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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.01.1843
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1843-01-03
- Erscheinungsdatum
- 03.01.1843
- Sprache
- Deutsch
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7 1 8 Erklärung. Das Börsenblatt spricht unter der Überschrift: „Merkts!" in Nr. 108 den eben so schweren als unverdienten Vorwurf aus, „das, die Preßzeitung fiel, förmlich zum Grundsatz gemachtj zu haben scheine, Alles, was von Buchhändlern ausgehe, inj bitterer Weise anzugrcifen-" Es soll dies namentlich von allen Angelegenheiten gelten, welche im Interesse des Buchhandels j im Börsenblatt! zur Sprache kommen und die Preßzeitung stets so thun, als ob der Buchhandel sich der gesammten Presse feindlich gcgenübcrstcllc; ja sie soll sich mit einer nur zu deut lichen Freude bestreben, an jedem Artikel im Börsenblatte dies j zu zeigen. Ist cs schon ein übles Zeichen, daß für diese Beschuldi- digungcn keine bestimmten Beispiele angeführt worden sind, und läuft sogar die ganze Anklage auf eine Verdächtigung unserer Absicht hinaus, so müssen wir gleichwohl dieselbe auf das Bestimmteste in Abrede stellen. Auch der Unbefangenste wird die Ucbertreibung nicht übersehen, daß wir an jedem Artikel im Börsenblatte die Feindseligkeit des Buchhandels gegen die Presse mit deutlicher Freude zu beweisen bestrebt sein sollen. Die Preßzeitung hat in den letzten sechs Monaten des Börsen blattes in Allem nur achtmal Erwähnung gethan. Zuerst im Mcßbcricht (Nr. 53, 54), wo historisch das Uebergreifcn der Redaktion auf das kirchliche Gebiet und die Zurechtweisung der selben durch Bädeker und Perthes erwähnt wurde. Nächstdem! in Nr. 59, 60, wo die von derselben Nedaction ausgestellte j Behauptung, daß der Nachdruck aus fremden Blättern erlaubt sein müsse, wenn nur die Quelle angegeben werde und kein Plündcrungssvstem gegen einzelne Blätter stattsinde, in einer Corrcspondcnz aus Leipzig eben so ruhig als gemessen widerlegt wurde. In Nr. 69, 70 ist des im Börscnblatte angeregten Zcitschriftcndcbits durch die Post Erwähnung geschehen und die in dieser Angelegenheit erlassene Verfügung des prcuß. Gencral- postamtes unter dem Bemerken mitgetheilt worden, daß diese Entscheidung vollkommen der bereits früher in der Preßzeitung über diese Frage geäußerten Ansicht entspreche. Von der im j Börsenblatte schon vor einiger Zeit geltend gemachten Beschul digung, daß diese Mitthcilung den Charakter der Schadenfreude trage, haben wir keine Notiz genommen, weil auch die flüch tigste Durchsicht des Artikels dieselbe widerlegt, um aber einigen Sortimcntshändlern zu gefallen, die nicht einmal die Ansicht des Buchhandels vertreten, werden wir in der That nicht un terlassen, die Rechte der Gcsammthcit gegen ungesetzliche Be schränkungen zu wahren, und erkannte doch Herr Friedrich selbst dankbar an, daß jene Verordnung die Rechte des Buch handels aufrecht erhalten wissen wolle. In Nr. 89, 90 ist der Fall des Isiclorus Örientalis und die Acußcrung des Redakteurs des Börsenblattes über die Wohlthätigkeit der Ccnsur besprochen. Es ist dieselbe rein vom Rechtspunkte aus aufgefaßt, und wenn! auch die Ungchdrigkcit des Ortes gerügt, doch am wenigsten j dem Buchhandel daraus ein Vorwurf gemacht worden. Ver gleicht man die Artikel der Preßzeitung mit denen, welche die Redaction in die Spalten des Börsenblattes aufzunehmen ge- nöthigt war, so dürfte die Frage der Angemessenheit gewiß nicht zu Ungunstcn der Preßzeitung entschieden werden. Dasselbe gilt von der Rüge des Ausdrucks: „unbedingte Preßfreiheit" in Nr. 95, 96, eines Ausdrucks, dessen sich abermals die Redact. des Börsenblattes, die in der ganzen Frage dem Buchhandel so direct cntgcgcnsteht, bedient halte; es ist sogar zu seiner Widerlegung auf die Denkschrift des Börscnvcreins, also die ofsiciellc Aussprache des Buchhandels, Bezug genommen worden-! Abermals gegen eine Handlung der Rcdaction ist der Aufsatz,. über