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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.10.1842
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1842-10-21
- Erscheinungsdatum
- 21.10.1842
- Sprache
- Deutsch
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2557 92 2558 schmiedet, bis der neue Bearbeiter ausrufe» und prahlen kann: er habe so und so viele Dutzend Wörter mehr erwischt, gesetzt auch, daß es größtentheils nur Hammerschlag wäre. Schließlich wäre es doch wohl an der Zeit, alle und jede Buchmacherei (in der Regel Eingriff in wohlerworbene Rechte Anderer) als ein unwürdiges Thun und Treiben, ehren fest zu verschmähen. Christoph Arnold, Verleger des Handbuches der Fremdwörter von vr. Petri, 8. sehr vermehrte Auf lage, 1838, und A. Müller's Wörter buch der Aussprache ausländischer Eigen namen, 2. ganz umgearbeitete Auflage 1841. s5706.j Abfertigung und Noten zum Text der Anzeige sub lXo. 5330. im Börsenblatt Nr. 87. Eine mit der Firma: Rostert K Kogler, Siegen: Septbr. Unterzeichnete u. in obiger Nro. des Börsenblattes enthaltene Anzeige beschuldigt unfern W- Friedrich, daß er in Nro- 76 des Börsenblattes Gelegenheit genommen habe, jene Herren und ihr Geschäft (?) auf eine hämische Weise anzugreisen. Wir wollen in dessen Namen jener Firma nicht (denn sie besteht bis jetzt erst auf dem Papiere nach dem Circulaire), sondern dem Herrn Caspar Kogler, dem wissenschaftlich gebildeten Trä ger der Firma, so kurz als möglich antworten. Der Aufsatz unseres Wilh. Friedrich in Nro. 76 des Bör senblattes erwähnte ohne Namenbezcichnung eines Factums, in welcher Weise in unserm Staate Concessionen zur Errichtung von Buchhandlungen verliehen würden, obgleich es ausdrück liches Gesetz sei, daß der die Concession Nachsuchende den Buch handel wirklich erlernt habe und 4 Jahre Lehrzeit, so wie mindestens 2 Service-Jahre Nachweisen müsse rc. Herr Kog ler, welcher den gemeinten Personen jetzt ihre Namen gicbt, fühlt sich nun gewaltig gekränkt, daß er, der frühere Reisende einer Siamoisen-Fabrik, seinen Collegen (dem deutschen Buchhandel) als solchen vorgeführt worden sei. Ist denn ein solcher Reisen der kein chrenwerther Mann, u. ist im Mindesten in Nro. 76 etwas gesagt, ob oder welche wissenschaftliche Bildung jener genossen habe? Um diese (die wissenschaftliche Bildung des Herrn Kogler) hat sich unser Wilh. Friedrich nie bekümmert, u. gerne wollen wir dem Herrn Kogler eine so hohe Schulbildung ein- räumcn, als es ihm beliebt zu glauben, eine solche zu besitzen- Damit ist aber nach den, im Buchhandel durchweg vorwal tenden Ansichten, der Buchhändler noch nicht fertig, u. die hohe Regierung selbst kann zwar Buchhändler-Concessioncn verleihen, aber wahrlich keinen Buchhändler creiren, ergo dem Concessio- nirten alle jene speciellen Kenntnisse, die der tüchtige Buchhändler sich in Jahre langer Carrierc erworben, u. welche zum tüchtigen Betriebe des Buchhandels erforderlich sind,— nicht cinflößen. Herr Kogler wolle doch den Buchhandel nicht mit der Elle messen, und von Vorne herein, indem er den Boden des literarischen Handels betritt, glauben, daß man sich mit einiger gerühmten Schulbildung in wenigen Monaten und bci'm Besitz einer Con cession, den Herren Buchhändler - College» pur torcs als ge machten Buchhändler verstellen kann. Es gicbt noch viele Leute, die gleich dem Herrn Kogler eine gute Schulbildung besitzen; — von jedem Lehrlinge, der eine Buchhandlung zu seiner buchhändlerischcn Ausbildung betritt, wird eine solche verlangt, dieser