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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.01.1915
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1915-01-05
- Erscheinungsdatum
- 05.01.1915
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Redaktioneller Teil. , V 3, 5. Januar 1915. Künstlergraphik der Gegenwart nach Ländern geordnet. Ich lasse sie beiseite; denn sie gehört zu sehr dem reinen Kunst handel an. Ebenso möchte ich die Ausstellung der »Photo graphie« übergehen und aus diesem ganzen Gebäudekomplex nur noch die Ausstellung des Vereins deutscher Buchgewerbe- künsiler erwähnen, die sich in der äußersten rechten Ecke be fand. Hier fanden die Bestrebungen, die oben in der Ab teilung »Das schöne Buch« im Umriß gezeigt wurden, eine erste und Wohl die einheitlichste Ergänzung nach allen Rich tungen. Wie die deutsche Buchkunst in der künstlerischen Ge staltung der Typen, des Satzes und Drucks, in der individuellen Illustrierung und Schmückung des Buches, in seinem äußeren Gewände sei! wenig mehr als einem Jahrzehnt Fortschritte über Fortschritte gemacht hat, das zeigte sich hier in einer Auswahl von größter Reichhaltigkeit, über kurz oder lang werden diese Erzeugnisse in den Bereich des wirklichen Anti quariats eintreten und hier ihre kritische Wertschätzung finden. Das war schon oben gesagt. (Fortsetzung folgt) Hinter den Kulissen des Börsenblattes. i Es mag vermessen erscheinen, in einer Zeit, da das gesamte deutsche Volk nm seine Existenz kämpft, von seinen eigenen kleinen Angelegenheiten zu sprechen. Wer jedoch der Meinung ist, daß eine Redaktion für sich selbst nichts, aber sehr viel für die Öffentlichkeit, auch wenn cs sich nur um die eines Berufsstandes handelt, bedeuten kann, wird uns das Recht dazu schon deswegen zugestehen, weil auch diese Auseinandersetzung dem Frieden dienen soll. Und zwar dem Frie den mit denjenigen, die, so verschieden auch ihre Anschauungen in al len berufspolitischen Fragen sein mögen, sich doch alle in dem Wunsche zusammenfinden, durch ihre Arbeit dem Gemeinwohl zu dienen. Die Aufgaben eines Fachblattes sind umso vielseitiger, je großer die Bedeutung ist, die der Arbeit des von ihm vertretenen Berufs standes in der Öffentlichkeit zukommt. Es hat Tatsachenmaterial znsammenzutragen, ans dem die Berufsgenossen Anregung für ihre Arbeit gewinnen können, Einblicke in die inneren Zusammenhänge des Berufs- und öffentlichen Lebens oder in die Bereinsarbeit zu geben, Organisationssragen zu behandeln, auf neue Arbeitsmethoden, Absatz gebiete oder Arbeitsgelegenheiten hinzuweisen, Auswüchse zu be kämpfen oder anerkennenswerte Bestrebungen zu unterstützen, sich mit der Geschichte oder dem Rechte eines Berufsstandes in seinen Be ziehungen zur Öffentlichkeit oder zu anderen Bcrufsständcn zn be fassen, Meinungsverschiedenheiten der Berufsgenossen untereinander aufzuklären, kurz alles zu tun, was der Wohlfahrt und dem An- , sehen der Angehörigen seines Faches dient. Womit sich aber auch ^ eine Fachzcitung beschäftigen mag, immer wird der Zweck aller ihrer Bemühungen und Aufwendungen darauf gerichtet sein, die Berufs genossen geschickter und tüchtiger in ihrem Berufe zu machen, und i es bedeutet eine vollkommene Verkennung ihres Wesens und ihrer! Aufgabe, wenn uns kürzlich ans unsere Bitte um Abfassung eines ' bestimmten Artikels von dem Inhaber einer angesehenen Firma ge- > schrieben wurde, daß es nicht Sache des Börsenblatts