den unbefugten Abdruck von Briefen in Nr. 97, 98, der doch gewiß vor das Forum der Preßzeitung gehört, gerichtet,, und wenn bei dieser Gelegenheit eine unpassende, weit über triebene Schutznahmc des Buchhandels zurückgcwiesen wurde, so liegt doch sichtlich darin keine Feindseligkeit. Auch der Auf satz in Nr. 95, 96 ist gegen den einzelne» Buchhändler gerich tet, welcher im Börscnblatte einen Vorschlag gemacht hatte, vollkommen geeignet, in den Augen aller Staatsbehörden dem ganzen Stande der Buchhändler als ein Beweis von Unkennt nis! und Anmaßung zugcrechnct zu werden, wenn er nicht in Zeiten gemißbilligt und widerlegt wurde. Je mehr übrigens, gerade dieser Vorschlag mit den wahren Interessen der Literatur sich unvereinbar zeigte, desto angemessener fand die Widerlegung in der Preßzeitung ihre Stelle, und wenn nicht darüber, daß die Zurückweisung völlig schlagend ist, läßt sich gewiß dem Ver fasser rücksichttich seiner Absicht kein Vorwurf machen. Die letzte Erwähnung des Börsenblattes findet in Nr. 101, 102 statt und bezieht sich abermals weder auf den Stand der Buch händler noch den Buchhandel, sondern auf einen einzelnen Buchhändler, der dort redend eingeführt worden war und dessen Rede vor einer gesunden Kritik nicht bestehen konnte. Eine solche Zurückweisung, die noch überdies mit Aufschlüssen über den wahren Hergang einer vielbesprochenen Angelegenheit ver knüpft war, wird uns hoffentlich kein Billiger verargen. Unter allen diesen Aufsätzen ist daher kein einziger gegen, einen im Interesse des Buchhandels gemachten Vorschlag gerichtet, denn der obgedachte gänzlich unausführbare Vorschlag in Nr. 98 des Börsenblattes könnte dem Interesse des Buchhandels nur scha den, und der wegen des Aeitschriftendebits, der übrigens erst nach der Entscheidung besprochen worden ist, war im Sonder- inrcressc des Sortimcntshandcls gegen den gemeinsamen Vor- theil der Verleger und des Publikums gerichtet- So lange daher unser Gegner nicht andere Aufsätze anführt, so lange er nicht die „bitter» Angriffe" und den Mangel „geziemender Haßlosigkeit" an einzelnen bestimmten Beispielen aufzeigt, müssen wir seine Anklage für unwahr erklären, um so mehr, als wir es uns bewußt sind und seit dem Bestehen der Preßzeitung es Nachweisen können, daß wir die Stellung des deutschen Buch handels nach seiner ganzen Bedeutung für die Intelligenz und die Wissenschaft zu würdigen wissen und nichts lieber möchten, als daß ihm diese Stellung von allen Seiten eben so bereit willig zugestanden werden möchte, als von uns- Derselbe ungenannte Gegner macht uns aber nicht blos unser Reden, er macht uns auch unser Schweigen zum Vor wurf, und sucht besondere Gründe dafür, die wir allerdings haben. Von dem Streite über die Jnseraten-Aufnahme haben wir nämlich, was das Recht anlangt uno jeder logisch Den kende kann dies im Voraus wissen, ganz dieselbe Ansicht, welche die Rcdaction der Preußischen Staatszeitung, unter Gutheißung des Ministeriums des Acußcrn, in einem ähnlichen Falle aus gesprochen hat. Aus diesem Grunde und um nicht durch Aus sprache dieser Ansicht parteiisch zu erscheinen, haben wir darüber ganz geschwiegen, da wir uns nur gegen eine Forderung hätten aussprechen können, die dem Eigenthum eine ungesetzliche Be schränkung aufcrlegen und deren Verwirklichung Niemandem nacbtheiliger sein würde, als eben denen, welche sie so laut erheben. Der verantwortliche Herausgeber der Preßzeitung. Börse in Leipzig Kurze Licht. 2 Monat. L Monat. am 2. Jan, I8sN. Im Vicrzihnthaler-Fuß. Ang. Gesucht. Ang. Gesucht. Ang.Gesucht. Amsterdam .... - 1401 — 139.1 Augsburg . . . . 1031 — Berlin - S9z Bremen 110 — Breslau 99z - Frankfurt a. M. . . 57z - Hamburg . . . . I5,z - 150z — London 6.24; ^ Paris . . — — Wie» 104 — LoniSd'or 10, Holl.Duc,51,Kais.D»c.51 BreSl. Duc. 5.1, Paß.-Duc. 5z, Cond.-SpecieS u. Gulden 3z. Conv.-Zehn- u. -Zwanzig-Kr. 3z. Verantwortlicher Nedacteur: I. de Marie.
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