u. jener krimansr oder relativ tzuartaner, könnten dann ebenso befähigt zum Buchhandel sein, und cs wäre überhaupt eine Lächerlichkeit, diesen Buchhandel dann ferner zu erlernen u. sich in tüchtigen Geschäften zu seiner einstigen selbstständigen Leitung auszubilden, — wenn man nur eine tüchiige Schul bildung, gleich Herrn Kogler zu besitzen ndthig hat. Der Be griff vom Buchhandel muß daher bei demselben noch sehr dun kel sein, — oder versteht Herr Kogler unter dem chrenwerthen Geschäft des deutschen Buchhandels vielleicht nur das Verkau fen von Büchern? — dann freilich haben wir Buchhändler noch eine Legion von Collegen. Soviel für Herrn Kogler scparatim, über den ersten Punkt; was den zweiten anbelangt, so kann derselbe genau bei uns er fahren, aus welchem Grunde wir am 12. Juni 1841 unfern damaligen Lithographen Herrn Rostert aus unserer Steindru ckerei plötzlich u. zwei Monate vor Beendigung seines Engage ments , entlassen haben. Die Beweismittel, in welcher Weise wir gegen den Genannten damals (auch jetzt noch) hätten verfahren können (was Herr Kogler einen Streit über Per sönlichkeiten zu bezeichnen beliebt ), stehen demselben auch bei uns zur Mittheilung zu Diensten. Aus Gründen der Huma nität unterließen wir es, jenem Herrn in irgend einer Weise ein Hcmmniß zu seinem Etablissement in den Weg zu legen, obgleich er es uns bis Dato im entgegengesetzten Sinne lohnte. Ob Mancher in unserer Stelle dieselben Rücksichten nehmen würde, mag Herr Kogler nun würdigen. Da wir provocict wurden, das von uns mitgethcilte Factum beiläufig zu erörtern, wir aber die Sache in diesen Blättern weiter breit zu treten nicht gesonnen sind, weil sie uns widrig ist, so mag Herr Kogler der uns im klebri gen als ehrenwcrth bekannt ist, cs theilweise dieser Rück sicht beimesscn, daß wir die Materie nicht weiter berühren mögen, sondern falle» lassen. Möge sich aber in der Folge Hr. Kogler hüten, mit so schwa chen Waffen Thatsachen zu bestreiten, und solche durch gehäs sige Beschuldigungen zu bemänteln; als Neuling im Buchhan del, hem derselbe sich anzureihcn wünscht, möge er sich vor sichtig Umsehen, was Brauch u. Sitte ist, u. was der deut sche Buchhandel in seinem innersten Element für Ehren haftigkeit u. Tüchtigkeit anerkennt. Im Eingänge des Börsenblattes Nro. 87 sind jene Herren I genau bezeichnet, die dem deutschen Buchhandel am nachtheilig sten sind, u. welche jeder tüchtige Buchhändler von Hause aus als solche erkennt. Unseren Herren Collegen gegenüber kann uns eine Verdächtigung u. eine derartige gemeine Beschuldi gung von zwei dem Buchhandel so ganz fremden Personen ziemlich gleichgültig sein. Seit 9 Jahren hat der deutsche Buchhandel hinlängliche Gelegenheit gehabt, unsere Geschäfts- Maximen so wie persönlichen Gesinnungen kennen zu lernen und zu würdigen, u. steht Schreiber dieses seit einer 20jähri- gen buchhändlerischen Carriöre seinen Herren Collegen durch persönliche Befreundung zu nahe, u. ist demselben zu bekannt, als daß wir einer weiteren Rechtfertigung über einige mitge- theilte Facta, in Bezug auf Buchhändler - Concessionen, u. gegen die uns darauf gemachten Jnvectiven gemeiner Art be dürfen. Siegen, den 12. Oct. 1842. Wilhelm Friedrichs Buchhandlung. sv707.s 8eit einer langen Heike von lakren clruclcen »vir unser» Kalksiikrliok erscheinenden .Iiillililto- uml M!m6li8-M88-(Ätnlo^ in Llemeinsckatt mit einer anseknlicken /akl von Luck- kandlnngs» in einer Auslage von mekr als 10,600 Illxem- plaren. 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