sei. anderen; mit Ideen znm Ausbau ihrer Betriebe an die Hand zu gehen. Einer derartigen Auffassung kann die Redaktion schon deswegen nicht bcitreten, weil sie ihrer Aufgabe nur durch die Mitarbeit der Bcrufsgenossen gerecht zu werden vermag. Sie wird infolgedessen auch jeden Berufsgenossen zu sich und ihrer Arbeit herüberzuziehen und den Meinungen derer, die auf Beach-: tung Anspruch erheben können, so klaren und unzweideutigen Aus- ^ druck zu geben suchen, daß der Leser sich aus dem Für und Wider ^ ein eigenes Bild der Verhältnisse machen kann. Dabei hat sie nur ^ insoweit mitzusprechen, als ihr die Aufgabe zufällt, Anregungen zn ^ geben, um diejenigen znm Sprechen zu bringen, von denen sie weiß! oder annehmen darf, daß ihre Meinung gehört zu werden verdient. Gelingt ihr das nicht oder nicht in zureichendem Maße, so wird sic, selbst eingrcifen müssen, besonders in Fällen, wo wichtige Interessen gefährdet erscheinen oder Grund zu der Annahme vorliegt, daß Licht und Schatten nicht gerecht verteilt sind und das Bild noch der Ergänzung und Nctouche bedarf. Sie wird auch weiter, wenn sie praktische Er- , folge ihrer Arbeit erstrebt, nicht darauf verzichten können, dasjenige stärker zu unterstreichen, was i h r von Nutzen für die Berufsgenossen erscheint, und sich dazu um so eher für berechtigt halten, als sie ja in den wenigsten Fällen ihre eigene Weisheit zu Markte trägt, sondern oft nur das wiedergibt, was ihr mündlich oder brieflich als Willens- meinnng der Berufsgenossen zugetragen wird. So ist auch in den Fällen, wo sie das Wort nimmt, ihre Arbeit hauptsächlich eine re- 12 daktionellc, da sie das ihr auf den oder jenen Wegen zugetragene Material sammelt, gruppiert und so zur Darstellung zu bringen sucht, daß sich der erstrebte Zweck möglichst klar und deutlich erkennen läßt. In diesem Sinne ist das redaktionelle »wir« aufzufassen und ebenso der Satz, daß die Redaktion eines Fachblattcs für sich nichts bedeute. Nicht minder richtig ist aber auch der Nachsatz, daß sie sehr viel bedeuten kann, eben weil es in vielen Fällen in ihre Hand gegeben ist, Stimmen zum Reden oder zum Schweigen zu bringen. Da nun dem so ist, so hat auch die Öffentlichkeit eines Berufs ein Interesse daran, zu wissen, welcher Denkungsart die Männer sind, denen die publizistische Vertretung ihres Berufs anvertraut ist. Nicht immer läßt sich darüber aus dem Blatte selbst ein vollkommenes Bild gewinnen, denn man sieht wohl, was, aber nicht w i e es geworden ist, und ebensowenig, was es unter anderen Voraussetzungen hätte werden können. Denn schließlich wäre cs für eine gerechte Be urteilung ebenso wichtig, die Verhältnisse zu kennen, unter denen eine Redaktion arbeitet, wie auch alles, was sie von der Aufnahme aus schließt. Ihre Arbeit wird demnach nicht nur nach dem bewertet wer den müssen, was in dem Blatte seinen sichtbaren Ausdruck findet, es ist auch die Tätigkeit einzubeziehen, die sich nicht in einer größeren Öffentlichkeit abspiclt. Es versteht sich eigentlich von selbst, das; diese Arbeit hinter den Kulissen der Redaktion bei einem Vcreinsblatte weit stärker ins Gewicht fällt als bei einem Privatunternehmen, wo in der Regel das Blatt Selbstzweck ist, während es in einem Vereine nur Mittel zum Zweck ist, dem neben ihm noch andere Institutionen dienen. Den Vorzug wird bei der Wahl immer dasjenige Vereinsinstrument ver dienen, durch das der angestrebte Zweck sich am wirksamsten erreichen läßt, so daß ein Vcreinsblatt