster Strafe nehmen und anhaltcn, Uns auch, wo einer oder mehr vermerkt würde, der solche Unsere Geboth oder Vcrboth verechtlichen hielt, und dawider vorsetzlich thete, und wie bcrürt durch euch zu Gefengniß eingczogen würde, solchs jederzeit unseumlichcn zu erkennen geben, dann wollen Wir uns gegen denStrafwirdigen also zu erzeigen wissen," rc.ic. rc. Hier ist also zum ersten Male von einer Censur die Rede, freilich ohne daß dabei genau bestimmt wäre, von wem und wie dieselbe geübt werden soll. Es heißt nur, den beiden Universitäten seien alle dem Druck zu übergeben den Schriften zur Begutachtung vorzulegcn, welche Glie der der Universität das Geschäft der Censur übernehmen sollen ist ebenso wenig angegeben, als auf welche Weise und mit welcher Strenge oder Milde dabei verfahren werden soll. So viel geht indeß aus dem Mandat her vor, daß hauptsächlich in Sachen der Religion die größte Aufmerksamkeit angewendet werden soll, und erinnern wir uns an die Zeiten, in welchen das beregte Mandat ge geben ward, so finden wir auch, daß dieselben zu einer derartigen Verordnung selbst mehr als hinreichende Ver anlassung gaben. Es waren dies die gesegneten Zeiten des Bruders Moritz's, August, und dessen hoher Ge mahlin Anna. Wie große Einsichten August in der in ner» Regierung des Landes zeigte, und welchen gediege nen Wohlstand ihm der Staat verdankte, ist bekannt, und sein Censurmandat ist dabei ein deutlicher Beweis, daß seine aufmerksame Fürsorge nicht blos nach einer Seite hin ein wachsames Auge hatte. Ein Anderes aber ist's, wenn nach der Ursache gefragt wird, warum August, im Uebrigen ein so überaus milder und freundlicher Charakter, gerade hierbei mit so ungewöhnlicher Strenge verfuhr, daß »ineStheils jede zu druckende Schrift, ohne Ausnahme, einer Universität zur Begutachtung vorgclegt, anderntheils eine Uebertretung deS Befehles mit Gefängnißstrafe ge ahndet werden sollte. Die Antwort darauf zu finden, möchte nicht schwer sein, ja theilweise auch in dem Man dat selbst, und zwar abermals in den Worten „sonderlich in Religions-Sachen" enthalten sein, sofern man sich nur an die Streitigkeiten erinnert, in welche sich August nur zu tief verwickelte, und welche freilich auf seine sonst glanzvolle Regierung einen ziemlich bedeutenden Schand flecken werfen. Es waren dies die sogenannten kryptocal- vinistischen Streitigkeiten und wir brauchen nur an diesen Namen zu erinnern, um unfern Lesern alle die trüben Erscheinungen in das Gedächtniß zurückzurufen, welche diese Streitigkeiten unter der Regierung August's zur Folge hatten. Es ist bekannt, daß August, um die unverän derte Augsburgische Confcssion zu erhalten — ein Punkt, der auch im Censur - Mandat genannt ist — hundertfache Berathungen halten und endlich, als auch durch das Er- gebniß dieser Beralhungen die gewünschte Einigkeit nicht erreicht werden konnte, zu Kloster Bergen 1577 das Con- cocdienbuch absassen ließ, Dinge, worauf der Kurfürst mehr als eine Tonne G o ldes verwendete; als ein leitende Maßregel, seinen Willen in dieser Sache durch zusetzen , ist auch der Erlaß des angeführten Mandates zu betrachten. Ja es ist vielleicht das Mandat einzig und allein nur von diesem Gesichtspunkte aus zu beurtheilen, da von einer gewissen Milde und Toleranz in dem gan zen Mandat nicht im entferntesten, wohl aber von einer durchaus gehässigen Gesinnung mehr als zu deutliche Spu ren zu finden sind. Denn welches andere Urtheil kann wohl abgegeben werden, wenn in einem fürstlichen Man date mit unvcrhaltenem Aerger sich darüber geäußert wird, daß des Bücher-Schreibcns gar kein Ende sei? Und ganz dieselben Worte enthält das Mandat wirklich, denn es heißt u. a.: „wie gleichwohl etzliche unruhige, zenk- hafflige Leute nicht fevern, und sonderlichen sich jetzo, vor nehmlich in Religions-Sachen, fast ein jeder unterstehen will, seines eigenen Kopfs und Gutdünkens nach, Bücher zu schreiben und in Truck ausgehen zu lassen, ihme da durch einen Namen zu machen, derhalben auch desBücher- ^ Schreibens kein Ende sein" ec. rc. rc. Schon aus diesem Ton also, in welchem das Mandat abgefaßt ist, geht ebenso wie aus dem Umstand, daß das Mandat immer und immer wieder auf die Religions-Sachen zurückkommt, unleugbar hervor, daß August dabei zuvörderst nur seine Religionsstrcitigkciten im Sinne hatte. Einen neuen und noch deutlicheren Beweis hierfür liefert aber auch ein zwei tes Mandat, welches August den 26. Mai 1571 erließ und welches die in dem ersten Mandat gegebenen Gesetze nicht nur von neuem einschärft, sondern auch noch neue und zwar noch härtere Bestimmungen hinzufügt. Hier heißt es nämlich: „Dieweil dann solche vermessene unge- scheuchte Frechheit des lästerlichen Drückens, Mahlens und Schmähens umb so viel mehr zu coercireii, und allent halben abzustellen; so setzen, ordnen und wollen Wir, daß hinfort in Unfern Chur-Fürstenthumen, Landen auch der zugehörigen Stifften und Schutzverwandten Gebieten, an keinem andern Orte, dann zu Wittenberg,
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