Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.01.1915
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- 1915-01-05
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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^ 3, 5. Januar 1915. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. verschuldet habe, das; das Sortiment nur noch, »wenn mit 50°/o«> bestelle und sich für Novitäten überhaupt nicht mehr verwende. Nehmen wir Stellung zu einem Artikel, so heißt es, daß die Redaktion zu »allem« ihren »Senf« gäbe; sagen wir nichts, so möchte man wissen, wofür sie eigentlich bezahlt würde. Wird eine Notiz über den Tod eines jüdischen Gelehrten veröffentlicht, so besteht die Redaktion aus »Ju- denknechten«; wird sic nicht veröffentlicht, weil man keine Kenntnis davon hatte, so ist über die antisemitische Gesinnung der Re daktion »längst kein Zweifel mehr«. Macht ein Mitarbeiter eine launige Bemerkung, so ist die Redaktion »nicht ernst zu nehmen«; beschränkt er sich auf rein sachliche Darstellung, so braucht man sich »nicht zu wundern«, daß kein Mensch das »trockene Zeug« liest. Noch schlimmer ergeht es uns bei den An zeigen. Weigert sich die Redaktion, ein Inserat über unsitt liche Bücher aufzunehmen, das ihr bei Zubilligung mildernder Um stände ungefähr 6 Monate Gefängnis einbringen kann, so wird zurückge- sragt, wie lange wohl dieses »lichtscheue Treiben« noch dauere und wann endlich der Tag anbräche, an dem wenigstens ein Schimmer der »Freiheit in Kunst und Literatur« in die Redaktion falle. Nimmt sie ein harmloses Inserat über ein Witzblatt auf, so fehlt ihr »jeder sittliche Ernst«, während es »nicht für möglich« gehalten wird, daß die »Memoiren einer Sängerin« oder die »Münchener Messa- linen« von der Aufnahme in die Rubrik »Gesuchte Bücher« ausge schlossen sind. Ebenso lieblos ist das Urteil derer, die nur »rechte« Seiten, »nur rechts obere Hälfte« oder an sonst einer bestimmten Stelle, die längst besetzt ist, placiert werden wollen. Können hier andere Gründe als »Ungefälligkeit«, »Bevorzugung« oder »rück sichtsloses Verfahren« vorliegen, da sich doch »mit einigem guten Willen« vieles machen läßt? Wie es die Redaktion allerdings machen soll, um auf 16 vorhandenen rechten Seiten in einer Nummer 20 be stellte ganzseitige Inserate unterzubringen, wird ihr nicht gesagt. Gleichwohl sind diese Vorwürfe weit weniger erheblich, als die Beschuldigung, daß die Redaktion nicht, wie es ihre Aufgabe sei, den Fortschritt im Berufe fördere, sondern ihn durch ihr Verhalten hemme. Wird diese Beschuldigung noch dazu öffentlich und in Verbindung mit einer Angelegenheit erhoben, die weitere Kreise beschäftigt, so ist es ihre Pflicht, dagegen Stellung zu nehmen. Und zwar gerade des wegen, weil ihr nach den »Bestimmungen« ein verhältnißmäßig großes Maß von Freiheit zusteht und die Öffentlichkeit, einmal von beteiligter Seite angerufcn, auch ein Recht hat, zu wissen, welcher Gebrauch davon in dem ihr unterbreiteten Falle gemacht worden ist. Wir wollen daher kurz über den Tatbestand, der den Anlaß zu diesen Ausführungen gegeben hat, berichten. II. Mit Schreiben vom 12. Dezember 1914 übermittelte uns Herr J.F.Lehman n in M ü n ch e n einen Artikel mit dem etwas anspruchs vollen, aber zeitgemäßen Titel »Der Wille zum Sieg im Buchhandel«, der sich, und zwar ganz ausschließlich, mit einem von ihm veranlaßen Plakat beschäftigt, das