oft hinter andere Einrichtungen des Vereins zu treten hat, wenn es die Verhältnisse erfordern. Infolge dessen ist die Redaktion kein »Ding an sich«, sondern eine Vereinsinsti tution, die wie alle anderen Organe ihre Arbeit nach gegebenen, in ihrem Falle in den »Bestimmungen über die Verwaltung des Börsen blattes« nicdcrgelcgten Anweisungen zu erledigen hat. In Überein stimmung mit dieser grundsätzlichen Auffassung sind die Mitglieder der Redaktion zugleich Beamte des Vereins und daher nicht nur der Öffentlichkeit, sondern auch dem Ausschüsse für das Börsenblatt und dem Vereinsvorstande verantwortlich. Der alte Nechtsgrundsatz ns bi8 in icksin hat für sie insofern keine Gültigkeit, als der verant wortliche Redakteur infolge seiner Zugehörigkeit zu dem Veamten- körper des Vereins außer dem Preßgesetz auch dem Ausschüsse bzw. Vorstände unterstellt ist und sowohl in der einen wie in der anderen Richtung in Anspruch genommen werden kann. In dieser Doppelcigenschaft — des Redakteurs u n d des Beamten — liegt einer der hauptsächlichen Gründe für die Schwierigkeit unserer Stellung zu den Lesern, besonders wenn dazu noch als Drittes im Bunde die rein menschliche Empfindung tritt, allen helfen zu wollen, die Hilfe beanspruchen. Der Beamte ist gezwungen, sich auf seine Instruktionen zu berufen, wenn er nicht den festen Boden unter den Füßen verlieren will, während der Redakteur sehr bald erkennen lernt, daß sie, aus einer vieljährigen Erfahrung heraus entstanden, für ihn nicht Hemmung, sondern Förderung bedeuten und ihm jene Sicherung im allgemeinen geben, die er sich erst im besonderen, und zwar von Fall zu Fall verschaffen müßte. Daß der Mensch dabei nicht zu kurz kommt, wird er dadurch erfahren, daß er, mitten in den Kreis allgemeiner und vielseitiger Interessen hincingestellt, wie sie in einem großen Vereine zusammenfließcn, sein eignes Leben bereichert und den Begriff wahrer Freiheit verstehen lernt. Jener Freiheit nämlich, die sich nicht in zügellosem Ausleben gefällt, sondern weiß, daß ihr Recht an dem Rechte des anderen seine Grenze findet. Hat kluger, verständiger Sinn die Grenzpfähle an die rechte Stelle ge setzt, so bleibt so weiter Spielraum zur Betätigung des Willens und der Kräfte, daß sie nie als störend empfunden werden, wenn — und hier kommen wir auf den springenden Punkt — auch die Vereins- Mitglieder sich diese Anschauungen und Grundsätze zu eigen machen, nach denen die Redaktion zu handeln hat. Leider ist das bei manchen nicht der Fall, während andere wieder den Mangel an Verständnis für ihre Wünsche nicht den »Bestim mungen« bcimessen, sondern dem guten Willen oder der Einsicht der Redaktion. Diese Einsicht ist nach Meinung mancher Einsender und Leser nur daun vorhanden, wenn die Redaktion das tut, was sie wünschen, un bekümmert darum, ob sie es kann oder darf. Treten wir — um nur ein paar Fälle zu nennen — für das Recht des Verlags ein, so »be fremdet das nicht weiter«, da cs ja längst »eine bekannte Tatsache« sei, daß sich das Börsenblatt in vollständiger Abhängigkeit von einer »Vcrlegcrkligue« befinde, die bloß ans eine Gelegenheit warte, dem Sor timent den »Todesstoß« zu versetzen. Umgekehrt zeitigt ein Artikel über die Notwendigkeit der Erhaltung eines leistungsfähigen Sortimcn- tcrstandes sicher die Erwähnung der ebenso bekannten »Sortimenter- Freundlichkeit« des Börsenblattes, die es »einzig und allein«
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