für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. H e r a u s g e g e b e n von den Deputirten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. , Amtliches Blatt des Börsenvereins. ^ 10 D. Freitags, den 9. December 1842. Dcbits-Erlaubniß in Preußen. Das Königl. Preuß. Ober-Censuc-Collegium hat für folgende außerhalb der deutschen Bundesstaaten erschienene Schriften die Dcbits-Erlaubniß ertheilt: Allokution Sr. Heil. Gregor XVI., gehalten im geheimen Kon- sistorium den 22. Juli 1842, mit einer durcb Dokumente be legten Darstellung der unabläjsigcn Sorge Sr. Heiligkeit zu Abwendung der harte» Bedrängnisse der katholischen Religion in den k. k. Staaten von Rußland und Polen- Herausg v. Morell- Einsiedeln 1842. Gebrüder Benziger. Deutschlands politische Zeitungen. Zürich, literar. Comptoii 1842. Wackernagcl, W-, altdeutsches Lesebuch. 2. verm. und verb Ausg. mit einem Wbrterbuche. Basel 1839, Schweighau sersche Luchh. Censur. *) Der Sächsische Staatsministcr, Freiherr von Lindenau, hat dem Landtage in einer demselben mitgetheilten übersicht lichen Mittheilung erklärt, den beantragten Erleichterungen der Presse sei, in so weit es im Verwaltungswege geschehen könnte, thunlichst entsprochen und werde wegen deren weite ren Ausführung im Wege der Gesetzgebung eine Vorlage an den Landtag erfolgen. Im Interesse Sachsens ist zu *) Aus der Aachener Zeitung vom 30. Nov. — Die Auf nahme dieses Artikels im B--Bl. wird mindestens ein Zcugniß dafür ablegcn, daß ich nicht im Entferntesten Willens bin, mit irgend einer Meinung in diesen Blättern zurückzuhaltcn, und so glaube ich thatsächlich den gegen mich gerichteten, nicht immer sehr freundlichen, ja in einige» andern Blättern sogar bis zur Beleidigung gesteigerten Angriffen zu begegnen. Wollten die Herren berücksichtigen, daß es nach ihrem eigenen Prinzip Jedem freistcht, eine Meinung nicht allein zu hegen, sondern auch aus- zusprechcn, und daß cs eben die Unterdrückung der Meinung An derer ist, wogegen sie kämpfen, so würden sic cinschen, daß sie bei der Heftigkeit, womit sie gegen mich auftrctcn, auf dem Wege sind, mit ihrem eignen System in Widerspruch zu ge rochen. I. d. M. 9c Jahrgang. wünschen, daß Letzteres recht bald geschehe und das neue Gesetz die bisherigen Uebclstände wcgräume, denn wenn, was bisher im Verwaltungswege geschehen ist, das Thunlichste war, so beweist das nur, daß auf diesem Wege gar nichts zu thun war. Nicht blos ausländische Blätter haben uns den Zustand des bisherigen Verfahrens, die Sächsischen Journale selbst haben uns den Jammer der dortigen Presse enthüllt, und wer weiß, welche Wichtigkeit der Buchhandel in mate rieller Beziehung für Sachsen hat, wird begreifen, wie sehn süchtig man daselbst jetzt vom Landtage auf Abhülfe hofft. Der Zwang, welcher auf der Sächsischen Presse lastete, war immer drückend, aber er erschien nicht so gefährlich, so lange die Censur dort mit ihren Schwestern anderer Staaten ziem lich Hand in Hand ging. Seit aber Preußen einen libera leren Weg cingeschlagcn, sicher, daß es die offene Besprechung nicht zu scheuen habe, fühlt sich Sachsen nicht allein durch den Vergleich bedrückt, sondern materiell bedroht. Denn welcher Preußische Buchhändler wird cs ferner wagen, in Sachsen ein Buch drucken zu lassen, dem dort selbst nach dem censictcn Abdruck noch die Konfiskation bcvorstehen kann, wenn er überzeugt ist, dasselbe Buch werde in Preu ßen keinem Censor Anstand erregen? Denn nicht genug, daß ein Werk dort zuerst von einem gewöhnlichen Censor die Druckcrlaubniß erhalten muß, so unterliegt selbiges auch noch einer Nachcensur, ohne deren Schein das Werk nicht das Licht der Welt erblicken darf. Die Blätter haben häufig Beispiele angeführt, wie solche Bücher, nachdem sie glücklich das Fegefeuer passirt hatten, dennoch der Hölle verfallen sind, aus der sie sich nicht anders erretten konnten, als wenn sie sich über die Grenze in liebreichere Arme flüchteten. Wenn dies der Verwaltungsweg ist, so heißt dies mit dem geistigen Eigenthum etwas willkührlich schalten. Sachsen hat eine Verfassung, Sachsen verdankt der Presse, dem Buchhandel viel, Sachsen war sonst ein Vorkämpfer der Freiheit, warum jetzt diese Aengstlichkeit? Wem geschieht ein Dienst damit? Will man überhaupt jetzt zeigen, daß die konstitutionellen 212