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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.11.1842
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1842-11-15
- Erscheinungsdatum
- 15.11.1842
- Sprache
- Deutsch
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2783 99 2784 jener Ausgabe ein bisher „ u nv erd ä chtigt" gebliebener sei, einige Stellen aus der Vorrede der Originalausg. vorläufig am besten als Antwort dienen können. Darin heißt es: „Der strafbare und unrechtmäßige Nachdruck dieses Buchs, „welcher in verschiedenen Landen und Gegenden Deutschlands, „der allerhöchsten Privilegien ohnerachtet, vielfältig geschehen, ist „es, von welchem ich auch noch ein Paar Worte reden muß. Es „ist hier der Ort gar nicht, gegen die Ungerechtigkeit und Schänd lichkeit des Nachdrucks der Bücher zu eifern, und ich enthalte „mich auch dessen gar gerne. Aber das kann mir doch nicht ver lacht werden, dessen kann ich mich doch nicht enthalten, daß „ich die Ehre meines theuern Vaters rette, dessen Name bei „den falschen Nachdruckcrn ist mißbrauchet, ja öfters mißhan- „dclt worden. Gewinnsüchtige Verleger haben dies gcthan- Ei- „nigc haben dieses Buch ohne ihren Namen, andere aber unter „demselben in den Druck gegeben. Von der erstcrcn Art des „Nachdrucks liegen zwei Ausgaben vor mir, eine von 1751, die „andere aber von 1755, weiche beide unter dem Titel: Frank furt und Leipzig, herausgekommen und deswegen schändlich „sind, weil sie dadurch die Gestalt der rechtmäßigen Ausgaben „angenommen und den offenbaren Schaden des rechten Verlegers „gesucht haben. Als wirkliche Nachdrucker haben sich in den „Jahren 175V, 1766, 1767 und andern gencnnet, ein Hurter „in Schaffhausen, ein Bctulius in Stuttgart (frühere „Firma der Ste in ko p f'schcn Handlung), und wo ich nicht „ganz irre, ein Hechtei in Goslar. Der eine hat dem Handbuch „Wettcrgebete, der andere hat demselben andere Gebete ange länget, die meinem Vater gar nicht eigen sind, und mit seiner „vorzüglichen Gebctgabc, welche ihm Gott geschenkt hatte, gar „nicht Übereinkommen. Ist das nicht schändlich? Ist das nicht „den Namen eines rechtschaffenen Mannes mißbraucht? Ist das „nicht Betrug? Am allerargsten aber hat cs gemacht Joh. „Rudolph Jm-Hof in Basel. Der hat ein recht gutes Gebet- „buch herausgegeben, unter dem Titel: Himmlisches Vergnügen „in Gott. Demselben hat er das ganze Handbuch meines Vaters „einverlcibct, und doch seiner im geringsten nicht gedacht." „Wie viel Unlauterkeit ist demnach nicht bei diesem Verfah ren ! Man will das Handbuch unterdrücken. Man will es „ohne Starcks Namen ausbrcitcn. Man verleitet Andere, das „Buch doppelt zu kaufen, einmal unter Starcks Namen, einmal „ohne denselben. Und wie soll man dieses Unternehmen wohl „nennen? Ich will ihm keine» Namen geben, sondern nur den „sämmtlichen Nachdruckern dieses Buchs sagen, daß sic sich „und die Welt betrügen, wenn sic vorgcbcn, daß sic solchen „Nachdruck zur Beförderung der Gottseligkeit übernommen häl fen ; denn ihr Gewissen wird ihnen sagen, daß nur Gewinn, „schändlicher Gewinn die Triebfeder davon gewesen sei. O! daß „sie doch lernen möchten, den besten und größten Gewinn zu „suchen! Das ist aber ein großer Gewinn, wer gottselig ist „und lässct sich begnügen." Es war nicht meine Absicht, gegen einen Gcschäftsgenosscn, vor dem ich sonst alle Achtung hege, mit einer Anklage der Art öffentlich aufzutretcn. Da derselbe aber sich nicht scheut, die Buchhandlungen aufzufordcrn, daß sic das erfolgte Verbot nicht achten und in dem Fortbezug seiner Ausgabe sich nicht irren lassen möchten, so ist cs mir nicht zu verdenken, wenn ich durch diese Darlegung meine College» wenigstens außer Zweifel setze, daß