Rr. 10 ,R. 5). Leipzig, Dienstag den 14. Januar 1919. 86. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Zur Bekanntmachung betr. Teuerungszuschlag bei Lieferungen an Behörden und Bibliotheken. 2879 1/13. (Vgl. Bbl. Nr. 3.) Dresden-N., den 2. Januar 1919. Aus die Eingabe vom 20. vor. Mts. Aus die Entschließung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig werden die Justizbehörden durch die in Abschrift beiliegende, demnächst im Justizmtntstertalblatt zu veröffentlichende Bekanntmachung hin- gewiesen werden. An Ministerium der Justiz, den Vorstand des Börsenvereins Für den Minister: der Deutschen Buchhändler gez. Or. Grlltzmann. Leipzig. 2879 I/I8. (Zum Abdruck im Justizministertalblatt unter dem Strich.) Der Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig hat dem Justizministerium mitgeteilt, daß der allgemeine Teuerungszuschlag von 10»/„ nunmehr auch bei Lieferungen an Behörden und Bibliotheken in Ansatz gebracht werde, soweit es sich nicht um Verkäufe handele: 1.) von Werken, deren Ladenpreise vor dem 8. Oktober 1918 durch Verträge oder behördliche Vorschrift festgesetzt seien, 2.) von Zeitschriften, die in die Post- zeitungsliste ausgenommen seien, 3.) von Gegenständen de» Buchhandels, die geschäftsüblicherweise nur direkt vom Verleger an das Publikum verlaust würden. Bekanntmachung des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Die Inhaber der Firma B. G. Tcubner werden in unserer Mitgliederliste wieder geführt, und findet infolgedessen der Ver kehr der Firma mit unseren Vereinsanstalten wieder statt. Leipzig, II. Januar 1919. Kranken- und Begräbniskasie des Allgemeinen Deutschen Buchhandlungs-Gehilfen-Verbandes. Der Bundesratsverordnung vom 20. Dezember 1917 zu folge hatten wir allgemeine Bestimmungen über die Wieder- herstellung von Lebens- und Krankenversiche rungen für unsere Kaffe ausgestellt. Diese »Bestimmungen« wurden vom Aufsichtsamt für Privalversichernng unterm 2. Ok tober 1918 genehmigt und unfern Mitgliedern in demselben Monat als Beilage zu den »Mitteilungen« übersandt. Von den »Bestimmungen« steht noch eine Anzahl von Ab zügen unfern Mitgliedern zur Verfügung. Wir bitten, sie bei Bedarf von unserer Geschäftsstelle zu verlangen. Leipzig, 7. Januar 1919. Der Vorstand. OttoCarlsohn. Richard Hintzs che. Krankenkasse Deutscher Buchhandlungs-Gehilfen, Ersatzkasse. Gemäß der BundeSratsverordnung vom 20. Dezember 1917 hatten wir für unsere Kaffe allgemeine Bestimmungen über die Wiederherstellung von Lebens- und Kranken-^ Versicherungen aufgestellt. Diese »Bestimmungen« wur den unterm 4. Oktober 1918 vom Aufsichtsamt für Privatvcrsiche rung genehmigt und in demselben Monat unfern Mitgliedern als Beilage zu den »Mitteilungen« übersandt. Von den »Bestimmungen« steht noch eine Anzahl von Ab zügen unfern Mitgliedern zur Verfügung. Wir bitten, sie bei Bedarf von unserer Geschäftsstelle zu verlangen. Leipzig, 7. Januar 1919. Der Vorstand. OttoCarlsohn. Ri ch. Hoffman n. Es helfe einer dem andern! Die arbeitsreiche Zeit des Weihnachtsgeschäfts liegt hinter uns, nicht minder schwere Arbeit aber steht jedem einzelnen unter uns bevor mit der Zeit der Neujahrs-Rechnungen und der daran anschließenden Ostermetz-Rücksendungs-Arbeit. Hier meinen Berufsgenossen mit Erleichterungen einfachster Art an die Hand zu gehen, soll der Zweck dieser Zeilen sein. Nachdem ich schon seit dem Jahre 1898 das System der fliegenden (losen) Kontrollblätter (Größe 23^X18!-- cm) für meine Kunden verwendet hatte, habe ich es mit Beginn des Jahres 1918 ganz wesentlich verbessert, insofern ich statt der leichten, in Schieberkästchcn aufbewahrtcn Blätter solche aus starkem, farbigem Karton (Breite 19 cm, Höhe 12 cm, Zcilen-Abstand ö mm, für größere Kunden Höhe 24 cm, in der Mitte gebrochen) benütze. Diese werden in leichten, mit um legbarem Handgriff versehenen Holzkästchen aufrecht gestellt und sind mit Alphabet-Leitkarten versehen. Das lästige und zeitraubende, dabei leicht Fehler verursachende Registrieren und Übertragen fällt damit vollständig weg. Vorbedingung für diese äußerst vorteilhafte Arbeitsvereinfachung ist lediglich, daß alle