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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.11.1842
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1842-11-11
- Erscheinungsdatum
- 11.11.1842
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- Deutsch
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2725 98 2726 berechtigt Sie aber, einem Ehrenmanne, als dem Gliede! eines achtbaren Standes, dem Moralität als höchstes Prin- cip gelten muß, die Genossenschaft Ihrer Handlungsweise anzutragen? Und nicht allein Herrn Schneider, auch andern Ehrenmännern haben Sie ähnliche Anträge ge macht, wovon ebenso lls Beweise in meinen Hän den sind. In diesen Männern haben Sie den gesamm- tcn Buchhandel aufs Gröbste beleidigt, ja Sic haben eine Beschimpfung desselben versucht, die nur in geschehener Weise mit Erfolg zurückgcwiesen werden konnte. Und S i e wollen jetzt noch Moral predigen? Sic wollen dem Hrn. Schneider ein Vergehen verwerfen, das in der ganzen gebildeten Welt als das größte betrachtet werde? Sie wagen cs, während Sie selbst ein unsittliches Werk veröffentlichen wollen, und den Versuch machen, Andere zur Theilnahme zu bestimmen, noch von dem zu sprechen, was in der gebil deten Welt Sitte ist? Nein, mein Herr! Solche Hand lungsweise hat keinen Anspruch auf die Sitte der gebil deten Welt. Hier ist weder von Sitte noch von Bildung, sondern nur von Unsittlichkeit und Gemeinheit die Rede, gegen welche aufzulcctcn Pflicht eines Jeden ist, der hier zu irgend Veranlassung findet. Könnte ich mich über zeugen, daß die Presse überall mit dem entschiedenen Erfolg gegen dergleichen aufzutceten im Stande wäre, müßte ich nicht vielmehr noch immer der Befürchtung Raum geben, daß ihr Mißbrauch Ucbel herbeiführt, die durch den bessern Gebrauch derselben nicht immer gänzlich zu beseitigen sind, ich würde keinen Augenblick Anstand nehmen, den Wunsch nach der unbedingtesten Preßfreiheit mir An dern zu theilcn- I. d. M. Die Ccnsur als Mittel zur Empfehlung. Herr Gerhard in Danzig erließ vor Kurzem ein Circular betreffs des bei ihm erscheinenden Geschichtswerkes: Reiche Preußens Ehronik. Am Eingänge des Circulars hieß es ungefähr so: „Vor Kurzem hätten die Zeitungen die Nach richt gebracht, daß in einem in Preußen ccnsirten Geschichts- wcrke beim Drucke in Leipzig noch einige Stellen (nach ei nem andern Circulare an die Rcdactionen der Zeitungen nur: eine) von sächsischer Eensur gestrichen seien > dies Geschichts werk sei die von ihm jetzt angekündigte Chronik. Und hier aus nun glaubt Herr Gerhard schließen und mit Recht be haupten zu können, daß das Werk interessant geschrieben sei, denn er sagt es sei dies Beweis genug dafür. Diesen Schluß wird jeder Unpartheiischc würdigen, und das Lächerliche desselben einsehen können, da daraus folgte, daß jede Druckschrift, worin die Eensur einige Stellen oder auch nur eine gestrichen, interessant sei und, was doch Herr Gerhard hauptsächlich bezweckt, die besondere Verwendung des Buchhandels verdiene. Wie viele seichte und schädliche Werke aber von der Eensur theilweise oder ganz gestrichen werden, ist wohl allgemein bekannt und haben wir noch kürzlich aus einem in diesem Blatte mitgcthcilten Falle gesehen. Der dabei bctheiligte Herr von Schmieden fürchtete sich ja mit seinen Schreibereien vor der deutschen Eensur- Nach Herrn Gerhards Schlüsse wäre dies Beweis genug für das Inter esse der Schriften des S-, und sie verdienten also die thätigste Verwendung des deutschen Buchhandels. 8spi- enti sst! Mag die Kritik über den Werth oder Unwerlh der Neiche'schen Ehronik entscheiden, ich will mir bei dieser Ge legenheit und an diesem Orte darüber kein Uctheil erlauben i kann aber auch das Streichen der Ccnsur für kein Kriterium der Güte anerkennen. Meiner Meinung nach verfolgt jedes größere Geschichlswerk, so auch dieses eine Richtung, und wird für dieFrcunde dieser Richtung, falls es gut geschrieben, interessant, für andere vielleicht uninteressant sein. Schon aus dem Vorworte zur Ehronik, worin es heißt, sie wolle zeigen, daß Preußen der glücklichste Staat sei, geht hervor, welcher Farbe das Werk folgt — und ist cs natürlich, daß in einem solchen Werke eher von Seiten der sächsischen als der preußischen Eensur gestrichen werden konnte. N- November 1842. Gr. Beitrag zum Schutz des SortimcntshaudelS. Als Pendant zu dem von Hrn. Dietze in Anclam in Nr. 90 dieses Blattes Mitgetheilren (den erlangten Schutz Seitens der hochlöbl. Regierung zu Liegnitz betreffend), theile ich Folgendes mit: Der Buchhändler Hr. Garms in Deutsch- Erone wurde früher, wieso manche andere Collegen, eben falls vielfach durch Unberufene, namentlich durch die in land- räthlichen Büreaus beschäftigten Personen, in seinem Ge schäfte beeinträchtigt, und da diese Beeinträchtigungen immer mehr Zunahmen, — denn viele Verleger jetziger Zeit bedie nen sich bekanntlich der Privatpersonen, um Subscribenten auf ihre Verlagsartikel sammeln zu lassen, und kommen dann vielleicht auch noch zum Uebecfluß mit ihren „dringen den Bitten um thätige Verwendung" bei den Sortiments- Handlungen ein, damit diese noch säen sollen, wo andere be reits geerntet haben—, so wandte sich Herr Garms mit einer kräftigen Beschwerdeschrift (die ich hier gern originali- ter mitthcilte, wenn ich die Erlaubniß des Hrn. G- dazu hätte) an die König!. Hochl- Regierung zu Marienwerdcr, und hatte die Freude alsbald Abhülfe zu erlangen, denn besagte Regierung ließ sofort ein Circulair an alle Landraths- Aemter ergehen, der Act, daß allen in diesen Büreaus An gestellten untersagt wurde, sich micBuchhändlerge- sch ästen zu befassen, und nun nur in dem Falle Sub skribenten durch landräthliche Behörden fernerhin gesammelt werden dürfen, wenn das betreffende Werk irgend eines kräftig zu unterstützenden guten Zweckes wegen erscheint und alsdann die Regierung die Landraths - Aemtcr zum Subscri- benten-Sammeln ausdrücklich auffordert. — Möchte man es daher doch da, wo man durch Unberufene in seinem Geschäftsbetriebe gestört wird, nicht scheuen, den Schutz der Behörden anzurufen; Schutz und Abhülfe wird gewiß immer erfolgen! — Wo aber freilich kein Kläger ist, da ist auch kein Richter! Landsberg a/W-, Oktober 1842. Eduard Volgcr. 192 *
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