. für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. HerauSgegebeu von den Deputaten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börscnvcreins. M 9t. Dienstags, de» IS. Octobcr 1842. Bekanntmach u n g. Die in der Generalversammlung des Börscnvcreins vom 11. Mai 1841 beschlossene und von dem dazu erwählten Ausschüsse bcrathene Eingabe an die hohe Königl. Sächsische Staatsregicrung über Preßfreiheit und Censur in Deutschland ist gegenwärtig als Manuscript für die Mitglieder des Börscnvcreins gedruckt. Jedes Mitglied, welches ein Exemplar zu haben wünscht, wird gebeten, sich deßhalb an den mitunterzeichneten S. Hirzel zu wenden. Auch von der ersten Denkschrift über die literarischen Rechtsverhältnisse können noch Exemplare abgegeben werden. Jena, Leipzig und Berlin, den 13. October 1842. Der Börsenvorstand. Fr. A Fronnmmn. S. Hirzel. L. Vehmigke. Heber den Oesterreichischcn Buchhandel.*) Das österreichische Eensur-Verbot hat geradezu die Wir kung einer Prämie, die man dem nocd- oder süddeutschen Buchhändler zum Nachtheil des österreichischen bezahlt. Ein Buchhandel ohne Selbstverlag ist im Grunde kein Buch handel; was soll aber der österreichische Buchhändler verle gen, wenn sich ihm die besten vaterländischen Talente ent ziehen müssen? Es bleibt ihm nichts übrig, als sich auf den Eommissions-Handel zu verlegen, und die im Ausland ge druckten einheimischen Schriftsteller ihren Landsleuten als Mittelsmann zuzuführen. Dabei verliert er aber; denn lucrum cessuns ist auch ein Verlust. Beispiele mögen dies erläutern. Dem österreichischen Buchhandel, indem er an Lenau und Grün etwa 15 Procent von dem reinen Erlös der im Jnlande abgesetzten Exemplare gewann, entgingen *) Bruchstück aus: ?ia ckesilleiia eines österreichischen Schriftstellers. Leipzig, Otto Wigand, ör Jahrgang. mit dem Selbstverlag die weiteren 8 5 Procent, welch« dem ausländischen Verleger zusielen. Das Inland bezahlte, nach mäßiger Berechnung, 4- bis 5000 Gulden baaran das Ausland, um seine vaterländischen Schriftsteller zu le sen, während beim inländischen Verlage 8- bis 10,000 Gul den hereingckommen wären. Dadurch wurden dem inlän dischen Verkehr 12- bis 15,000 Gulden entzogen, wozu noch kommt, daß der Setzer, Buchdrucker, Buchbinder u. s. w. unbeschäftigt blieb. Allein wichtiger als dieser mate rielle Verlust ist der moralische Nachtheil: wenn der österr. Buchhändler als Selbstvcclcgcc nichts als Koch- und Gebet- Bücher zu Markte bringen kann, so macht er sich schlechten Namen in der gelehrten, und überhaupt in der lesenden Welt; kein bedeutender ausländischer Autor, der übcrdieß die Verstümmlung von Seiten der Eensur befürchtet, wird ihm ein Werk in Verlag überlassen. Denn das Zutrauen zu der wiener Firma fehlt, und so fährt auch der inländische Schriftsteller nicht zum Besten, der sich ihrer bedient. Auch 177