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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.12.1842
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1842-12-06
- Erscheinungsdatum
- 06.12.1842
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
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- Saxonica
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2969 2970 104 Reden in einem amtlichen Blatte berechtigt? — Wer öffentlich einen Andern angreifen oder bevvrwurfen will, der muß sovielMuthund sovielRedlichkeithaben, sich zu nennen; wer sich nicht nennt, der^zeigt dadurch, daß er öffentlich zu reden weder berechtigt noch befähigt ist, und erweckt von vorn herein den Verdacht gegen sich, daß er aus unlautern Motiven rede; solchen Leuten aber sollte das Wort, das Recht der Rede niemals zugestanden werden. Das Börsenblatt weiset genügend nach, daß ehrenwerthe Männer, wie Brockhaus, Enslin, Fleischer, Frommann, Perthes, die Wigand's und viele Andere sich stets nennen; solches Beispiel aber genügt und sollte zum Gesetz erhoben werden. Will der Verfasser jenes Angriffes in Nr. 98 sich öffent lich nennen, so werde ich ihm Rede stehen und ihm die Nich tigkeit und Grundlosigkeit seines Angriffes Nachweisen; für anonyme Angreifer habe ich, wie schon erwähnt, kein Gegenwort, denn sie sind mir verächtlich. Danzig, den 33. Novbr. 1842. Gcrh ard. Ein Buch für Buchhändler, besonders für Preußische. Bei Hcinrichshofen in Magdeburg ist im vorigen Jahre ein Buch erschienen unter dem Titel: Das Eensurgesetz, nebst Zusätzen, Ergänzungen und Erläuterungen; systematisch geordnete Sammlung der bis zum Jahre 1841 über das Ecnsurwescn bekannt gewordenen gesetzlichen Vorschriften, von dem Hosrath von der Hey de. Preis 1 Thlr. auf welches ich meine Herren Eollegen aufmerksam zu ma chen mir im allgemeinen Interesse des Buchhandels erlaube. Man ist leider gewohnt auf den Titeln mehr zu finden, als in den Büchern. Hier tritt der umgekehrte Fall ein; man findet im Buche weit mehr, als der Titel nur irgend vec- muthcn läßt. Wäre dies Buch überall zur rechten Zeit gele sen, oder doch nur dessen Jnhaltsverzeichniß angesehen wor den, so würde manche grundlose Behauptung der neuesten Zeit im Böcsenblattc nicht aufgestellt worden sein, z. B. die, daß jeder, der im Preußischen Staate die Eoncession zum Verriebe des Buchhandels erlangen wolle, eine Anzahl Lehr- und Dienstjahrc nachzuwcisen gesetzlich verpflichtet sei; eine Verordnung, die wohl 1801 erlassen, aber in Folge einer durchaus veränderten Gesetzgebung erloschen ist, wie solches aus den Rescriptcn vom 6. Jan. 1812 und 8. Nov. 1830 zu ersehen ist. Es scheint aber fast, daß der verstorbene Leih bibliothekar Kralowsky recht hatte, als er behauptete, „man müsse eigentlich alle Buchhändler zu Schatzmeistern machen, denn sie rührten ihre Schätze nicht an." Das in Rede stehende Werk enthält nun alles, was den Preußischen! Buchhändlern in Beziehung auf die Gesetzge bung nothwendig ist, also keineswegs blos die Censurvor- schristen; diese nehmen im Gegcntheil den geringsten Raum ein, nämlich nur 67 Seiten von 174. Man findet aber darin noch 1) die Gesetze und Verordnungen über die Herausgabe von Zeitschriften in 8 Kapiteln; 2) über das Kalcnderwesen in 5 Kapiteln; 3) über den Nachdruck in 7 Kapiteln; 4) über den Buchhandel in 12 Kapiteln; 5) über Leih bibliotheken in 9 Kapiteln; 6) über den Gcwcrbsbetricb der Antiquare; 7) über lithographische Anstalten in 2 Kapiteln; 8) über die Buchdruckerei in 2 Kapiteln; und endlich 9) über den Kunst- und Musikalienhandel, so wie in den Un° tcrabtheilungen der Kapitel alles Einzelne, selbst die besonders ertheilten Privilegien und die Preußischer Seits mit andern Staaten abgeschlossenen Verträge über literarisches Recht. Ich halte dies Buch für ein Noth - und Hülfsbüchlein für jeden, besonders aber Preußischen Buchhändler, und fürchte nicht, daß mein Freund Hcinrichshofen mir diese eigenmächtige Empfehlung verübeln werde. Berlin, den 30. November 1842- Enslin. Schicksal eines Wahlzcttels. Die Elbcrfelder Zeitung hat sich einen Spaß gemacht, und den von mir versandten Wahlzetkel über die Earricatur „der letzte Censor", als Curiosum einer Buchhändler- Anzeige ihren Lesern mitzutheilen. Dem Buchhandel gegen über brauche ich den Zweck und die Tendenz eines Wahl zettels nicht aus einander zu setzen, er war, wie in der Natur der Sache liegt, nur für Buchhändler bestimmt; um den selben das Bild klar zu machen, that ich es mit Worten, — um sic zu Bestellungen zu veranlassen, fügte ich eine Acu- ßcrung Bruno Bauers hinzu. Das Letzte ist unstreitig das Euriose für die Elberfeldec Zeitung, und danke ich dem Eollegen, welcher so insdiskrct war, den Zettel der El- berfelder zur Denunciation zu überliefern. Wilhelm Hermes. Erklärung. Auf die im Böcsenblatte 1842 Nr. 95 gemachte Be merkung habe ich zu erwicdern, daß meine Anzeige von Kunz, Piuuofvrteschule mit Preis-Bedingun gen für Buch- und Musikalienhändler dem Hrn. Hofmeister nur in der Meinung: der „Musikalische Monatsbericht" sei für Eollegen und nicht für's Publi kum bestimmt, zur Jnserirung eingesandt wurde. Demnach trifft mich in dieser Sache kein Vorwurf, sondern Herr Hofmeister allein ist an dieser unpassenden Anzeige Schuld. Joseph A. Finsterlin. Börse in Leipzig! Kurz« Siche. am S. Decke. 1842. > Zm Dierzehnchalcr-Fuß. j Ang. Gesucht. 2 Monat. Ang. Gesucht. L Monat. Lng.Gesucht. Amsterdam .... - l40z — 139r — — Augsburg . . . . 103 z — — — Berlin - 99; — — Bremen — Ilva — — Breslau - S94 — — Frankfurt a. M. . . — I02j - — — Hamburg ^ . . . - isiz — I50a — — London . 6.25 — Paris 8oz - — 791 - 791 Wien — 104 — — LouiSd'or9^, Holl. Duc. 5 '.Aais.Duc.5E, BrcSI.Duc. 5^, Pag.-Duc.5^, Conv.-SrccieS u.-Gulden 3;. Eonv.-Zchn- u. -Zwanzig-Ar. 3;. Verantwortlicher Redactcur: I. de Marie.
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