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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.12.1842
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- 1842-12-09
- Erscheinungsdatum
- 09.12.1842
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- Deutsch
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3019 106 3020 Länder weniger eine offene Sprache vertragen, als die rein monarchischen? Niemand wird dies glauben und jeder nur Personen zur Last legen, was man dem Prinzip aufbürden möchte. Keiner weisen Regierung kann die anständige freie Sprache des Volkes schaden, am wenigsten der konstitutio nellen, welche nur die Repräsentation des Nationalwillcns sein soll, welche der Majorität immer gewiß sein muß. Die Unterdrückung der freien Besprechung wird immer den Ver dacht erwecken, daß man diese zu scheuen habe und das noth- wendige gegenseitige Vertrauen schwächen. Dies Vertrauen wird noch mehr sinken, wenn das Volk einen Monarchen aussprechen hört, daß er das freie Wort wünsche, damit die allgemeine Wahrheit um so eher gefördert werde. Dadurch verschwindet auch die Besorgniß, daß man etwa bei Andern mit dem anstoßen könne, was man an und für sich gerne dulden möchte. Es gab eine Zeit, wo man selbst über Frank reich nicht sagen durfte, was dort als ein so mäßiger Tadel gegolten hätte, daß man cs vielleicht für Schmeichelei aus genommen hätte. Jetzt beschränkt sich diese Besorgniß auf die Bundesstaaten und man soll in dem einen Staate ver meiden, was dem andern unangenehm sein könnte. Aber wo ist hierfür der Maßstab und hat eine Regierung sich darüber zu beschweren, thut es ihr Schaden, wenn man hier von ihr sagt, was sie in ihrem eigenen Lande hören muß? Und wenn man über die eigene Regierung sich beschweren darf, soll man dies nicht auch über eine andere? Wir sagen nicht eine fremde, denn wir sprechen nur von Deutschland und wie soll die ge rühmte und gewünschte Einheit herbcigefühct werden, wenn man die Geister aus einander hält? Man glaube doch nim mermehr, daß diese Einheit nur durch ein Wort herbeigc- führt werden kann, oder daß die materiellen Interessen allein dazu hinreichcn, wenn sie auch von großer Bedeutung sind. Vor allem ist eine geistige Einheit zu begründen und diese nur durch eine gleichmäßige Entwickelung der Freiheit. Aber diese ist nicht auf dem Verwaltungswege möglich. Wir sehen cs an Sachsen und fügen wir nur hinzu, auch in Preußen. Allerdings hat bei uns die Freiheit der Rede hier und dort eine Höhe erreicht, welche die der übrigen Deutschen Presse überragt, aber eben nur hier und dort, und dies nur darum, weil diese Freiheit noch keinen gesetzlichen Boden gefunden hat. Sie fußt nur auf Einem Grund und gewiß dies ist ein herrlicher, zuverlässiger, denn es ist das Wort des Königs. Aber der Umfang dieses Wortes, wie es verstanden werden soll, hängt auch bei uns von dem Verwaltungswege ab, der aber der Natur derSache nach nicht anallenOrten gleich intel ligent oder gleich für die Presse geeignet ist, dem hohen Sinne des Fürsten zu folgen. Dies ist nicht nur schlimm, fast mehr bedauern wir den Eensor selbst. Zwischen alten Instruktio nen und dem neuen Geiste, welcher die Regierung ducchdringt, ist eine zu schwere Verantwortlichkeit gegen die Presse, gegen die Behörde und gegen sich selbst ihm auf die Schultern ge wälzt. Das alte Verneinen war leicht auszudrücken und zu befolgen, der Schriftsteller wußte, daß er nur wenig sagen durfte, der Eensor, wie viel er zu streichen habe, und Nie mand gecieth eben sehr in Verlegenheit. Aber der neue Geist, der des Bejahens, läßt sich nicht so leicht in Worte fassen; die Beschränkung ist eng begränzt, aber die Freiheit hat ein weites Feld; selbst der aufrichtigste, gemessenste Schrift steller weiß nicht, wo sie aufhört, wo die unsichtbaren Schran ken haften, der Eensor nicht, wo seine schweren Pflichten an fangen, wo der Geist in seinem Fluge einhalten soll- Da können keine neuen Instruktionen helfen, und es gäbe jetzt unter diesen Verhältnissen kein unheilvolleres Geschenk, als wenn man jedem Autor überließe, sich selbst zu censiren, denn er würde ängstlicher dabei werden als je. Hier hilft nur ein bestimmtes Gesetz, mit Strafen so streng man will, aber das vor Willkühr schützt, das dem Rechte eine Gleichmäßig keit verleiht, und es Jedem möglich macht, innerhalb be stimmter Gränzen sich sicher zu bewegen. Nicht nur, daß dadurch den Beschwerden anderer Regierungen abgcholfen wird, sondern es wird sogar in manchen Stücken ruhiger und gemäßigter geschrieben werden, als jetzt in einzelnen Fällen trotz der Ccnsur geschieht. Nur dann erst erhält man ein moralisches Recht, jede Lizenz an dem Urheber selbst zu ahn den. Allerdings rügt man sie auch jetzt an dem Verleger oder Verfasser, aber eine moralische Befugniß wird man nicht dafür geltend machen können. Ein Schriftsteller hat das Recht, seine Gedanken frei zu entwickeln, seine Ideen sind sein Eigenthum; wenn ein Besitzer eines andern Eigen thums über eine ihm unbekannte vorgeschriebcne Linie her ausbauen will, so wehrt es ihm die Behörde; thut sie es nicht, so baut er, und ihn dann doch hinterher strafen wollen, wäre eine Ungerechtigkeit, die kein Gericht guthcißcn würde. Nichts anders ist die Eensur. Sie hat das Recht, die Ge danken, welche ihr zu weit gehen, zu streichen, aber nachdem sie.dieselben zugclassen, den Besitzer doch noch dafür verant wortlich machen, wird moralisch nicht zu begründen sein. Jeder Regierung muß cs aber darum zu thun sein, immer auf einem sittlichen Boden zu fußen und diesen auch in die ser Beziehung zu gewinnen, muß vor Allem die Aufgabe unseres Staates sein, und wir sind überzeugt, daß wir nicht lange mehr dieses Ziel zu erwarten haben werden. Rede und schweige nicht. Apostelg. Cap. 18, v. 9. Gegen die Bemerkung des Herrn de Marie in dem Auf sätze, welcher die Umtriebe des Herrn v. Schmieden aufdeckl: „Ist es den Regierungen zu verdenken, wenn sie die Presse nicht völlig freigeben wollen, so lange es solche gewissenlose Schriftsteller giebt? rc." haben sich mit Recht einige Stimmen nachdrücklich erhoben und cs wäre wünschenswerth, daß noch recht viele nach- fvlgten, damit dieGcsinnungderMchrzahl un serer Standesgenossen über diesen Punkt of fenbar würde und die Gegner der Preßfrei heit nicht sagen könnten: WieWenige unter so Vie len halten sie für nöthig! Preßfreiheit ist ein Naturrecht von Anbeginn, keine neue Concession; den Mißbrauch der Presse, wie den Mißbrauch der Rede und der That hat das Gesetz zu bestrafen. Eine eben so wirksame, oft noch wirksamere Strafe übernimmt neben der Strafe des Gesetzes die Presse selbst. Ein lang dauernder anderer Zustand läßt ein Naturrecht nie verjähren und die Zeit wird nicht mehr so fern sein, wo dieses Naturrecht auch ein allgemein anerkanntes Staatsrecht wird.
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