Stimmung im Publikum für die Versendung von Büchern ins Feld zu machen sucht. Diese Idee ist gewiß sehr löblich, wenn sie auch durchaus nicht neu ist, denn es wird nicht unbekannt sein, daß ihm darin sowohl die Firma F. Volckmar mit ihrem außerordentlich wirkungsvollen Weise-Plakat, als auch in be scheidenerer Weise K. F. Koehler (»Legt Euern Liebesgaben Bücher bei«) vorausgegangcn sind. Von dieser im Buchhandel wohl ziem lich allgemein bekannten Tatsache ist mit keinem Worte in dem Ar tikel des Herrn Lehmann die Rede. Ja im Gegenteil, er macht den Eindruck, als handle es sich um eine durchaus neue, von ihm zuerst angeregte Idee. Infolgedessen schrieben wir Herrn I. F. Leh mann am 15. Dezember, unter gleichzeitiger Rückgabe seines Artikels, daß wir bedauerten, seine Ausführungen nicht zum Abdruck bringen zu können, da sie auf eine ausschließliche Em pfehlung seines Plakats hinsleuerten. Einer solchen könnten wir im redaktionellen Teil des Börsenblatts nicht Raum geben, da im Fall der Veröffentlichung des Artikels m i t d e m g l e i ch c n N e ch t e und denselben Anforderungen alle anderen Verleger, B a r s o r t i m e n t e r usw., die sich um die Anerken nung der Blich er als G e s ch e n k a r t i k e l in der Öf fentlichkeit mühen, an uns herantreten würden. Wörtlich fügten wir dann noch hinzu: »Wir haben jedoch geglaubt, Ihnen und den Interessen des Buchhandels dadurch nützen zu können, daß wir in dem in Nr. 291 des Börsenblattes erscheinenden Artikel .Weihnachts-Reklame 1914° auf Ihr Unternehmen hingewicsen haben.« Bemerken möchten wir zu dem letzteren Passus noch, daß das Plakat des Herrn L. der Redaktion damals überhaupt noch nicht vorlag, sondern seine Erwähnung in dem Artikel lediglich auf Grund des von ihm cingesandten Aufsatzes erfolgte. Damit noch nicht genug, luden wir am 17. Dezember, also zwei Tage nach Abgang unseres Briefes, Herrn Lehmann ein, sich über die Aufgaben des Buchhandels während des Krieges zu äußern, wobei wir gleichzeitig darauf hinwieseu, daß sich hierbei auch Gelegenheit bieten würde, auf die Reklame im all gemeinen, also ohne Bezugnahme auf ein bestimmtes Unternehmen, ein zugehen. Wer nur einigermaßen mit den Verhältnissen einer Redaktion vertraut ist, wird es verständlich finden, daß wir den Artikel des Herrn Lehmann in der eingesandten Form schon deswegen nicht anf- nehmen tonnten, weil darin eine Bevorzugung gegenüber den glei chen Zwecken dienenden Plakaten der Barsortimenter gelegen hätte. So und nicht anders ist die oben mitgeteilte Begründung der Ab lehnung zu verstehen. Anscheinend hat Herr Lehmann sich nicht einmal die Mühe genommen, unseren Brief aufmerksam zu lesen, da sonst seine Behauptung, daß der Artikel von der Schriftleitung des Börsenblattes als nicht geeignet zurückgewiesen worden sei, »weil auch Barsortimenter oder andere Verleger solche Vor schläge (!) machen könnten«, direkt unverständlich wäre.