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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.01.1915
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1915-01-05
- Erscheinungsdatum
- 05.01.1915
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. ^ 3, 5. Januar 1915. nutzen. Unverständlich ist es uns auch, wie er dazu kommt, die uns »Vorgesetzte Behörde« in die Debatte cinzubeziehen, die selbst verständlich von dem ganzen Vorgang, als einer bisher rein redak tionellen Angelegenheit, keinerlei Kenntnis hat. Daß Herr Lehmann es abgelehnt hat, von unserer Einladung Gebrauch zu machen, ist sein gutes Recht. Aber er wird cs dann auch nicht hindern können, wenn dadurch der Eindruck erweckt wird, daß es ihm nicht um die Sache, sondern um seine Sache zu tun ist. Noch weniger hat er ein Recht, von einer Verständnislosigkeit der »Schriftleituug im Börsenblatt« (die Form ist anscheinend dem Aus druck »Pfahl im Fleische« nachgebildct) zu sprechen und so zu tun, als ob er die höheren Fnteressen verträte, zu deren Wahrnehmung es uns entweder an gutem Willen oder an Einsicht, wenn nicht gar an beiden fehle. Dabei übersieht er vollständig, daß eine Redaktion in erster Linie gerecht sein muß, weil die schwerste Klage, die man gegen sie erheben kann, der Vorwurf der Parteilichkeit oder Bevorzugung, das »Messen mit zweierlei Maß« ist. lind zwar gerecht sein, nicht nur um der Leser, sondern auch um ihrer selbst willen, da jede Abweichung von dieser Auffassung unberechenbare Folgen nach sich zieht. Wie aber die Redaktion in der Organisation des Vereins anfzugchen hat, so muß auch jedes Mitglied sich dem Ganzen einordncn. Es muß dem einen recht sein, was dem andern billig ist. Wer mitten im Vereinsleben steht, weiß, daß Leben und Gedeihen einer Berufsorganisation nicht so sehr von Einrichtungen und Ver ordnungen, als von einzelnen Persönlichkeiten bestimmt werden. Er wird daher den Wert einer starken Persönlichkeit mehr als andere zu schätzen wissen, da es in letzter Instanz immer weit weniger ans Meinungen und Anschauungen als auf Taten ankommt. So viel Freiheit aber hat keine Redaktion, am wenigsten die eines Vcreins- blattes, um sich über das Recht anderer hinwegsetzen zu können; in folgedessen kann sie auch keinem Einsender mehr Recht zugestehcn, als sie selbst hat. I^a eritique 08t awev, schon deswegen, weil sich unter hundert Lesern kaum einer einmal die Mühe nimmt, die Schwierig keiten der Stellung einer Redaktion kennen zu lernen, die oft ein ander widerstreitende Berufsinteressen in Einklang zu bringen und ihre Arbeit einzig und allein unter den Gesichtspunkt des Gemeinwohls zu stellen hat. Vielleicht würde mancher gerechter über die Redaktion urteilen, wenn er ihre Arbeit, Kämpfe und Enttäuschungen kennen würde. Zn bedauern braucht er sie darum noch nicht, weil so vieles ausgewogen wird durch die Freude, daß es ihr vergönnt ist, an den, Ausbau unseres Berufes mitzuarbeiten. Wer aber weiß, wie schwer cs oft ist, trotz aller Unterstützung und Förderung durch den Aus schuß und den Vorstand, die Berufsgenossen zur Mitarbeit an der Lösung von Berufsfragen zu gewinnen, weiß auch, daß die Redaktion niemanden ohne Not zurückweist, der sich an sie wendet. Sie kann daher auch verlangen, daß erst einmal ihre Gründe geprüft werden, che man ihr Verständnislosigkeit oder Mangel an gutem Willen vorwirst. Dann wiirde man auch ihre Stellung weder über- noch unterschätzen, sondern sich mit ihr zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenfindcn, in der aus Miterlebcn und Mithilfe auch mehr Freude am Berufe und eine freundlichere Einschätzung der Arbeit anderer erwachsen würden. Kleine Mitteilungen. Die Eduard von Hartmann-Preisaufgabc der Kantgcsellschaft. — Im Mai 1912 schrieb die Kantgesellschaft ihr 6. Preisausschreiben aus über das Thema: »Eduard von Hartmanns Kategorienlehre und ihre Bedeutung für die Philosophie der Gegenwart« bei einer Dotierung von 1599 für die beste und von 1999 für die zweitbeste Bear beitung. Da sich nun voraussichtlich einige Bearbeiter der Preis aufgabe im Felde befinden und somit durch unmittelbare militärische Verpflichtung überhaupt an der Bearbeitung behindert sein werden, andere aber bei den bewegten Zeitläuften die für die Bearbeitung erforderliche Ruhe und Sammlung nicht werden anfbieten können, teilt die Kantgesellschaft unter Zustimmung der Preisstifterin, Frau Alma von Hartmann, und der 3 Preisrichter, der Herren Professo ren Windelband, Bauch, Jonas Cohn, mit, daß der Termin für die Ablieferung der Arbeiten vom 22. April 1915 auf den 22. April 1916 verlegt worden ist. Sämtliche übrigen Bestimmungen des Preisaus schreibens bleiben unverändert in Kraft. Die zehn Gebote des Krieges. — In den »Münchner Neuesten Nach richten« stellt vr. Karl Wolfs folgende zehn Gebote des Krieges auf: Dies ist der Krieg, mein Volk, der dich heransgerissen hat ans Be hagen und Stille, aber auch aus Schlaffheit, Zweifelsncht und Über sättigung. Du sollst keine anderen Gedanken haben neben ihm. Denn dieses Krieges Not wird fortwirkcn bis ins dritte und vierte Geschlecht, wenn wir ermatten, aber sie kann Segen bringen bis in das zehnte Geschlecht, wenn wir obsiegen und die crnenerte Welt auf deutsches Wesen gründen. 