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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.10.1842
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1842-10-04
- Erscheinungsdatum
- 04.10.1842
- Sprache
- Deutsch
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2355 87 235<1 Auktionen erstehen oder durch solche Leute erlangen, die neue Bücher in der Buchhandlung, wo sie Credit haben, holen und sie gleich darauf zum Antiquar tragen, um sich baares Geld zu verschaffen, würden die Antiquare keine bedeutende Geschäfte machen können. Ist cs auf der an dern Seite aber den Verlegern, die ihre Bücher nicht dru cken, um sie in die Niederlagen zu legen, zu verdenken, wenn sie 100 bis 200 Exemplare von einem Wecke auf einmal — auch zu einem sehr ermäßigten Preise — ab- sctzen können? Gewiß nicht! Sic sind sogar darauf hin gewiesen sich andere Absatzwege als die durch den Sorti mentsbuchhandel zu verschaffen, weil fast keine Sorti- mentshandluug heut zu Tage risquirt, ein Buch auf feste Rechnung zu nehmen, sondern Alles ü concl. verlangt und dann ein oderauch mehrere Jahre disponirt. Daß solche Ge schäfte den Verlegern aber nicht convcniren können, ist wol einleuchtend- Warum aber überlasten die Sortimentshänd ler dies Geschäft der Parthienankäufe den Antiquaren? Den Verlegern, die ihre Bücher gern los sein wollen, kann es zwar einerlei sein, wer sie Ihnen abnimmt, doch werden sic dies Geschäft lieber mit den Sorlimentshändlcrn machen als mir den ihnen viel ferner stehenden Antiquaren. Fchlts nun etwa dem Sortimentshandel an Geld? dies glaube ich nicht. Aber — Einigkeit um vereint etwas zu unternehmen, damit das Risico für den Einzelnen nicht zu groß ist, ist es, die ihm fehlt und diese hcrzustellcn, ist daher die Aufgabe, an der aber leider bisher noch alle Vereine und Uebcreinkommcn einzclnecStädtc undGegendcn gescheitert sind. — Durch den Börsenvcrein wäre es viel leicht am ersten möglich Hülfe zu schaffen! B. F. Erwiderung eines Sortiments - Händlers an den Herrn Verleger in Nr. 82 des Börsenblattes. Wenn der Schreiber dieser Zeilen dem Verfasser jenes Aufsatzes in einigen Punkten auch Recht geben muß, so können solche doch auch mit demselben Rechte den Verlegern wieder zurückgcschoben werden; denn 1) wie viele von ihnen könnten das Geschäft mit mehr Energie, Pünktlichkeit und Umsicht betreiben, damit dem genug geplagten Sorti- mentshändlcr nicht noch häufig Vorwürfe von den Kunden wegen zu langsamer Beschaffung der Bücherbestellungen ge macht würden und das Publikum weniger mit faden oft ganz nutzlosen Büchern überschüttet werde; weshalb auch das unbe dingte Kaufen ohne langes vorheriges Prüfen immer seltener wird. 2) Die Herren Verleger können viel leichter bei den Sortimentshändlern wieder zu ihrem Gelde kommen, als Letztere bei den Kunden; denn Erstere dürfen nur die Fort setzungen vorenthalten und Nichts mehr ausliefern lassen, so muß der Letztere schon kommen; und cs will mir scheinen, als wenn selbst die reichsten Verleger hierin mit der größten Strenge verführen. — Aber was hat der Sortimentshändler für Mittel und Wege Zahlung zu erlangen? Nur allein die Klage! Jndeß har in Preußen der Verklagte nicht über 400 Thlr. festes Einkommen, so wird mit der Klage auch nicbts erzielt; ist aber der Sortimentshändler nicht ganz verschuldet, so gelangt der Verleger durch Klage zu seinem Gelde. 3) Wie lange creditirt denn der Verleger eigentlich dem Sortimentshändler? Streng genommen kaum ein Ha des Jahr, wenn er nicht gar die gesandten Novitäten, wie es immer häufiger vorkommt, schon nach 4 — 6 Wochen wie der zurücksordcrt. Wie lange hat dagegen der Verleger Cre dit bei den Buchdruckern und Papiecfabrikanten? Meist einen ein- bis zweijährigen, und ich fordere diese Herren hiermit aus, dieß zu bewahrheiten. 4) Daß der Verleger mit seinen Verlags-Artikeln machen kann was er will, ist richtig, und viele von ihnen verfahren auch damit nur zu willkührlich- Zu den 6 begründeten und vortrefflich erörterten Beschwerden in Nr. 79 „Eins Stimme in der Wüste" will ich nur eine noch hinzu fügen: das immer mehr Platzgreifen, an Behörden und Privatpersonen dieselben Vortheile zu gewähren, die der Sortimentshändler vom Verleger erhält. Von 100 und mehren Fällen, die ich erlebte, möge hier nur einer als Beweis stehen. Ich verlange von einer Verlagshandlung ein Kunstblatt zur Probe, und hoffe davon mehrere Exem plare abzusctzen, zeige es also Kennern vor, und alle be- wundern die Aehnlichkeit, aber keiner kaust es, was mich befremdet! Endlich kommt einer, bittet cs sich bis Mittag zur Ansicht aus, und, werde es bis dahin nicht zucückgege- bcn, möge ich es für ihn notiren. Das geschieht, allein am andern Tage erhalte ich es dennoch zurück und muß es vom Conto wieder abschrciben. Drei Tage darauf kommt die Frau und verlangt dasselbe Kunstblatt, weil sie ihrem Manne eine Freude damit machen will, es wird also wieder u Conto getragen und nach einigen Tagen bringt der Mann es aber mals mit dem Bemerken zurück: Seine Frau habe ihm das Blatt wieder geholt, indeß nicht gewußt, daß er bereits bei seinem Vorgesetzten darauf subscribict chabe, indem dieser, wie alle ähnliche Vorgesetzte in der Provinz, Aufforderungen zur Subscciption mit dem Anerbieten vom Verleger erhalten hätte: daß, wenn er nur Bestellung auf 4 Exemplare mache, er es zum selben Preise wie die Buchhändler, näm lich für 20 NA erhalten solle. Wie gefällt Ihnen das, meine Herren?! Solche Beeinträchtigungen des Sorti mentshandels kommen auch nicht etwa in der Art vor, wie jener Herr andeutet, daß einmal von Leipzig ein Buch direct gesendet, oder von Antiquaren verschleudert werde, sondern fast täglich. Referent betreibt auch eben so wenig sein Geschäft mit Bequemlichkeit, sondern gibt sich alle mögliche Mühe dasselbe zu heben, geht durchweg reell zu Werke, gibt Rabatt vom Ordinair, drängt keinen wegen Zahlung, und hat selbst für mehrjährige Rechnungs-Rück stände noch niemals Zinsen angcrechnet, lebt höchst einfach und bleibt wissentlich keinem Verleger eine rechtliche Forde rung schuldig; dennoch kommt der Fall nur zu häufig vor, daß Kunden aus dem nicht allzuentfernten Leipzig Bücher mitbringen lassen, weil bis dahin Alles frei aufs Lager ge legt wird, mithin diese Handlungen eher einen höhern Ra batt geben können, und daß sie dies thun, darüber sind schon in mehreren Blättern Klagen genug vernommen wor den. Aber sie sollten ihre Collegen in den kleinern Städten nicht beeinträchtigen, leiden doch Letztere ohnehin genug durch die Eisenbahn-Verbindungen. Da könnte es denn wol kommen, daß die mit vollem Munde ausgesprochene Prophezeihung jenes Verlegers wahr würde, nämlich daß
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