Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.11.1842
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- 1842-11-01
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- 01.11.1842
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2627 95 2628 veranlaßt, ihre Rechnungen mit den übrigen Buchhandlun gen Deutschlands in dieser Währung zu führen, da diese Währung eine reine Privatsache der Buchhändler unter sich ist , wie der Leipziger Bankier mit dem Pariser in Franken seine Rechnung nach Belieben führt. Es kann also von der Sächsischen Regierung das gar nicht gefordert werden, wie cs noch in der Thal nicht gefordert worden ist. Nur ihre Kundenbücher müssen sie natürlich in der Landes-Valuta führen. Das einzige, was die Leipziger Eommissionäre höch stens verlangen können, ist, daß die Baar- Conti darin ge führt werden, weil die alten Groschen nicht mehr existiren, was allenfalls zugegeben werden kann. 5) Ergreift Sachsen den Ausweg, im neuen System Münzstücke von 3 Pfennigen Thaler oder Cents zu schlagen und auf die Grundlage derselben größere Münzen, also (30 Pfennigstücke) ^ Thaler, so werden sich der Ver kehr und die Werthverhältnissc der Waaren nach diesen Drei ern oder Cents richten, und so wird sich das wahre Dezimal system von selbst bilden, während das Ncugroschensystem noch fortbesteht. Nur dieses auf den Thaler angewcndete Dezimalsystem 10 mal 10 Cents 1 Thaler, nicht das mehr fach vorgeschlagcne, den ^ Thaler als Mark mit 100 Pfen nigen zur Münzeinheit zu erheben, was ein neuesDezimalmal- heur wäre, weil dadurch der Thaler verloren ginge und weil diese Pfennige die Thcile des ^ Thalcrs oder der Mark in ihrer Wesenheit und ihrem Werthverhaltniß durchaus nicht die Vortheile der Thaler (jetzige 3 Neupfcnnige) bieten, kann von den andern Thalerstaatcn angenommen und da durch eine Münzeinheit geschaffen werden, da sie sich nur einem guten praktischen Dezimalsystem anschließen können. Die Zahl Drei muß aus dem Dezimalsystem mitderDrei- theilung ganz hinausgeschafft werden; 3 und 10 passen nicht zusammen. Es wird auch dann später zweckmäßig erschei nen, die 30 Groschen und 10 Pfennige, neben denen sich das Dezimalsystem entwickelt hat, ganz aufzuheben, und den Cents zu halbiccn und noch einmal zu halbiren, so daß er sich in 4 Pfennige theilt, der kleinsten Werthausgleichun gen im kleinen Verkehr des Lebens wegen, welche Pfennige aber im Münzsystem selbst gar keine Rolle spielen, indem nur in zwei Colonnen, Thalern und Cents, sehr bequem ge rechnet würde. Dieses System würden dann wohl alle Norddeutschen bald zu dem ihrigen machen, und dieses könnte dann auch der Buchhandel unbedenklich annehmen, bei dem Untergang , des Thalcrs ü 24 Groschen in der Wirklichkeit, indem aus l ihm in alle Münzsystcmc sich leicht reduzirt, und der Süd- l deutsche Buchhandel, wenn er 10 Cents, welche lOVsKreuzer l machen, zu 11 Kreuzer rechnet, bei den Bruchtheilen des Thalcrs noch eine Kleinigkeit gewinnen würde. Dabei könnte ! vielleicht (was hier nur als Phantasie angedcutct wird), von Seite des gesummten Buchhandels eine mächtige der Ge- , sammthcit desselben höchst nützliche Manifestation gemacht werden, indem man die 33*/zK Rabatt, welche dann in das Dezimalsystem nicht mehr passen, auf 30 K, und die 25 H auf 20 herabsetzte, und dann eine gemeinsame, auf einem Buchhändlerkongceß beschlossene energische Erklärung an das Publikum erließe, auf den Grund dieser Rabattver- mindcrung im Buchhandel selbst, der Rabatt an das > Publikum mit einem Schlage ganz vernichtete und diese Neuerung energisch aufrecht erhielte. Schwierig, sehr schwie rig ist dieß, wohl aber doch nicht unmöglich, und den Vor» theil mag Jeder selbst berechnen. Bemerkung. Sollte Herr Fr. Hofmeister wohl darum gewußt ha ben , daß in seinem „ Musikal. liter. Monatsbericht" 1842- Nr- 10- sich auf dem Titclblatte im Inserate von I. A. Finstcrlin folgende Phrase findet: Bedingungen: ü 6onck. mit 25 K, auf feste Rech nung mit 33^ K, gegen baar mit 50 A unb bei je 5 Erpl. 1 Freiexemplar. — und kann man sich wundern, wenn das Publikum, sobald cs solche Annoncen liest, sehr hohe Rabatt-Forderungen macht? * * * Berichtigung. In der Abfertigung Spalte 2557 No. 5706 des Bör senblattes No. 92 heißt es: „Obgleich cs ausdrückliches Gesetz sei, daß der die Conccssion Nachsuchende den Buch handel wirklich erlernt habe, und 4 Jahre Lehrzeit so wie mindestens 2 Service-Jahre Nachweisen müsse." Dieß ist in so fern unrichtig, als nach dem Rescript des Minist, des geistl- Unterrichts u- d. Mediz. Angelegenheiten rc. vom 8. Nov. 1830 (— von Kamptz Annalen Heft 4, No. 82 pro 1830 —) in den Preußischen Staaten die Lehr- und Dicnstjahre nach dem Edict vom 7. Septbr. 1811 § 6 als aufgehoben zu betrachten sind; und nach dem Rcscr. des Minist, des Innern und der Polizei rc. vom 10. Febr. 1840 ist cs nicht erforderlich, daß der Conccssionsuchcnde den Buchhandel erlernt hat, wenn er nur den Nachweis liefern kann, daß er die erforderliche Bildung dazu besitzt. X. Mannigfaltig«». Laut öffentlicher Bekanntmachung des König!. Land- und Stadtgerichts zu Wesel vom 17. Octbr- ist über das Vermögen des Buchhändlers Aug. Prinz der Concurs eröffnet worden. Auch in Baden sind in Folge Beschlusses Großherz. Polizciamts zu Karlsruhe vom 30. Septbr. d. I. die „Cartons „eines deutschen Publizisten. Herausgegeben von vr. G. „Wacherer. Darmstadt bei Leske," verboten und die Vorgefun denen Exemplare confiscirt worden. Börse in Leipzig am 28. QctoberI842. Im Vicrzchnlhalcr.Fuß. Kurze Sicht. Ang. Gesucht. 2 Monat. Ang. Gesucht. 8 Monat. Lng.Gesuchr. Amsterdam . . . . - 139z — 139z — Augsburg . . . . — 103z — — Berlin — 99z — — Bremen — 1103 — Breslau . - 99z — — Frankfurt a. M. . . - 102 z — — Hamburg . . . . - iLvz — IbOj London . . . —> — — — 6.25 — Paris ...... soz - — 79Z — 79z Wien — 103z — — SouiSd'or9z. Holl. Duc. 5 z, Kais. Duc. 5ff BreSl. Duc. sz, Paff.Duc.5j, Conv.-SpecieS u.-Gulden 3A. Conv.-Zehn- u. »Zwanzig-Kr. 3z. Verantwortlicher Redacteur: I. de Marle.
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