*) Mit dem selben Rechte, mit dem Herr Lehmann die Spalten des Börsenblattes für sich in Anspruch nehmen will, hätten auch die erwähnten Firmen, zu denen heute oder morgen andere hinzutretcn können, das Recht auf eine ausschließliche Behandlung ihrer Plakate in einem Sonder artikel gehabt. Wenn Herr Lehmann die »Gemeinnützigkeit« seines Un ternehmens hervorhebt, so ist nicht einzusehen, warum der gleiche Grund nicht auch von den Barsortimentern geltend gemacht werden könnte, die zudem noch viel eher auf dem Platze waren als er. Sollte er aber den Schwerpunkt darauf legen, daß er sein Plakat »verschenke«, so möchten wir, ohne in eine materielle Prüfung dieses Ausdrucks einzutreten, darauf Hinweisen, daß auch die anderen Fir men nicht daran denken, damit in anderer Weise als indirekt ein Geschäft zu machen, ein Geschäft nämlich insofern, als Büchern, was ja auch Herr Lehmann will, vom Publikum größere Beachtung bei Sendungen ins Feld geschenkt werden soll. Die Bestrebungen laufen also durchaus parallel und unterscheiden sich in nichts von denen des Herrn Lehmann, besonders wenn man berücksichtigt, daß die besten Geschäfte oft diejenigen sind, denen man den geschäftlichen Cha rakter auf den ersten Blick nicht ansieht. Damit soll der gute Wille des Herrn Lehmann nicht angezweifelt, sondern den anderen Firmen nur gegeben werden, worauf sie in gleichem Maße Anspruch haben. Bei dieser Gelegenheit müssen wir auch des von dem Münche ner B u ch h ä n ö l e r v e r e i n herausgegebenen Plakats für Weih nachtsgeschenke Erwähnung tun. Auch wenn dieses Plakat nicht ganz den Wünschen des Herrn Lehmann entspricht — wie man in Verbin dung damit von »Nassenschande« reden kann, ist uns unverständlich —, so muß man sich doch fragen, welche Notwendigkeit zu einer so herben Kritik im Rahmen seines Aufsatzes vorlag, daß wir ihm schon aus diesem Grunde die Aufnahme hätten versagen müssen. Wir wissen nicht, uw Herr Lehmann war, als dieses Plakat im Münchener Buch händlerverein zur Erörterung stand, und ebenso wenig erinnern wir uns, je gehört zu haben, daß er den jahrelangen Bestrebungen des Mün chener Buchhändlervereines, durch Schaffung von Plakaten dem Buche eine stärkere Berücksichtigung in der Öffentlichkeit zuzuwenden, ein größeres Interesse entgegengebracht hätte. Erst jetzt, nachdem er seiner Idee »einige Nachtstunden« geschenkt hat, ist er auch in seiner Weise, kurz und keinen Widerspruch kennend, auf die Arbeit der Mün chener eingegangen. Die Klagen über das Auseinandcrstrebcn auf gleiche Ziele gerichteter Arbeiten ist ja im lieben deutschen Vaterlande nicht neu. Schon Goethe hat vor genau 100 Jahren darauf hingewicsen, daß die Deutschen nach dem ungeheuren Schritt, den sie getan haben, nun auch den zweiten tun müßten: ihre Verdienste wechselseitig an erkennen, nicht wie bisher einander ewig widerstreben, sondern endlich gemeinsam wirken. Welche Macht könnte der Buchhandel im Leben unseres Volkes werden, wenn nicht so viele in unserem Be rufe ihre eigenen Wege gingen und, statt die Arbeit anderer, den glei chen Zielen Zustrebenöer zu fordern, sie in absprcchender Weise kri tisierten! Dadurch, daß Herr Lehmann erst November oder Dezem ber 1914 an den Münchener Buchhändlerverein herangetreten ist, also zu einer Zeit, wo über die von Vereins wegen hcrausgegebenen Plakate längst entschieden war, hat er selbst dem Verein eine Mit wirkung an seiner spätgeborenen Idee unmöglich gemacht. Wir aber möchten die Leser fragen, was unserer seits mehr in dieser Sache hätte getan werden können, als getan worden i st, nachdem Herr Lehmann es abgclehnt hat, die i h in gebotene Möglichkeit einer Propaganda für das Buch im Sinne seines Artikels im Börsenblatt zu be- *) Vgl. das gleichzeitig mit dem Plakat versandte Rundschreiben des Herrn Lehmann an den Buchhandel. 13
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