Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.11.1842
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- 1842-11-22
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- 22.11.1842
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2819 101 2820 und Dahlmann des verewigten Niebuhr, seines getreuen und warmen Freundes. Und so mag diese Jdeenverdindung es denn entschuldigen, wenn wir daran eine Anfrage über ein Gerücht knüpfen, das, wenn es begründet Ware, in der literarischen Welt wohl so ziemlich ohne Beispiel dastehen würde. In den in Hamburg bei Perthes (1838) heraus- gekommencn „Lebensnachrichten über Niebuhr" finden sich bekanntlich eine Menge Briefe Niebuhr's abgcdruckt. In diesen Briefen soll nun Niebuhr sehr häufig seines Freundes Dahlmann gedacht haben und zwar immer mit dem höchsten Lobe, der wärmsten Freundschaft und dem ehrendsten Ver trauen. Alle diese Dahlmann betreffenden und ehrenden Stellen der Briefe Niebuhr's sollen aber — so wird erzählt — beim Abdruck in jenen „Lebcnsnachrichlcn" weggelaffen worden sein. Ist dem wirklich so? und wenn dem so ist, wer trägt die Schuld dieser Fälschung, denn anders kann man doch ein solches Unterdrücken jener Stellen nicht nennen? Hat man das Buch dadurch vielleicht vor einem Verbot im Königreich Hannover sichern wollen? Es ist, dünkt uns, Pflicht des Verlegers und des Redacteurs, sich über diese, wenn sie gegründet wäre, ungeheure Anklage zu erklären. Wir haben uns lange und namentlich so lange Dahlmann's Anstellung im Preußischen noch nicht entschieden war, ge scheut, diese Frage zu erheben, die Sache ist aber zu wichtig, die Anschuldigung zu schlimm, als daß nicht Rcdacteur und Verleger jenes Buches uns Dank wissen werden, die Sache hier zur Sprache gebracht zu haben, um (wie wir von dem ehrenwerthen Eharaktcr beider hoffen) gegen eine im Dun keln schleichende, also desto gefährlichere Anschuldigung sich reinigen zu können." Die freisinnige Augsburger Allgemeine Zeitung. In der Berliner Vossischen Zeitung vom 16. Novbr. findet sich Folgendes: „Neue ÜÜbersetzung. Der französische National schreibt: In Deutschland giebt cs drei freisinnige Zeitungen, zwei in Preußen, die Königsbergcc und die Rheinische, und eine in Sachsen, die Leipziger allgemeine. Das übersetzt die Augsburger A. Zeitung also ins Augsburgische: Es giebt in Deutschland drei freisinnige Zeitungen, die Augs burg er, die Leipziger und die Rheinische." Dies erinnert an die Freisinnigkeit, welche die Augsbur ger A- Zeitung kürzlich bei Gelegenheit eingesandter Buch- händleranzeigen bewiesen hat. Es ist die Frage aufgewor fen worden, ob man nöthig habe, sich einer solchen Willkühr zu unterwerfen, wie sie gegen Hrn. Fr. Fleischer geübt wurde. Unbezweifelt hat wohl auch ein Einzelner gegen ein solches Verfahren das Recht auf seiner Seite, aber er wird es nickt immer ausfeckten können oder wollen. Da jedoch der von der A- A. Zeitung befolgte Grundsatz den ganzen Deutsche» Buchhandel verletzen muß, so sind wir alle auf gefordert, uns demselben zu widersetzen. Das können wir auch ohne große Anstrengung. Wir dürfen nur überlegen, daß für die Gesammtheit der Buchhändler, wenn wir nur Zusammenhalten wollen, kein Blatt unentbehrlich ist- Der Staatsmann und der Buchhändler. Fragment eines Gesprächs. St. Ihr seid mir die rechten, ihr Buchhändler. Be schließt feierlich in eurer Generalversammlung eine Petition gegen die Eensur, berathet darüber zehn Mann hoch ein ganzes Jahr, führt in eurer Denkschrift weitläuftig aus, daß die Presse der Willkühr der Polizeigewalt entzogen und nur den Gerichten unterworfen werden müsse; und kaum ist diese eure Denkschrift übergeben und gedruckt, so kommt cs an den Tag, daß der erste eurer Matadore, der große Eorta in Stuttgart, gegen einen kleinen Regierungs-Secre- tair in Münster, der die Kühnheit gehabt, ihn in einer un bedeutenden Schrift anzugreifen, die Hülfe der Polizei an ruft, und cs dahin bringt, daß dies Schriftchen in dem selben Lande, wo cs Eensur passirt hat, consiscirt wird. Muß man Euch da nicht zurusen: Wollt ihr Buchhändler Preßfreiheit, wollt ihr Emancipation von der Polizei, so zeigt selbst zuerst, daß ihr nicht gleich für euer Leben fürch tet, wenn ein Nadelstich eure Haut ritzt, zeigt selbst, daß ihr bei euch treffenden Angriffen der Hülfe der Polizei ent- rathcn könnt und an den Sprüchen der Justiz genug habt- B. Nur nicht zu schnell gcurtheill, mein gestrenger Herr! Der Schein ist wider uns, das gestehe ich, aber der Schein trügt. Kein Buchhändler wird bei Angriffen der Presse gegen ihn die Polizeigewalt zu Hülfe rufen, weil Jeder weiß, daß er dcrdurch sich nur für überwunden erklä ren und die Meinung nicht blos seiner Standesgenossen, sondern auch des Publikums gegen sich kehren würde- Ja, es müßte sehr arg kommen, wenn ein Buchhändler auch nur die Hülfe der Gerichte anrusen sollte. Wir Buchhändler wissen, daß die Presse gar so gefährlich nicht ist, wie ihr Staatsmänner euch einbildet, und daß man ihr erst Macht verleiht, wenn man sich merken läßt, daß man sic fürchtet. Das wußte auch der alte Cotta vollkommen, der war erst Buchhändler und dann geheimer Hofcath und Baron. Dem jetzigen Eotta kann man sein Verfahren so übel nicht nehmen und am Wenigsten daraus Schlüsse auf die Buch händler überh.ulpt ziehen. Der ist als Baron erzogen, dann Stallmeister, dann Kammcrherr und zuletzt erst Buch händler geworden. Nicht der Buchhändler Cotta also hat die Polizei zu Hülfe gerufen, sondern der Kammerherr Baron Cotta von Cottendorf. Die Verweigerung der Aufnahme von Insertionen in öffentliche Blätter durch deren Verleger. Unter dieser Ueberschrift macht „ein preußischer Buch händler" in B- in No. 94 d. Bl. eine Mittheilung, in welcher ec unter Andern sagt, es seien ihm zwei Fälle be kannt, wo Verleger von Blättern durch die Behörden zur Aufnahme von Insertionen angehalten worden seien. Es wäre sehr zu wünschen, daß die näheren Verhältnisse in Betreff dieser beiden Fälle mitgetheilt würden, indem ich vermachen zu dürfen glaube, daß dies wohl nur solche wa ren, wo Verleger sich weigerten, Erwiederungen aus in ihren Blättern geschehene Angriffe aufzunehmcn, da meiner Mei nung nach dem Staate nur dann das Recht zusteht, einen Verleger zur Aufnahme von Insertionen zu zwingen, wenn schon ich nichts desto weniger das von der I. G. Eotta'schen
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