14 Du sollst des Krieges furchtbaren Namen nicht mißbrauchen, weder durch rohen Scherz, noch durch törichten Spott, noch durch irgend etmao Unwürdiges in Bild oder Worten. Gedenke des Friedens in deiner Seele, daß diese Zuversicht dich heilige, wenn du der Gegenwart dienst und ihre grausamen Werke ver nichtest. Tenn die Zukunft sei wie ein Festtag deinem Volke, Freistatt des Fleißes und der Freude, für dich und die Deinen, für alle sich redlich Mühenden, auch für den Fremdling, der in deinen Toren wohnt. Ehre Vater und Mutter, indem dn die Heimat beschützest, in deren Erde sie ruhen. Du mußt töten — um des Lebens willen, das der Vernichtung ent steigen soll. Du sollst nichts stehlen lassen, was deinem Volke gehört. Du sollst Ehrfurcht haben vor Deutschlands Frauen: sie opfern stumm und tragen ihr Leid ohne Klage. Du sollst kein falsches Zeugnis dulden wider dein Volk. Laß dich nie mehr gelüsten nach deiner Nachbarn Sitte, Unsitte. Sprechweise und Tracht, noch nach irgend etwas, das nur für die Fremden gemacht ist. Aber laß deutschen Geist auch künftig ausfliegen über die Welt, durch Bildung mächtig, stark durch Verstehen und aller Völker Köstlichstes ciusammclnd in die Truhen der Heimat. Post. — Wertbriefe nach Elsaß-Lothringen und den sonst in der bei den Postanstalten aushängenden Bekanntmachung Nr. 1 bezeich- nctcn deutschen Grenzgebieten werden von jetzt ab b c i allen Post ämtern (nicht auch Postagcnturen) zur Postbefördcrung angenom men. Sie sind bei den Postämtern offen vorzulegen und dort nach Prüfung des Inhalts durch den Beamten in dessen Gegenwart von dem Absender zu verschließen. Das Permanente Bureau des Internationalen Verlegcrkongresses richtet an die Herren Mitglieder der Verlegervereine aller kriegfüh renden und anderen Länder das nachstehende Schreiben: Im Jahre 1912 hat der internationale Verlegerkongreß ein internationales Wert herausgegeben, das das größte Interesse beanspruchen darf, nämlich: die 1. Auflage des »Internationalen Buchhändler-Adreßbuchs«. Dieses Werk, das durch die Entwicklung der internationalen Beziehungen einem immer dringender gewordenen Bedürfnis entspricht, fand auch eine wohlverdiente gute Aufnahme. Ein Jahr später, gleichzeitig mit der in jeder Beziehung so ge lungen verlaufenen Budapester Tagung, ließ der Kongreß ein anderes Werk: »Das technische Vcrlegerwörterbuch«, in sieben Sprachen er scheinen. Letzteres ist der Mitarbeit der Vereine aller Länder zu ver danken und ist sicher berufen, nicht nur den Verlegern und Buchhänd lern, sondern jedem (gleichviel welcher Landesangchörigkeit), der sich mit den. Werden und Entstehen der Bücher befaßt, von größtem Nutzen zu sein. Im Jahre 1914 endlich fand die Einweihung der so viel versprechen den Internationalen Ausstellung für Buchgewerbe und Graphik zu Leipzig statt; aus diesem Anlaß fanden sich in dieser Hauptstadt des deutschen Buchhandels, einer liebenswürdigen Einladung ihrer deut schen Berufskollegen Folge leistend, das Exekutivkomitee und die Inter nationale Kommission sowie eine größere Anzahl von Fachkollegen zu periodischen Sitzungen zusammen. Das Exekutivkomitee und die Inter nationale Kommission beschlossen mit offizieller Einwilligung aller internationalen Vereine, die sich um das Zustandekommen nachfolgen der Bestrebungen verdient gemacht hatten, das Erscheinen des »Regle ments betreffend die internationale schiedsgerichtliche Erledigung von Anständen zwischen Verlegern verschiedener Länder«. Dieses Reglement wurde in elf Sprachen gedruckt und in allen Ländern verteilt; seine Anwendung sollte den Verlegern, die miteinan der in Konflikt geraten waren, die zahlreichen und mannigfaltigen Un annehmlichkeiten, die das gewöhnliche Gerichtsverfahren mit sich bringt, ersparen. Gemäß dieser neuen, dem Haager Schiedsgericht einigermaßen nach gebildeten Regelung, die das Resultat langer und eingehender Arbeiten ist und daher als Vorbild für andere ähnliche Industrie- und Handels zweige werden sollte, sollte jeder Streitfall dem Exekutivkomitee und dem Permanenten Bureau des Kongresses überwiesen werden. Ferner sollten alle Anfragen und Ausknnftsgcsuchc, die mit dem Verlags- und Buchhandelswesen vor irgendeinem Lande in Zusammenhang stehen, ausschließlich durch die hochgeschätzte und wohlwollende Mitarbeit der Mitglieder der Internationalen Kommission in demselben Burean zen tralisiert werden. In dem Augenblicke nun, wo diese internationale schiedsgericht liche Regelung, dieses neue Zeichen fruchtbarer Tätigkeit des Kongres ses und des aufrichtigen Einvernehmens in den gesamten Kreisen der Verleger, ins Leben trat, im Moment der Eröffnung der internatio nalen Ausstellung zu Leipzig und anderer internationalen und natio nalen Ausstellungen, wo gleichsam die Gefühle der Verbrüderung deir
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