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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.12.1842
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1842-12-27
- Erscheinungsdatum
- 27.12.1842
- Sprache
- Deutsch
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für den e u t s ch e n Buchhand und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. HerauSgegeben von den Deputirten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt deS Vörsenvereins. Hl. Dienstags, den 27. December 1842. Neuer Presrzwang. So unbedeutend ist kein Gebiet, nufwclchem ein Schlag gegen die Presse und den deutschen Buchhandel geführt wird, daß nicht ein Nachhall desselben über ganz Deutschland verbreitet zu werden verdiente. Die Regierung des Groß- herzvgthums Oldenburg hat einen solchen Schlag geführt, indem sie das Ausbicten von Druckschriften aller Art durch Umtragung in die Häuser und das Sammeln von Subscri- benten und Bestellungen auf dieselben, dem allgemeinen Hausir-Verbot unterzieht, und nur zu Gunsten derDrucker und Verleger an ihrem Wohnorte eine vorläufige Ausnahme gestattet, sonst aber den Vertrieb der Geistes-Er- zeugnisse dem gemeinsten Trödel gleichstellt. Die Olden burger mögen sehen, wie sie sich eines solchen Schlages er wehren, wenn sie fühlen, wie schwer gerade sie von dieser Maßregel getroffen werden müssen, weil, so viel bekannt, nur Eine Buchhandlung in Oldenburg existirt, aller Verkehr mit Literatur-Produkten also dort gehemmt ist, wenn diese Eine Buchhandlung oder die auswärtigen Buchhandlungen auf hören sollen, ihren regelmäßigen Abnehmern Neuigkeiten zuzusenden, Bestellungen durch die Buchbinder und sonstige Agenten zu veranlassen u. s. w. Dem allgemeiner» Stand punkte nach ist dies Ereigniß aber wichtig, weil cs eine Be leidigung ist für den Buchhandel, und ein höchst bedenkliches Beispiel für jede Regierung, welche geneigt sein möchte, dem Verkehr der Geister durch das Medium des Buchhandels eine solche Fessel anzulcgcn. Von der Oldenburgischen Re gierung, welche bisher den Ruhm hatte, die Presse nur so viel, als nöthig, zu beschränken, und ohne Schaden für die Ruhe ihres Landes! ist wohl anzunehmen, daß eine solche Absicht nicht bewußt gehegt sei. Indessen wünschen wir doch genauere Auskunft, über die Veranlassung einer Maßregel, die, wie sie der Bekanntmachung vom 6. Der. 1842 nach vorliegt, als zzeistesmörderisch erscheint. Niebuhr und Dahlmann. *) Berlin, 2l. Dez. Das Interesse, welches die Lebens- Nachrichten über Niebuhr (als deren Herausgeberin Nicbuhr's Schwägerin und vieljährige Freundin, die Frau D. Hcnölcr, wenn auch auf dem Titel nicht genannt, doch bekannt ge nug ist, um jede Muthmaßung eines anderen Redakteurs über flüssig zu machen) und in Folge dessen eine in mehrere öf fentliche Blätter übergcgangcne Verdächtigung des Verlegers oder der Redaction derselben auf sich gezogen haben, wird es rechtfertigen, wen» über letztere aus sicherer Quelle Auskunft ge geben wird. Es ist von einer beispiellosen Fälschung die Rede ge wesen, die darin begangen worden, daß in Nicbuhr's Briefen die Stellen in denen er häufig seines Freundes Dahlmann, und zwar immer mit dem höchsten Lobe, der wärmsten Freundschaft und dem ehrendsten Vertrauen gedacht habe, bei Herausgabe derselben wcg- qclassen seien. Das Unangemessene jener Bezeichnung muß jedem Leser der Lebens-Nachrichten von selbst cinleuchten, da er aus der ausdrücklichen Erklärung des Schlußwortes weiß, daß sie nicht eine Ausgabe Nicbuhrschcr Briefe sein, sondern blos den Abriß seines Lebens durch Auszüge, die auf seinen Charakter und seine Persön lichkeit Licht werfen, erläutern und veranschaulichen wollen. Ohne hin versteht sich von selbst, daß in vertrauten Briefen Vieles ent halten sein muß, was sich zur öffentlichen Mitthcilung nicht eignet- Wer wollte fordern, daß jeder freundliche Gruß, wie er in Briefen vorzukommen pflegt, jeder Tadel, vielleicht in Augenblicken des Un- muths oder der Gereiztheit ausgesprochen, auch der Mit- und Nach welt ausbchalten werde ? Was aber auszulasscn bei ihrer Redaktion dieHerausgeberin zweckmäßig gefunden,wird außer ihr begreiflicher weise wohl Niemand aus Autopsie der an sie gerichteten Briefe ver sichern können; und auf bloße Muthmaßungen oder angebliche Ge rüchte „ungeheure" Anklagen oder beleidigende Verdächtigungen zu gründen, kann selbst der Eifer für die Ehre eines verdienten Mannes schwerlich entschuldigen- Wie grundlos sic in diesem Falle waren, erhellt aus einer uns vorliegenden Erklärung der Herausgeberin, nach welcher die vermuthetcn zahlreichen Stellen über Dahlmann in Nicbuhr's Briefen an sie gar nicht Vorkommen, auch nicht wobl Vorkommen konnten, da ein eigentliches Freundschafts-Verbältniß zwischen Niebuhr und Dahlmann erst seit dem Sommer 1828 ent stehen konnte, bis wohin sie sich nur ein oder einige Male flüchtig gesehen hatten; kaum aber war Niebuhr damals von Kiel nach Bonn zurückgekchrt, als ein Familien-Ercigniß eintrat, was seinen Briefwechsel mit der Herausgeberin ganz in Anspruch nahm; bald 9r Jahrgang. >> Nu« der Prcuß. St»at«;eilung. 224
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