die Steinkopf'sch e Ausgabe von Starcks tägl. Handbuch von Anbeginn nichts anderes war, als ein Nach druck. Der Staat kann einen solchen wohl zulaffcn, aber ihm das geben, was man „rechtmäßig erworbenes Eigcn- th um" nennt, das kann er nicht. Mag in Württemberg der fragl. Nachdruck, wie viele andere, geduldet, selbst begünstigt gewesen sein, vor dem Gewissen des rechtlichen Verlegers wird er nie eine Rechtfertigung finden, habe er auch schon lange Jahre cristirt. „Was einmal Unrecht ist, bleibt es zu aller Frist", sagt ein altes Sprichwort. Frankfurt a. M., im October 1842. H. L. Brönner. s62!6.j Für meine Herren College». Herr Emil Baensch in Magdeburg hat unterm 24. vor. Monats eine sogenannte Gegen-Erklärung in die Welt gesandt, in welcher er sich, mit Hinzuziehung eines Malers Schäfer und eines Lithographen Wenig weiß zu waschen sucht, daß das von ihm versandte Blatt „Michels Auferstehung" keine Copie der in meinem Verlage erschienenen Carrikaru- ren sei. Was sollen aber Redensarten, Verdrehungen und Schimpfe reien nützen, wo Thatsachen ganz klar vorlicgen. Es be darf nur eines einfachen Nebenei nanderlegens der zwei bei mir erschienenen Carikaturen über „den deutschen Michel" und des von Herrn Baensch ver sandten Blattes, um Jedermann letzteres als eine ganz deutliche Copie erkennen zu lassen; und zwar eben nicht eine Copie der Idee, sondern eine solche der Figu ren, Gesichte r, S tc llungcn, die fast bis in die Dimen sionen genau. Herr Baensch läßt sich auch darin eine Verdrehung der Thatsachen zu Schulden kommen, daß er in seiner Erklärung sagt, ick hätte ihm gesch rieben: sein Blatt sei eine Copie mcincv Idee, denn ich schrieb ihm deutlich „„es sei eine Copie des Entwurfs zu dem Blatte, welches der Zeichner des deutschen Michels vor 4 Wochen bereits (Anfang September) für mich gefertigt," — und eben mit Zugrundlegung meines ersten Blattes gefertigt hat! — In Königsberg ist jetzt auch ein denselben Gegen stand (Michels Erhebung) behandelndes Blatt erschienen, das aber eine durchaus selbstständige Komposition ist, und grade mit ein Beweis, daß das Magdeburger Blatt eine Copie! Wenngleich ich bei allen Anfeindungen, wie die vorlie gende, am besten wie der Mond in der Fabel verfahre, so bin ich obige kurze Hinweisung doch meinen geehrten Herren Collegen schuldig. Für die mir näher Be freundeten bemerke ich nur noch, daß ich wegen der Jn- vektivcn in dem, in Matrosenstyl abgefaßten Circulaire des Herrn Emil Baensch und Consorten, die Leute noch gericht lich züchtigen lassen werde, wenn sie, nicht zufrieden mit der ihnen vom gesunden Urtheil eines Jeden schon gewordenen moralischen Züchtigung, bei ferneren Versuchen sich rein zu waschen, mit ferner» Beschimpfungen gegen mich fort fahren sollten. Berlin, d. 5. November 1842. Julius Springer. s6217.) Kischoß's Handbuch der botanischen Terminologie. Davon ist die für Heuer noch versprochene 5. Abtheilung (25 Bogen Text und 11 Tafeln, Prciß 2 15 Ngr. oder 4 fl. 30 kr.) erschienen und versandt. Mit dieser Abtheilung ist die Terminologie auf 143A Bogen Text und 77 lithogra- ^ phirten Tafeln vollständig. Zum Schluß des ganzen Werkes I fehlt noch die Systemkunde, die mit dem Register die letzte Ab- ! thcilung bilden und unfehlbar bis Ostern 1843 Nachfolgen wird. Diese Schlußliefcrung wird überdies auch die Abtheilungs-Titel für den Buchbinder enthalten. Nürnberg, 5. Nov. 1842. Schr«g. 16218.) />, Jur bevorstehenden Weihnachtszeit erlauben wir uns noch mals auf unsere dicßjährigcn Kinderschriftcn aufmerksam zu machen, die sich sämmtlich durch höchst elegante Ausstattung sehr vorthcilhaft auszcichncn. Da wo durch Inserate mehr Absatz
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