für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Herausgegeben von den Deputaten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. 86. Freitags, den 30. September 1842. Buchhändler - Etablissements ist ein Aufsatz in Nro. 81 dieses Blattes überschnellen, der von Hrn. Ritter in Arnsberg verfaßt ist, und worin derselbe zu zeigen sucht: „daß eine Eingabe an das Preuß. Mi nisterium Seitens der Buchhändler, um Schutz gegen eine übermäßige Eoncurrcnz zu erlangen, zwecklos sein würde, indem sich Alles schon von selbst finden werde." Mag Hr. R. seine eigene Meinung haben und behalten; ich für mein Theil glaube, und gewiß der größte Theil der Herren Eolle- gen mit mir, daß wir offen und treu der hohen Staatsre- giecung unsere Lage und Schutzlosigkeit auseinander setzen müssen, wornach jetzt cS beinahe Jedermann, der lesen und schreiben kann, möglich ist, ja sogar sehr leicht ist, die Eoncession zum Buchhandel zu erlangen; und daß da durch eine Uebcrfüllung im Buchhandel entsteht, die bereits schon sehr schädlich geworden ist, und in Zukunft alle Soli dität untergraben müßte, wenn die Eoncurrcnz im seitheri gen Maaße in unserm Staate fortbestände! Diese unsere Lage müssen wir um so mehr der hohen Behörde auscinan- dersetzen, weil (wir Buchhändler — also auch Hr. Ritter in A. — kennen zwar alle die Mängel, deren Abhülfe uns noththut) bekanntlich noch sehr viel irrige Meinungen über unfern Stand herrschen, und doch auch die hohen Be hörden nicht die innere Sachlage unseres Geschäfts, wie man solche nur aus seinen Handlungsbüchcrn kennen lernen kann, so genau kennen können als wir selbst. — Will uns daher unsere hohe Staatsregierung helfen, woran ich nicht zweifle, so wird ihr auch eine Eingabe von achtbaren Männern unseres Standes in der Art wie ich sie in meinem ersten Aufsatz in Nro. 60 des Börsenblattes pro- ponirte, gewiß nicht mißfällig, vielmehr angenehm sein. — Wir haben doch dann auch das Unsrige gethan, müßten uns aber, wenn wir unthatig geblieben, sehr starke Vorwürfe machen, wenn bei der jetzt vorbereiteten neuen Gesetzgebung 9r Jahrgang. unser Geschäft nicht den Schutz erhielte, dessen es so sehr nöthig bedarf. Daß übrigens Hr. Ritter in A. beim Lesen meines „Auf rufs w." in Nr. 60 dieses Blattes sich anfänglich etwas ganz Anderes gedacht hat, als was wirklich gefolgt ist, thuk mir sehr leid; indeß, glaube ich, kann doch eigentlich Nie mand an eine Vereinigung der Buchhändler unter sich in Bezug auf das Creditgeben denken, wenn von einem „Verein um Schutz gegen übermäßige Lon- currenz zu erlangen" die Rede ist. — Der Vers, des „Aufrufs w." in N. 60 d. B -Bl. B cmcrkung. Von dem Rath der Stadt Leipzig ist in Folge einer auf Antrag des Buchhändlers Georg Freiherrn von Eotta er gangenen Verordnung der König!. Kreisdircclion das bei Hotop in Easscl erschienene 2te Heft des Mcsistofeles re. provisorisch mit Bescklag belegt worden, und zwar, wie eS in dem betreffenden Erlasse heißt, „wegen dessen nach den „Grundsätzen der hierländischen Eensur für anstößig und „unzulässig zu achtenden Inhalts und namentlich in Be. „kracht daß die S. 111 gegen den verstorbenen Vater Eot- „ta's enthaltenen Acußerungen unzweifelhaft als persönliche „Beleidigungen sich darstellcn, deren Untersuchung und Be- „strafung nach Art. 203 des Eriminalgesetzbuches auch von „dem Sohn beantragt werden kann." Wer wird nicht die Pietät des Sohnes, der das Anden ken des Vaters nicht verunglimpft sehen will, anerkennen? Aber der selige alte Herr selber, ein großartiger und kluger Mann, würde schwerlich eine solche Maßregel provocirt ha ben. Er hätte ohne Zweifel solchen Angriffen das Still schweigen der Verachtung entgegengesetzt und den Vorwurf nicht auf sich laden wollen, daß der Verleger der Allgemei nen Zeitung das freie Wort nicht auch seinen Feinden und Hassern gönnen möge. 165